Erwerbsminderungsrente 2025: Die EM-Rente erhöht sich durch verlängerte Zurechnungszeit

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Mit dem 1. Januar 2025 ist nicht nur eine satte Rentenerhöhung um 3,74 Prozent angekündigt – der aktuelle Rentenwert springt zum 1. Juli von 39,32 € auf 40,79 €–, sondern auch eine weitere Etappe der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungszeit greift.
Für Neurentnerinnen und Neurentner, deren Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (EM-Rente) 2025 beginnt, endet diese fiktive Anrechnungsphase nun erst mit 66 Jahren und 2 Monaten.
Das bedeutet: Die Rentenversicherung tut so, als hätte die versicherte Person bis zu diesem Alter weitergearbeitet – und schreibt dafür durchschnittliche Entgeltpunkte gut.
Ein rein rechnerischer, aber bares Geld werter Ausgleich für das fehlende Erwerbseinkommen nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Was genau ist die Zurechnungszeit – und warum erhöht sie die EM-Rente so deutlich?

Die Zurechnungszeit (§ 253a SGB VI) ist eine „Beitragszeit ohne Beiträge“. Ab dem ersten Tag der Erwerbsminderung bis zum gesetzlich festgelegten Ende dieser Zeitspanne werden der Versicherten durchschnittliche Entgeltpunkte gutgeschrieben, berechnet aus ihrem bisherigen Versicherungsverlauf.
Ohne dies bliebe es bei den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung tatsächlich erworbenen Punkten – für viele zu wenig für ein existenzsicherndes Einkommen.
Die verlängerte Zurechnungszeit wirkt also wie eine Rentenaufstockung, die umso stärker ausfällt, je jünger die Betroffenen sind und je länger die Phase bis zum (fiktiven) Ende der Zurechnungszeit dauert.

Wie verlängert sich die Zurechnungszeit konkret von Jahr zu Jahr?

Der Gesetzgeber hat die Anhebung bereits 2018 beschlossen. Seit 2019 wandert das Ende der Zurechnungszeit pro Jahr um zwei Monate nach hinten, bis 2031 das reguläre Renteneintrittsalter 67 erreicht ist. Ein Auszug aus § 253a SGB VI macht das deutlich:

  • Beginn 2019: Ende mit 65 Jahren 8 Monaten
  • 2020: 65 J/ 9 M
  • 2025: 66 J/ 2 M
  • 2030: 66 J/ 10 M
  • ab 2031: 67 Jahre

Für Erwerbsminderungsrenten, die 2025 starten, kommen mithin sechs Monate mehr virtuelle Arbeitszeit hinzu als noch im Vorjahr – und genau diese sechs Monate erhöhen die monatliche Rente spürbar.

Beispielrechnung: Wie viel macht die Verlängerung im Geldbeutel aus?

Ein 45-Jähriger (Geburtsdatum 31. 12. 1979) wird am 1. Januar 2025 voll erwerbsgemindert. Bis dahin hat er 25 Entgeltpunkte gesammelt.

  1. Ohne Zurechnungszeit
    25 EP × (1 – 0,108 Abschlag) × 40,79 € = 909,62 € monatlich.
  2. Mit Zurechnungszeit
    • Durchschnitt 25 EP ÷ 25 Jahre = 1 EP/Jahr
    • 1 EP/Jahr ÷ 12 = 0,0833 EP/Monat
    • Laufzeit 1. 1. 2025 – 31. 2. 2046 (66 J/2 M) = 242 Monate
    • 242 M × 0,0833 EP ≈ 20,16 EP Zusatzpunkte
    • Gesamt 45,16 EP × (1 – 0,108) × 40,79 € = 1.643,08 €

Mehrbetrag: rund 733 € im Monat

Das Beispiel zeigt, wie kräftig die Zurechnungszeit die EM-Rente aufwertet. (Zahlen gerundet, Rentenwert ab 1. Juli 2025.)
Welche weiteren Neuerungen gilt es 2025 bei der EM-Rente zu beachten?

  • Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Wer eine volle EM-Rente bezieht, darf 2025 bis zu rund 19.661 € pro Jahr verdienen, Bezieher einer teilweisen EM-Rente mindestens 39.922 €.
  • Rentenwert-Plus: Die Rentenanpassung um 3,74 Prozent erhöht alle Bestands- und Neurenten – auch die wegen Erwerbsminderung – zum 1. Juli 2025.
  • Grundrente & Freibeträge: Durch die parallele Anhebung des Grundrentenzuschlags und der Freibeträge in der Grundsicherung können Betroffene zusätzlich profitieren, wenn lange Versicherungszeiten mit unterdurchschnittlichem Verdienst vorliegen.

Wie prüfe ich, ob meine Rentenpunkte korrekt erfasst wurden?

Der Wert der Zurechnungszeit steht – und fällt – mit den vorgelagerten Versicherungszeiten. Fehlende Schul-, Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten senken den durchschnittlichen Entgeltpunkt und schlagen damit unmittelbar auf die Hochrechnung durch.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb, spätestens vor Antragstellung das Versicherungskonto zu klären. Fehlzeiten können nachgemeldet werden; Lohnunterlagen, Schul- bzw. Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen und Kinder-Geburtsurkunden helfen bei der Beweissicherung.

Erst ein lückenloses Konto garantiert die volle Wirkung der verlängerten Zurechnungszeit.

Was bedeutet die politische Großwetterlage für die Zukunft der EM-Rente?

Obwohl der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union und SPD ab 6. Mai 2025 keine „große Rentenreform“ vorsieht, gilt: Die Verlängerung der Zurechnungszeit ist bereits geltendes Recht.

Änderungen wären nur mit einem formellen Gesetzesverfahren möglich. Fachpolitiker:innen aus beiden Regierungsparteien haben bislang signalisiert, daran nicht rütteln zu wollen.

Für Betroffene schafft das Sicherheit – ihr Rentenbeginn in den Jahren bis 2031 wird weiterhin von einer schrittweise wachsenden Zurechnungszeit profitieren.

Fazit: Längere Zurechnungszeit = messbar mehr Rente

Die Reform von 2019 zeigt 2025 ihre volle Schlagkraft: Jede neue EM-Rente erhält sechs Monate zusätzliche fiktive Beitragszeit gegenüber dem Vorjahr. In Kombination mit der kräftigen Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 erleben viele Erwerbsgeminderte einen spürbaren Einkommensschub.

Wichtig bleibt, frühzeitig das Versicherungskonto zu prüfen und mögliche Lücken zu schließen. Denn nur wer alle rentenrechtlichen Zeiten lückenlos nachweist, schöpft das Plus der verlängerten Zurechnungszeit wirklich aus.