Bank erhöht Gebühren – Muss ich zustimmen?

Viele Banken und Sparkassen fordern gerade ihre Kunden auf, den neuen Gebühren zuzustimmen. Zum Teil werden die Gebühren drastisch erhöht. Vor allem bei den Sparkassen berichten Verbraucher, dass dort starke Gebührensprünge zu verzeichnen sind.

Nötigung zur Zustimmung

Bislang mussten Kunden aktiv den den Gebührenerhöhungen widersprechen. Wer schwieg, stimmte zu. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil solche Klauseln für ungültig erklärt. Doch manche Banken nötigen ihre Kunden zur Zustimmung.

Gebührenerhöhungen in den AGB´s versteckt

Bislang war es so, dass Kunden es kaum bemerkten, wenn die Gebühren angehoben wurden. Denn die Banken versteckten die höheren Gebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kunden bekamen lediglich eine Nachricht darüber, dass die verändert wurden. Kaum jemand liest sich allerdings solche Bestimmungen im einzelnen durch.

Aufmerksam werden die meisten Menschen erst, wenn sie bemerken, dass sich die Gebühren zum Teil deutlich erhöhten. Doch dann war es meistens auch schon zu spät.

Ein Widerspruch war dann nicht mehr möglich. “Das lag an bestimmten Klauseln in den AGB der Banken. Diese erlaubten es den Unternehmen, einen ausbleibenden Widerspruch als Zustimmung zu werten”, bestätigt die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im April diese Praxis als rechtswidrig eingestuft (Az. XI ZR 26/20)

Schweigen gilt nicht mehr als Zustimmung

Im einzelnen hat der Bundesgerichtshof den Banken und Sparkassen es untersagt, das Schweigen der Kunden als Zustimmung bei einer Erhöhung der Gebühren zu werten.

Mit einem Musterschreiben können Kunden sogar die Gebühren zurückfordern. “Manche Banken versuchen allerdings, Ansprüche mit einem Verweis auf die sogenannte Dreijahreslösung abzuwimmeln”, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.

Vor Ende des Jahres aktiv werden

Wer seine Gebühren der letzten drei Jahre zurückfordern will, muss allerdings selbst tätig werden. Von allein werden die Banken nichts unternehmen. Einen Musterbrief hierzu findet man hier. Allerdings muss man schnell sein, denn der Anspruch ist nach 3 Jahren verjährt.

Das bedeutet: Bis Ende 2021 sind Forderungen des Jahres 2018 geltend zu machen, in 2022 dann alles rückwirkend bis zum 1. Januar 2019.

Doch einige Banken nehmen die Forderungen nicht einfach hin. Sie erklären, dass man angeblich nur für einen bestimmten Zeitraum die Gebühren zurückfordern könne.

So schreibt die Hamburger Sparkasse laut der Verbraucherzentrale Hamburg ihren Kunden zum Beispiel: „Sie zahlen den gegenwärtig berechneten Preis seit mehr als drei Jahren ohne Beanstandungen. Damit gilt er als zwischen uns vereinbart. Rückerstattungsansprüche bestehen deshalb nicht.“

Lesen Sie auch:
Erhobene Gebühren: Geld zurück von Banken und Sparkassen!

Musterklage geplant

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Dreijahreslösung (Az. VIII ZR 241/15), die der Argumentation von Banken und Sparkassen zugrunde liegt, bezieht sich allerdings auf Energielieferverträge.

Allerdings bezieht sich das Gericht hierbei auf Energielieferanten und nicht auf Konten. “Energieunternehmen haben wegen staatlicher Umlagen und Steuern einen weitaus geringeren Einfluss auf den Preis als Kreditinstitute auf ihre Bankgebühren” betonen die Verbraucherschützer.

Man solle sich dennoch nicht beirren lassen, so die Verbraucherzentrale. Der Bundesverband plant deshalb eine Feststellungsklage, der sich Kunden im Rahmen einer Musterfeststellungsklage anschließen können.

Aber Achtung: Auch die Banken können ihnen kündigen. Es kann also sein, dass die Bank, nachdem sie ihre Gebühren geltend gemacht haben, ihnen kündigt. Einige Banken haben dies bereits eingekündigt. „Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können”, droht die Hamburger Sparkasse bereits auf ihrer Internetseite.

Banken wollen zur Zustimmung zwingen

Obwohl der Bundesgerichtshof die Rechte von Verbraucher/innen gestärkt hat, versuchen manche Banken dennoch, die Zustimmung zu den Gebühren quasi zu erzwingen.

“Unternehmen wie die die Deutsche Bank, die Postbank oder Norisbank fordern nun Zustimmungen ein und drohen mit Kündigungen oder versuchen, Kundinnen und Kunden mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln”, warnen die Verbraucherschützer.

Es ist also wichtig, dass möglichst viele Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen. Um so mehr Kunden diesem Gebahren widersprechen, um so weniger können es sich Banken erlauben, Kunden zu kündigen.

Es gibt auch kostenlose Konten

Wer sich auf diese Geschäftspraxis nicht einlassen will, kann auch gleich sein Konto wechseln. Auf unabhägigen Vergleichsseiten lassen sich eine Vielzahl von kostenlosen Girokonten finden. Allerdings ist es wichtig, genau zu prüfen, ob sich nicht versteckte Kontoführungsgebühren verbergen.

Achtung: Oftmals gibt es zwar keine regulären Gebühren, dafür aber saftige Gebühren für Überweisungen und Kontoauszüge. Daher schadet ein Blick auf die Gebührentabellen nicht. Allerdings gibt es eine Reihe von Angeboten, die trotzdem sich lohnen könnten.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...