Neue Digitalisierung der Jobcenter schadet Hartz IV-Betroffenen

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Die unzureichende und datenschutzbedenkliche Digitalisierung der Jobcenter schadet den Leistungsberechtigten. Das Internetangebot der Leistungsträger sind oftmals zum Nachteil für Hartz IV Bezieher.

Unzureichendes Online-Angebot der Jobcenter

Betreuer aus Sozialberatungen berichten, dass der Wegfall der persönlichen Termine durch Corona Betroffenen von Hartz IV zu schaffen macht. Die Online-Zugänge seien unzureichend und intransparent.

Insbesondere Menschen mit Sprachbarrieren haben es durch die ausschließlich telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter deutlich schwerer, ihre Ansprüche bei ihren Sachbearbeitern durchzusetzen. Außerdem ist es deutlich schwieriger, notwendige Bescheinigungen und andere Papiere zu erhalten.

Die Sozialberatungen raten Betroffenen häufig, private Telefonnummern und E-Mail-Adressen nicht den Jobcentern mitzuteilen. Andernfalls ist mit unerwarteten Anrufen und Anfragen zu rechnen, welche die Betroffenen in Zugzwang setzen. Es besteht keine Verpflichtung, dem Jobcenter diese Daten mitzuteilen.

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Digitale Schikanierung durch Jobcenter bei Hartz IV

Aktive aus den Sozialberatungen kritisieren außerdem datenschutzrechtliche Verstöße der Online-Angebote der Bundesagentur und der Jobcenter.

In digitalen Formularen würden oftmals Informationen eingefordert, für deren Angabe es keine Rechtsgrundlage gebe, ohne die der jeweilige Vorgang im Netz aber nicht abgeschlossen werden kann.

Während einige die Chancen der Digitalisierung auch in den Jobcentern sehen, fürchten andere, dass eine angemessene Umsetzung von Online-Angeboten mit dem Bürokratiemonster nur auf Kosten der Betroffenen realisiert werden könnte.

Die Abschottung der Behörden und schlechte digitale Erreichbarkeit und Barrierefreiheit sei ein ernstes Problem, von dem viele Leistungsberechtigte betroffen sind.
Bild: chinnarach / StockAdobe