Hartz IV Bezieher erhält Hausverbot im Jobcenter für 15 Monate

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Hausverbot nach Randale im Jobcenter: LSG Celle: Grenze zum „schwierigen Besucher” deutlich überschritten

Aggressives und gewalttätiges Verhalten im Jobcenter können ein Hausverbot rechtfertigen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 26. August 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss bekräftigt (Az.: L 11 AS 190/19 B ER).

Danach darf nun ein 56-jähriger Hartz IV Bezieher aus dem Wendland 15 Monate nicht mehr in das Jobcenter Lüchow. Dort hatte er eine Heizkostenbeihilfe beantragen wollen, geriet dabei aber in einen Streit. In Wut warf er das Telefon des Sachbearbeiters in dessen Richtung und verrückte den Schreibtisch.

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Das Jobcenter sah darin ein „ungebührliches, handgreifliches Verhalten” und verhängte ein Hausverbot von 14 Monaten. Seine Anliegen könne er in dieser Zeit schriftlich oder telefonisch vortragen.

Hausverbot im Eilverfahren bestätigt

Das LSG Celle hat das Hausverbot nun im Eilverfahren bestätigt. Mit seinem aggressiven und bedrohlichen Verhalten habe der Mann den Dienstbetrieb nachhaltig gestört. Dies sei „nicht mehr nur eine deutliche Grenzüberschreitung” gewesen, sondern schon „eine strafbare Handlung”. Die Grenze zu einem „schwierigen Besucher” sei damit „mehr als deutlich” überschritten.

Weil der Leistungsberechtigte auch zuvor schon mit Drohungen in Erscheinung getreten sei, sei auch mit weiteren Störungen zu rechnen, so das Gericht. Es sei auch zumutbar, gegebenenfalls per Telefon, Post oder Mail mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten, urteilte das LSG Celle in seinem Beschluss. mwo