Das Elterngeld erleichtert es frischgebackenen Eltern, nach der Geburt ihres Kindes finanziell abgesichert Zeit mit ihrem Nachwuchs zu verbringen. Es fängt das fehlende Einkommen auf, wenn Eltern ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren.
Das ElterngeldPlus zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter zu stärken. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die bereits während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten möchten.
In diesem Ratgeber erläutern wir, was ElterngeldPlus ist, welche Unterschiede zum normalen Elterngeld bestehen, wie es berechnet wird und für wen es von Vorteil ist.
Inhaltsverzeichnis
ElterngeldPlus: Das Wichtigste in Kürze
ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes, die vor allem die Rückkehr ins Berufsleben nach der Geburt des Kindes erleichtern soll. Folgende Aspekte sind in diesem Zusammenhang wichtig:
- ElterngeldPlus kann über einen längeren Zeitraum bezogen werden als das Basiselterngeld.
- Die Höhe der monatlichen Leistung ist dabei halb so hoch, wie beim Basiselterngeld.
- Statt einem Monat Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden.
- Wer das komplette Elterngeld als ElterngeldPlus bezieht, kann die Leistung bis zu 28 Monate beziehen.
- Mit dem Partnerschaftsbonus kann das ElterngeldPlus um weitere vier Monate verlängert werden.
- Die Höhe der Auszahlung ist abhängig von dem vorherigen Einkommen der Eltern und liegt beim ElterngeldPlus mindestens bei 150 Euro und maximal bei 900 Euro.
- Die verschiedenen Modelle können miteinander kombiniert werden. Eltern können z.B. einen Teil als Basiselterngeld und einen Teil als ElterngeldPlus beanspruchen.
Grundlagen: Basiselterngeld
In Deutschland steht Eltern gemeinsam ein Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld zu. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sich beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligen.
Die dadurch entstehenden Einkommensverluste sollen durch das Elterngeld abgefangen werden. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen der Eltern. So erhalten Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes ein höheres Einkommen erzielten, 65 Prozent dieses Einkommens als Elterngeld bis zu einem Maximum von 1800 Euro monatlich.
Hingegen können Eltern mit geringerem Einkommen Anspruch auf bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens haben. Das Elterngeld beträgt dabei mindestens 300 Euro pro Monat.
Die Aufteilung der 14 Monate können die Eltern flexibel gestalten, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich beanspruchen kann. Nimmt nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch, beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate.
Alleinerziehende haben jedoch ebenfalls Anspruch auf die vollen 14 Monate. Ausführliche Informationen zum Basiselterngeld und wie es sich auf den Bezug von Bürgergeld auswirkt, finden Sie in unserem Ratgeber „Elterngeld und Bürgergeld – Anspruch und Höhe“.
Grundlagen: ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist vor allem für die Eltern eine flexible Unterstützung, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Es kann jedoch auch ohne eine Teilzeitarbeit in Anspruch genommen werden.
ElterngeldPlus ermöglicht eine längere Bezugsdauer des Elterngeldes unter der Bedingung, dass das monatlich ausgezahlte Elterngeld halbiert wird.
Konkret bedeutet dies: Anstatt einen Monat Basiselterngeld zu beziehen, können Eltern zwei Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, bekommen dafür aber nur die Hälfte der Summe, die sie im Basiselterngeld erhalten würden. Unterm Strich erhalten Eltern in der Regel insgesamt die gleiche Summe, nur über einen anderen Zeitraum verteilt.
Die Höhe des ElterngeldPlus orientiert sich genau wie beim Basiselterngeld am vorherigen Einkommen der Eltern. Die Bezugsdauer wird dabei verdoppelt und die Auszahlung halbiert. Somit liegt die minimale Leistung bei 150 Euro monatlich und die maximale Summe bei 900 Euro.
Während das Basiselterngeld darauf abzielt, Elternteile zu unterstützen, die während des Bezuges nicht arbeiten und in diesem Zeitraum stärker finanziell entlastet werden möchten, fördert das Elterngeld diejenigen, die während der Beanspruchung der Leistung in Teilzeit arbeiten möchten oder Wert auf eine möglichst lange Bezugsdauer legen.
Vorteile des ElterngeldPlus gegenüber dem Basiselterngeld
Das ElterngeldPlus bietet gegenüber dem Basiselterngeld für einige Personen entscheidende Vorteile, wie zum Beispiel:
- Mehr Flexibilität beim Wiedereinstieg in den Beruf,
- die Möglichkeit zur Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug,
- längere Bezugsdauer,
- bessere finanzielle Planungssicherheit,
- längerer paralleler Bezug beider Elternteile.
Mehr Flexibilität durch ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus gestaltet die Elternzeit flexibler und erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, profitieren nicht nur von der finanziellen Unterstützung, sondern können auch ihre Arbeitszeit flexibler gestalten. Auf diese Weise wird es Eltern erleichtert, Berufstätigkeit und Familienzeit miteinander zu vereinbaren.
Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug
Im Gegensatz zum Basiselterngeld, das eine volle oder weitgehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit voraussetzt, unterstützt das ElterngeldPlus diejenigen, die sich entscheiden, neben der Kinderbetreuung in Teilzeit zu arbeiten.
Diese Option trägt dazu bei, den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern und ermöglicht es Eltern, weiterhin berufliche Qualifikationen und Kontakte zu pflegen, während sie finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhalten.
Längere Bezugsdauer und finanzielle Planungssicherheit
Die Verdoppelung der Bezugsdauer des ElterngeldPlus im Vergleich zum Basiselterngeld bietet Eltern eine verlängerte finanzielle Unterstützung. Diese längere Bezugsdauer bedeutet nicht nur eine fortgesetzte finanzielle Absicherung, sondern auch eine verbesserte Planungssicherheit für die Familien.
Eltern haben somit die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit und die Kinderbetreuung über einen längeren Zeitraum hinweg besser zu planen und zu koordinieren. Die erweiterte finanzielle Unterstützung hilft dabei, den finanziellen Druck zu verringern und erlaubt eine sorgfältigere Entscheidung darüber, wann und in welchem Umfang der Wiedereinstieg in den Beruf am besten erfolgen kann.
Verlängerter gleichzeitiger Bezug beider Elternteile
Ab dem 1. April 2024 treten Änderungen am Basiselterngeld in Kraft, die den gleichzeitigen Bezug begrenzen. Ab diesem Zeitpunkt ist es für Eltern nicht mehr möglich, gleichzeitig für länger als einen Monat Basiselterngeld zu beziehen.
Bei Paaren, bei denen mindestens ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, dass beispielsweise ein Elternteil Basiselterngeld und das andere Elternteil ElterngeldPlus parallel in Anspruch nimmt.
Anrechnung des Einkommens beim ElterngeldPlus
Während des Bezugs von ElterngeldPlus wird zusätzliches Einkommen bis zu einem gewissen Grad angerechnet, jedoch weitaus großzügiger als beim Basiselterngeld.
Konkret bedeutet das: Solange das Einkommen aus der Teilzeitarbeit 50 Prozent des vorherigen Einkommens nicht übersteigt, erfolgt keine Reduzierung des ElterngeldPlus. Dies fördert eine teilweise Rückkehr in den Beruf, ohne dass die finanzielle Unterstützung drastisch sinkt.
Etwas komplizierter wird es, wenn das Elternteil während des Bezuges von ElterngeldPlus mehr als 50 Prozent des Netto-Einkommens erzielt, als vor der Geburt des Kindes.
In dem Fall wird ein Teil des Einkommens auf die Höhe der Leistung angerechnet. Dabei nimmt der Leistungsträger zur Berechnung den Unterschied zwischen dem Netto-Einkommen vor der Geburt und dem Netto-Einkommen nach der Geburt. 65 Prozent dieser Differenz stellt den Maximalwert dar, der als ElterngeldPlus bezogen werden kann (siehe Beispiel 2).
Beispiel 1: Geringfügiger Zuverdienst
Eine Mutter hat vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient und nimmt ElterngeldPlus in Anspruch. Sie verdient 500 Euro durch Teilzeitarbeit. Da dieser Zuverdienst deutlich unter 50 Prozent des ursprünglichen Einkommens liegt, bleibt die Höhe des ElterngeldPlus unverändert.
Als Basiselterngeld hätte sie ein Anspruch von 65 Prozent des vorherigen Einkommens, also 1300 Euro (65 % von 2.000 Euro). Beim ElterngeldPlus bekommt sie die Hälfe, also 650 Euro plus die 500 Euro aus der Teilzeitarbeit. Sie dürfte bis zu 1000 Euro (50 % von 2.000 Euro) dazuverdienen, ohne dass ihr ElterngeldPlus-Anspruch sinkt.
Beispiel 2: Höherer Zuverdienst
Ein Vater hat vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient und nimmt ElterngeldPlus in Anspruch. Er verdient 1.200 Euro durch Teilzeitarbeit. Zur Berechnung des Elterngeldes wird die Differenz zwischen dem Netto-Einkommen vor der Geburt und dem Netto-Einkommen nach der Geburt ermittelt.
Diese beträgt in diesem Fall 800 Euro (2.000 Euro minus 1.200 Euro). 65 Prozent dieses Unterschiedes stellen die Grenze dar, die als ElterngeldPlus bezogen werden können. In diesem Fall sind das 520 Euro (65 % von 800 Euro). Der Vater würde in dem Beispiel also zusätzlich zum Teilzeitverdienst 520 Euro ElterngeldPlus bekommen.
Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus umfasst neben der Grundförderung noch weitere spezielle Regelungen und Boni. Hierzu zählt beispielsweise der Partnerschaftsbonus, der speziell für Eltern ausgelegt ist, die während des Bezuges von ElterngeldPlus gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können den Bonus ebenfalls beanspruchen, wenn sie zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Ist dies erfüllt, kann das ElterngeldPlus für bis zu vier weitere Monate für beide Elternteile oder für die Alleinerziehenden beansprucht werden.
Achtung: Sollten Sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, jedoch später feststellen, dass Sie die dafür erforderlichen Bedingungen nicht erfüllen können, besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Beträge. Diese Regelung greift auch dann, wenn nur ein Elternteil die Kriterien nicht erfüllt, was dazu führt, dass beide den Anspruch auf den Partnerschaftsbonus verlieren.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Familien mit mehreren Kindern erhalten beim ElterngeldPlus einen Geschwisterbonus, wenn sie für ein weiteres Kind unter drei Jahren oder für zwei weitere Kinder unter sechs Jahren gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Dieser Bonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro pro Monat.
Bei der Geburt von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen gewährt das ElterngeldPlus zusätzlich zum regulären Elterngeld einen Mehrlingszuschlag. Für jedes Kind über das erste hinaus erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag berücksichtigt den erhöhten Betreuungs- und Finanzbedarf von Familien mit Mehrlingen.
Kombinationsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, Monat für Monat individuell zu entscheiden, ob Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen möchten, insofern die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind.
Während Basiselterngeld ausschließlich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes zur Verfügung steht, können ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus auch darüber hinaus bezogen werden.
Wichtig ist, dass Monate, in denen der Mutter Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen zustehen, als Bezugsmonate für das Basiselterngeld angerechnet werden, was jedoch keinen Einfluss auf den anderen Elternteil hat.
Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes darf es keine Unterbrechung im Elterngeldbezug mehr geben. Mindestens ein Elternteil muss in dieser Zeit ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen, um die Fortsetzung des Elterngeldbezugs zu gewährleisten.
Quelle
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
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