Bürgergeld: Anspruch auf Extrageld für Schulbedarf vom Jobcenter 2024

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Das Bildungspaket wurde speziell für Familien mit Kindern und Jugendlichen entwickelt, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ziel der Leistung ist es, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

Leistungen des Bildungspakets: Das Wichtigste in Kürze

Das Bildungspaket bietet umfassende Unterstützung für bedürftige Kinder und Jugendliche in Deutschland, indem es Leistungen für Schulbedarf, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten bereitstellt. Hier die wichtigsten Fakten zu den Leistungen des Bildungspakets:

  • Das Bildungspaket richtet sich insbesondere an Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
  • Auch Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.
  • Der Leistungsträger erkennt einen persönlichen Schulbedarf von insgesamt 195 Euro im Kalenderjahr 2024 an.
  • Kostenübernahme für Nachhilfe ist möglich, wenn die Schule bestätigt, dass eine Lernförderung notwendig ist und die Schule selbst keine Nachhilfe bereitstellt.
  • Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, können auch eine Unterstützung für das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten erhalten.
  • Ebenso gewährt der Leistungsträger einen Fahrtkostenzuschuss, um sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche problemlos ihre Bildungseinrichtungen erreichen können.
  • Die Kostenübernahme für Ausflüge und Klassenfahrten können ebenfalls über das Bildungspaket geltend gemacht werden.
  • Für Freizeitaktivitäten in Vereinen, Kulturgruppen oder Musikschulen sieht der Leistungsträger eine Pauschale von monatlich 15 Euro vor.

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungspaket in Deutschland bietet eine Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, indem es Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht. Anspruch auf diese Leistungen haben vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind.

Das ist entweder der Fall, wenn die Jugendliche oder junge Erwachsene selbst Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder wenn die Eltern der Kinder entsprechende Leistungen empfangen und die Kinder in dem gleichen Haushalt leben.

Ebenso können Kinder und Jugendliche, deren Eltern Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, von diesen Leistungen profitieren. Darüber hinaus erstreckt sich der Anspruch auf das Bildungspaket auch auf Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Zudem gibt es Situationen, in denen ein Anspruch auf das Bildungspaket nach dem SGB II oder SGB XII entsteht, selbst wenn keine der oben genannten Sozialleistungen bezogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes von der Familie nicht gedeckt werden können.

Die Bildungsleistungen richten sich an Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, ohne eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Für jüngere Kinder, die Kindertagesstätten (Kitas) oder die Kindertagespflege besuchen, stehen ebenfalls Teile dieser Bildungsleistungen zur Verfügung.

Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Persönlicher Schulbedarf 2024

Das Bildungspaket 2024 bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien, um sicherzustellen, dass ihre Kinder mit den notwendigen Schulmaterialien ausgestattet sind. Der persönliche Schulbedarf stellt eine Kernleistung des Pakets dar.

Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, die Kosten für Schulmaterialien wie Stifte, Hefte, Taschenrechner und ähnliche notwendige Artikel zu decken. Der Leistungsträger will so sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulalltag haben.

Wie viel wird für Schulbedarf 2024 vom Jobcenter gezahlt?

Insgesamt erkennt der Leistungsträger im Jahr 2024 einen persönlichen Schulbedarf von 195 Euro an. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies eine Erhöhung um 21 Euro.

Die Leistung wird häufig auch als Schulstarterpaket bezeichnet. Eltern sollen durch den Bonus bei den oft sehr teuren Anschaffungen zum Schulstart finanziell entlastet werden. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für:

  • Schulranzen,
  • Hefte und Blöcke,
  • Stifte und Füller,
  • Taschenrechner,
  • Zeichenmaterialien wie Zirkel, Lineal und Geodreieck,
  • Umschläge und Buchhüllen.

Auszahlungstermine für den Schulbedarf

Im Kalenderjahr 2024 zahlt der Leistungsträger die Beträge für den Schulbedarf in zwei Raten aus. Die erste Rate in Höhe von 130 Euro wird zu Beginn des Schuljahres 2024/2025, also im August 2024, zur Verfügung gestellt. Die zweite Rate von 65 Euro folgt zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Februar 2025. Diese zeitliche Aufteilung hilft Familien dabei, die Kosten für Schulmaterialien über das Jahr verteilt decken zu können.

Lernförderung: Kostenübernahme für Nachhilfe

Die Lernförderung, auch bekannt als Nachhilfe, ist ein weiterer zentraler Aspekt des Bildungspakets. Während des Bezuges von Bürgergeld ist die Kostenübernahme für Nachhilfe möglich, wenn die Schule Ihres Kindes bestätigt, dass eine solche Förderung notwendig ist und die Schule selbst kein entsprechendes Angebot bereitstellen kann.

Um Lernförderung für Ihr Kind zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Antrag beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt stellen. Sie benötigen eine Bestätigung der Schule, die den Bedarf für Nachhilfe unterstreicht. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereithalten, um den Prozess zu beschleunigen.

Zuschüsse für Mittagessen in Bildungseinrichtungen

Das Bildungspaket sieht ebenfalls vor, dass Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, auch Unterstützung für das Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten, Horts oder bei Tagesmüttern und -vätern erhalten können.

Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da eine gesunde Ernährung eine wesentliche Grundlage für erfolgreiches Lernen darstellt. Der Zuschuss soll sicherstellen, dass alle Kinder unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine vollwertige Mahlzeit während des Schul- oder Kitatages erhalten.

Zuschuss für Mittagsverpflegung beantragen

Kinder und Jugendliche, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf diesen Zuschuss. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie diese zusammen mit dem Bürgergeld oder den anderen genannten Sozialleistungen beantragen.

Das zuständige Jobcenter oder Sozialamt bearbeitet Ihren Antrag und gibt Ihnen alle weiteren Informationen, die Sie benötigen. Bei Bewilligung übernimmt der Leistungsträger die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schule, ohne dass zusätzliche Kosten für die Eltern entstehen.

Fahrtkostenzuschuss zur Schule

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Unterstützung, die sicherstellen soll, dass Kinder und Jugendliche problemlos ihre Bildungseinrichtungen erreichen können. Dieser Zuschuss wird gewährt, wenn Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.

Wichtig: Die Kosten, die durch die Schülerbeförderung entstehen, übernimmt der Leistungsträger bei Bewilligung in tatsächlicher Höhe.

Fahrtkostenzuschuss beantragen

Um den Fahrtkostenzuschuss zu beantragen, müssen Sie sich an Ihr Jobcenter wenden. Es ist wichtig, dass Sie die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Schule Ihres Kindes sowie die Notwendigkeit eines Transports nachweisen können. Das Jobcenter stellt Ihnen alle notwendigen Formulare zur Verfügung und leitet Sie durch den Prozess.

Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten

Das Bildungspaket sieht außerdem vor, dass die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten von Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege übernommen werden.

Dies bedeutet, dass ihre Kinder die Möglichkeit haben, an allen schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilzunehmen, ohne dass Sie sich um die dadurch entstehende finanzielle Belastung sorgen müssen.

Für eintägige Ausflüge besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen. Das vereinfacht die Verwaltung und Abwicklung der Kostenübernahme. Schulen können somit die Kosten für alle teilnehmenden Kinder gesammelt abrechnen, was den Prozess für Eltern und Bildungseinrichtungen deutlich erleichtert.

Bei mehrtägigen Ausflügen und Klassenfahren bekommen Sie in der Regel die entstandenen Kosten vom Jobcenter erstattet, wenn Sie dort die entsprechenden Nachweise vorlegen, also beispielsweise eine Nachricht von der Schule über die Kosten für die Klassenfahrt. Im Zweifelsfall sollten Sie vor dem Ausflug bei Ihrem zuständigen Jobcenter nachfragen.

Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten

Die Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Bildungspakets. Dieser Bereich umfasst die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeitgestaltung, insbesondere in Vereinen, Kulturgruppen oder anderen Freizeitaktivitäten.

Das Bildungspaket bietet monatliche Pauschalen, um Kinder und Jugendliche in ihrer Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Freizeitaktivitäten zu unterstützen. Diese finanzielle Hilfe soll sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familie, Zugang zu diesen wichtigen Entwicklungs- und Bildungschancen haben.

Der Leistungsträger sieht hierfür eine Pauschale von 15 Euro pro Monat vor. Die Leistung kann beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht oder Teilnahmegebühren an kulturellen Workshops verwendet werden.

Unterstützung zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten beantragen

Um Anspruch auf diese Unterstützung zu haben, müssen die Kinder und Jugendlichen in Familien leben, die Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Die Beantragung der Pauschale erfolgt über das zuständige Jobcenter oder Sozialamt.

Wichtig ist, dass Sie entsprechende Nachweise über die Teilnahme an den Aktivitäten vorlegen, wie beispielsweise eine Mitgliedsbescheinigung des Vereins oder eine Anmeldebestätigung des Kurses.

Hinweise zur Beantragung von Leistungen des Bildungspakets

Da die Umsetzung des Bildungspakets vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert wird, kann das Verfahren zur Beantragung je nach Region etwas unterschiedlich sein.

Falls Sie Bürgergeld beziehen, ist in den meisten Fällen das Jobcenter Ihre erste Anlaufstelle für Leistungen aus dem Bildungspaket. Dort erhalten Sie auch Informationen, falls die Verwaltung des Bildungspakets außerhalb des Jobcenters erfolgt.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Jobcenter liegen, sind andere Stellen zuständig.

In diesen Fällen können Sie sich an die zuständigen Ämter in Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt wenden. Oft finden Sie den richtigen Ansprechpartner im zuständigen Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II)