Wann können Sie mit dem Bürgergeld rechnen? Damit Sie besser planen können, haben wir hier eine Auflistung der Auszahlungstermine für das Bürgergeld für das Jahr 2024/2025 zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Wann sind die Auszahlungstermine für das Bürgergeld?
Zu beachten ist, dass Bürgergeld immer im Voraus ausgezahlt wird. Das Jobcenter muss dem Leistungsberechtigten daher am Monatsersten das Bürgergeld zur Verfügung stellen. Ende Januar gibt es also das Geld für Februar, Ende Februar das Geld für März und so weiter.
Laut der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie das „Bürgergeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto“. Damit dies sichergestellt ist, überweist der Leistungsträger das Geld in der Regel einen Werktag vorher.
Bürgergeld-Auszahlungstermine 2024
Für das Jahr 2024/2025 ergeben sich ab September 2024 folgende Auszahlungstermine:
Bürgergeld | Tag der Überweisung | Wochentag |
für September 2024 | 30.08.2024 | Freitag |
für Oktober 2024 | 30.09.2024 | Montag |
für November 2024 | 31.10.2024 | Donnerstag |
für Dezember 2024 | 29.11.2024 | Freitag |
Bürgergeld-Auszahlungstermine 2025
Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Auszahlungstermine:
Bürgergeld | Tag der Überweisung | Wochentag |
für Januar 2025 | 31.12.2024 | Dienstag |
für Februar 2025 | 31.01.2025 | Freitag |
für März 2025 | 28.02.2025 | Freitag |
für April 2025 | 31.03.2025 | Montag |
für Mai 2025 | 30.04.2025 | Mittwoch |
für Juni 2025 | 30.05.2025 | Freitag |
für Juli 2025 | 30.06.2025 | Montag |
für August 2025 | 31.07.2025 | Donnerstag |
für September 2025 | 29.08.2025 | Freitag |
für Oktober 2025 | 30.09.2025 | Dienstag |
für November 2025 | 31.10.2025 | Freitag |
für Dezember 2025 | 28.11.2025 | Freitag |
Feiertage und Wochenenden am Monatsbeginn
Für den Fall, dass der erste Tag des Monats ein Wochenende ist, überweist der Leistungsträger das Bürgergeld in der Regel etwas früher, sodass es bereits am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto ist. Es kann jedoch auch passieren, dass das Bürgergeld erst an dem Werktag nach dem Feiertag oder dem Wochenende auf dem Konto verfügbar ist.
Was tun, wenn die Bürgergeld-Auszahlung auf sich warten lässt?
Sollte das Geld am Termin nicht gebucht sein, ist der erste Schritt Abwarten. Prüfen Sie einfach am nächsten Werktag nochmals die Kontoauszüge. Dann besprechen Sie am besten mit dem Jobcenter, wo das Problem liegen kann.
Der Grund, dass Sie das Geld noch nicht erhalten haben, kann auch bei der Bank liegen. Deswegen sollten Sie im nächsten Schritt zur Bank gehen. Fragen Sie auch dort, wann das Jobcenter das Geld zur Gutschrift (Valuta) anweist. Die meisten Banken haben mehrere Buchungsläufe am Tag. So kann es zustande kommen, dass bei einer Person das Geld schon morgens auf dem Konto ist und bei einer anderen erst nach dem Mittag etc.
Warum habe ich am Bürgergeld-Auszahlungstermin kein Geld bekommen?
Wenn es weder beim Jobcenter noch bei der Bank Verzögerungen bei der Auszahlung gibt, müssen Sie tiefer in die Fehlersuche einsteigen. Schauen Sie auf Ihrem Bescheid, ob nicht aus Versehen der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Es kann sein, dass Sie kein Geld bekommen, weil Sie den Weiterbewilligungsantrag (WBA) nicht rechtzeitig gestellt haben.
Mögliche Gründe für ausbleibende Bürgergeld-Zahlungen
Jeder Fall ist ein Einzelfall, deswegen hat es auch immer individuelle Gründe, warum Zahlungen zu spät oder gar nicht kommen. Pauschale Aussagen kann man dazu nicht treffen. Mögliche Fehlerquellen sind:
- vergessene Zahlungsanweisungen
- vergessene WBAs
- noch nicht bearbeitete Anträge
- Buchungsfehler
- falsch eingegebene Bankdaten
- fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden
- gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist
- gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
- noch nicht freigegebene Zahlungen
- falsche Buchungsdaten, usw.
Woher weiß ich, wie viel Geld ich bekomme?
Grundsätzlich bekommen Sie Geld zum Wohnen und Geld zum Leben entsprechend dem für Sie geltenden Regelsatz (siehe Bürgergeld-Regelsatz 2024 – Regelbedarf, Mehrbedarfe und Mietkosten).
Wie viel Geld Ihnen das Jobcenter bewilligt und wie viel Geld auf Ihrem Konto landet, sind leider zwei Paar Schuhe. Beides ist einzeln in Ihrem Bescheid aufgeführt, lesen Sie den Bescheid also gründlich.
Sind dort verschiedene Zahlungsempfänger aufgelistet, geht nicht das ganze Geld an Sie. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Jobcenter Ihre Miete direkt an den Vermieter zahlt oder wenn Ihr Abschlag für Strom direkt an den Energieversorger überwiesen wird.
Ein weiterer Grund kann die Rückzahlung von Schulden ans Jobcenter sein, bei der ein Anteil von Ihrer Regelleistung einbehalten wird. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, informieren Sie sich unbedingt über Ihre Rechte als Bürgergeld-Betroffene.
Wie wird Bürgergeld ausgezahlt?
Normalerweise wird Ihnen die ganze Leistung (oder eben der Anteil, der direkt an Sie gezahlt wird), in einem Betrag von der Bundesagentur für Arbeit auf Ihr Konto überwiesen. Meistens finden Sie Ihre BG-Nummer versteckt in einer Kolonne aus anderen Kennziffern im Verwendungszweck.
Vorsicht Kostenfalle: Bürgergeld-Auszahlung in bar oder per Scheck
Die Überweisung aufs Girokonto ist in aller Regel für Sie und auch fürs Jobcenter die bequemste Zahlungsmethode. Sollte eine Überweisung aber nicht möglich sein, können Sie sich Ihre Leistung auch bar auszahlen lassen.
Das Bürgeramt stellt dann einen Barscheck aus, den Sie bei der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank einlösen können. Für diese Möglichkeiten der Auszahlung fallen in den meisten Fällen folgende Gebühren an:
- bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
- bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
- bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
- bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1.000 Euro: 6,00 Euro
- bei Auszahlungen über 1.000 Euro bis 1.500 Euro: 7,50 Euro
Wie werden Änderungen oder neue Mehrbedarfe innerhalb eines Monats bei der Auszahlung berücksichtigt?
Wenn ein Mehrbedarf im Laufe eines Monats eintritt, bekommen Sie das zusätzliche Geld dafür anteilig. Beginnt Ihre 13. Schwangerschaftswoche beispielsweise am 17. eines Monats, bekommen Sie für den Monat ungefähr die Hälfte des Mehrbedarfs für Schwangere ausgezahlt, ab dem Folgemonat dann den gesamten Mehrbedarf.
Wenn Mehrbedarfe nicht für einen ganzen Monat bestehen, werden sie tageweise berechnet. Für jeden Tag, an dem der Mehrbedarf besteht, bekommt man 1/30 des monatlichen Mehrbedarfs. Dabei ist es egal, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Wenn Sie also an 2 Tagen im Februar Anspruch auf einen Mehrbedarf haben, bekommen Sie 2/30 des monatlichen Mehrbedarfs ausgezahlt, auch wenn der Anspruch an 2/28 der Tage im Februar bestanden hat.
Statt 7,1 % des Mehrbedarfs bekommen Sie dann nur 6,6 %. In Monaten mit 31 Tagen wirkt sich diese Verschiebung dann zu Ihren Gunsten aus. Weil die Mehrbedarfe selbst in der Regel aber nur einige Prozentpunkte betragen und wiederum davon die Verschiebung nur anteilig ist, dürfte diese rechnerische Ungerechtigkeit für die meisten Bürgergeld-Empfangenden kaum ins Gewicht fallen.
Quelle:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II):
- § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
- § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
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