Bürgergeld-Kalender 2024: Dann wird das Bürgergeld überwiesen

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Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhalten Bürgergeld-Beziehende die bewilligten Leistungen spätestens am ersten Werktag eines Monats.

Das Geld für den jeweiligen Monat ist in der Regel also immer am ersten Werktag auf dem angegebenen Konto verfügbar. In den meisten Fällen trifft das Bürgergeld bereits am letzten Werktag des Vormonats ein.

Anders als beim Arbeitslosengeld I werden Bürgergeld-Leistungen im Voraus gezahlt. Der Bedarf für Januar 2024 wird also beispielsweise Ende Dezember 2023 überwiesen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alle Auszahlungstermine für das Bürgergeld im Jahr 2024. Zudem gehen wir darauf ein, welche Möglichkeiten zur Auszahlung der Leistungen bestehen, wenn Sie über kein eigenes Konto verfügen.

Bürgergeld-Auszahlungstermine: Das Wichtigste in Kürze

Da die monatlichen Bürgergeld-Leistungen knapp bemessen sind und lediglich das Existenzminimum decken, ist bei vielen Bürgergeld-Empfangenden am Ende des Monats das Konto leer. Umso wichtiger ist daher, wann das Geld für den nächsten Monat verfügbar ist. Folgende Aspekte sind in diesem Bezug wichtig:

  • Das Bürgergeld ist in der Regel spätestens am ersten Werktag eines Monats auf dem angegebenen Bankkonto verfügbar.
  • In den meisten Fällen ist das Geld bereits am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto.
  • Bürgergeld wird immer im Voraus ausbezahlt. Die Leistungen für Januar erhalten Sie also Ende Dezember usw.
  • Bürgergeld-Beziehende müssen nicht zwangsläufig selbst Kontoinhaberin oder Kontoinhaber sein.
  • Gesetzliche Grundlage für die Auszahlung ist § 42 SGB II und § 47 SGB I.
  • Das Jobcenter kann das Bürgergeld auch in Bar, als Scheck oder in Form von Essensgutscheinen bereitstellen.
  • Die Überweisung wird jedoch immer bevorzugt. Andere Auszahlungsmethoden stellen eher eine Ausnahme dar.

Generelle Auszahlungstermine

Wie oben bereits erwähnt, verspricht die Bundesagentur für Arbeit, dass das Bürgergeld spätestens am ersten Werktag eines Monats auf dem Konto verfügbar ist. Das Jobcenter beauftragt die Überweisung in der Regel am letzten Werktag des Vormonats. In den meisten Fällen ist das Bürgergeld bereits an diesem Stichtag verfügbar.

Im Einzelfall können diese Termine leicht abweichen, da jedes Jobcenter die Überweisungen in Eigenregie regelt.

In Ausnahmefällen kann das Bürgergeld ein bis zwei Tage früher oder später auf dem Konto eintreffen. Sollte Ihr Bürgergeld nicht regelmäßig am ersten Werktag eines Monats verfügbar sein, sollten Sie eine Beschwerde bei Ihrem zuständigen Jobcenter einreichen.

Auszahlungstermin für Januar 2024

Der letzte Werktag im Dezember 2023 ist Freitag, der 29.12.2023. An diesem Tag sollte bei den meisten Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld das Geld auf dem Konto liegen.

Da das neue Jahr mit einem Feiertag beginnt, sollte das Geld jedoch spätestens am Dienstag, den 2.01.2024 auf dem angegebenen Konto verfügbar sein, da dies der erste Werktag im Januar 2024 ist.

Auszahlungstermin für Februar 2024

Der letzte Werktag im Januar 2024 ist Mittwoch, der 31.01.2024. Das ist der Stichtag, an dem Sie mit dem Bürgergeld rechnen können. Spätestens sollte das Geld jedoch am Donnerstag, den 01.02.2024 auf ihrem Konto liegen, da dies der erste Werktag im Februar 2024 ist.

Auszahlungstermin für März 2024

Das Jahr 2024 ist ein Schaltjahr und hat einen Tag mehr. Der letzte Werktag im Februar 2024 ist daher Donnerstag, der 29.02.2024.

An diesem Tag sollten die meisten Leistungsempfangenden das Bürgergeld auf dem Konto haben. Der erste Werktag im März 2024 ist Freitag, der 01.03.2024. An diesem Tag sollte ihr Bürgergeld spätestens verfügbar sein.

Auszahlungstermin für April 2024

Die Bürgergeld-Auszahlungstermine für April verschieben sich etwas aufgrund der Osterfeiertage. Letzter Werktag im März 2024 ist bereits Donnerstag, der 28.03.2024, da am Tag darauf mit dem Karfreitag die Osterfeiertage beginnen.

Für die meisten Bürgergeld-Beziehenden sollte das Geld daher am 28.03.2024 verfügbar sein.

Der erste Werktag im April ist Dienstag, der 02.04.2024, da Montag Ostermontag und somit ein Feiertag ist. Spätestens an diesem Tag sollte das Bürgergeld verfügbar sein.

Auszahlungstermin für Mai 2024

Der letzte Werktag im April 2024 und somit der Stichtag für die Bürgergeld-Auszahlungen ist Dienstag, der 30.04.2024.

Am darauffolgenden Mittwoch, dem 01.05.2024 ist Tag der Arbeit. Wenn Ende April das Bürgergeld also nicht auf Ihrem Konto ist, können Sie es am Donnerstag, den 02.05.2024 erwarten, da dies der erste Werktag im Mai 2024 ist.

Auszahlungstermin für Juni 2024

Freitag, der 31.05.2024, ist der letzte Werktag im Mai. An diesem Tag können die meisten Leistungsbeziehenden das Bürgergeld auf ihrem Konto erwarten. Spätestens am ersten Werktag im Juni, was in diesem Fall Montag, der 03.06.2024 ist, sollte das Bürgergeld verfügbar sein.

Auszahlungstermin für Juli 2024

Freitag, der 28.06.2024, ist der letzte Werktag im Juni und somit in den allermeisten Fällen der Tag, an dem das Bürgergeld auf dem Konto verfügbar sein sollte. Ist dies nicht der Fall, so sollten die Leistungen spätestens am ersten Werktag im Juli, also am Montag, den 01.07.2024 verfügbar sein.

Auszahlungstermin für August 2024

Der letzte Werktag und somit der Stichtag für die Bürgergeld-Auszahlungen für August 2024 ist Mittwoch, der 31.07.2024. Spätestens sollte Ihr Bürgergeld jedoch am Donnerstag, den 01.08.2024, auf dem Konto liegen.

Auszahlungstermin für September 2024

Ein Großteil der Bürgergeld-Beziehenden sollte die Leistungen für September am Freitag, den 30.08.2024 auf dem angegebenen Konto vorfinden. In Einzelfällen könnte das Geld auch erst am Montag, den 02.09.2024 verfügbar sein, da dies der erste Werktag im September und somit der späteste Auszahlungstermin ist.

Auszahlungstermin für Oktober 2024

Montag, der 30.09.2024 ist der letzte Werktag im September und daher der Stichtag für die Bürgergeld-Auszahlungen für Oktober 2024. Erster Werktag im Oktober und damit spätester Auszahlungstermin ist Dienstag, der 01.10.2024.

Auszahlungstermin für November 2024

Der letzte Werktag im Oktober ist aufgrund des Reformationstages, der nur in einigen Bundesländern als Feiertag gilt, nicht bundesweit einheitlich.

In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo der Reformationstag als Feiertag gilt, ist der letzte Werktag Mittwoch, der 30.10.2024. In allen anderen Bundesländern ist der letzte Werktag Donnerstag, der 31.10.2024.

Der erste Werktag im November 2024 und somit der späteste Tag, an dem das Bürgergeld verfügbar sein muss, ist ebenfalls ein Feiertag, der nur für einige Bundesländer zählt.

Aufgrund von Allerheiligen ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland der erste Werktag im November Montag, der 04.11.2024. In allen anderen Bundesländern ist der erste Werktag im November 2024 Freitag, der 01.11.2024.

Auszahlungstermin für Dezember 2024

Das Jobcenter überweist das Bürgergeld für Dezember voraussichtlich am Freitag, den 29.11.2024, da dies der letzte Werktag im November 2024 ist. Spätestens sollte sich das Bürgergeld am ersten Werktag im Dezember, also am Montag, den 02.12.2024 auf ihrem Konto befinden.

Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine 2024 im Überblick

Der folgenden Tabelle können Sie alle Bürgergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2024 entnehmen. Beachten Sie bitte, dass die Auszahlungen im Einzelfall auch ein bis zwei Tage früher oder später stattfinden können, da jedes Jobcenter die Überweisung in Eigenregie regelt.

Bürgergeld für Monat Auszahlungstermin Wochentag
Januar 2024 29.12.2023 Freitag
Februar 2024 31.01.2024 Mittwoch
März 2024 29.02.2024 Donnerstag
April 2024 28.03.2024 Donnerstag
Mai 2024 30.04.2024 Dienstag
Juni 2024 31.05.2024 Freitag
Juli 2024 28.06.2024 Freitag
August 2024 31.07.2024 Mittwoch
September 2024 30.08.2024 Freitag
Oktober 2024 30.09.2024 Montag
November 2024 mit Reformationstag: 30.10.2024 Mittwoch
November 2024 ohne Reformationstag: 31.10.2024 Donnerstag
Dezember 2024 29.11.2024 Freitag

Bürgergeld-Auszahlung ohne eigenes Konto

Das Jobcenter bevorzugt immer die Überweisung auf das Konto der Antragstellenden als vorrangige Auszahlungsmethode.

In einigen Fällen verfügen die Bürgergeld-Berechtigten aber über kein eigenes Konto. In diesen Fällen stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:

  • Auszahlung auf ein anderes Konto, das nicht unter dem Namen des Antragstellenden läuft
  • Auszahlung per Scheck
  • Bar-Auszahlung
  • Auszahlung in Form von Gutscheinen

Wichtig: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind Geldinstitute gesetzlich verpflichtet, allen Bürgerinnen und Bürgern ein Basiskonto einzurichten. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Banken die Einrichtung eines Kontos verweigern.

Bürgergeld-Auszahlungen auf ein anderes Konto

Wenn Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld über kein eigenes Konto verfügen, können Sie beim Jobcenter auch das Konto einer vertrauenswürdigen Person angeben.

Das Bürgergeld wird dann auf das angegebene Konto ausgezahlt. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie Zugriff auf dieses Konto haben. Im besten Fall verfügen Sie über eine Vollmacht für das angegebene Konto.

Mit der Auszahlung des Bürgergeldes auf das Konto sieht das Jobcenter die Unterstützungspflicht als erfüllt an, unabhängig davon, ob das Geld wirklich bei Ihnen landet oder nicht.

Bürgergeld-Auszahlung per Scheck

Bürgergeld-Beziehende ohne Konto können sich beim Jobcenter auch einen Scheck für die Leistungen ausstellen lassen. Der Scheck kann bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank eingelöst werden. Dabei fallen allerdings folgende Kosten an, die direkt von der Leistung abgezogen werden:

  • 3,50 Euro bei Auszahlungen bis 50 Euro
  • 4 Euro bei Auszahlungen von 50 Euro bis 250 Euro
  • 5 Euro bei Auszahlungen von 250 Euro bis 500 Euro
  • 6 Euro bei Auszahlungen von 500 Euro bis 1000 Euro
  • 7,50 Euro bei Auszahlungen von 1000 Euro bis 1500 Euro

Bar-Auszahlung von Bürgergeld-Leistungen

Leistungsempfangende, die kein eigenes Konto haben und auch keine andere Vertrauensperson angegeben können, können sich das Bürgergeld in bestimmten Fällen bar auszahlen lassen.

Fragen Sie für Details hierzu am besten direkt beim zuständigen Jobcenter nach. Barauszahlungen von Bürgergeld-Leistungen sind auf einen Höchstbetrag von 990,00 Euro pro Monat begrenzt.

Außerdem werden Einzelbeträge unter 10 Euro nicht ausgezahlt, sondern so lange angesammelt, bis der Betrag über 10 Euro liegt. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht, wenn im Vorfeld länger als 6 Monate keine Auszahlung erfolgt ist.

Auszahlung als Lebensmittelgutschein

In einigen selten Fällen kann das Jobcenter einen Teil des Bürgergeldes auch in Form von Lebensmittelgutscheinen ausbezahlen.

Das kann beispielsweise passieren, wenn die betroffene Person unter einer Suchterkrankung wie beispielsweise Spielsucht oder Alkoholsucht leidet und das Geld daher nicht für den vorgesehenen Zweck ausgegeben wird.

Auch wenn aufgrund von Sanktionen das Existenzminimum nicht mehr gesichert ist, kann das Jobcenter Lebensmittelgutscheine ausgeben. Mit den Gutscheinen können nur bestimmte Waren erworben werden.

Der Kauf von Alkohol und Tabak ist mit den Gutscheinen beispielsweise nicht möglich. Das Jobcenter gibt Auskunft darüber, in welchen Geschäften die Lebensmittelgutscheine eingelöst werden können.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil – (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 47 Auszahlung von Geldleistungen (§ 47 SGB I)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen (§ 42 SGB II)
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II, Fachliche Weisungen § 42 SGB II Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen (PDF)