Hartz IV: Anspruch auf PC aber Jobcenter muss nicht zahlen

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Gericht sieht Schulen in der Verantwortung

Wรคhrend in Hannover das Sozialgericht den Anspruch auf ein Tablet bejate, widersprach das Sozialgericht Berlin zwar nicht der Ansicht, dass Schรผler/innen aus Hartz IV Familien ein Bedarf hรคtten, allerdings sei dieser durch die Schule ausreichend abgedeckt. Demnach mรผsse das Jobcenter die Anschaffungskosten fรผr einen PC nicht รผbernehmen. Es handelte sich hierbei aber nicht um ein Urteil, sondern eine Einigung der verschiedenen Parteien.

Das Gericht sah zwar den Bedarf, allerdings seien die Schulen hier in der Pflicht. Der Bedarf ist beispielsweise gegeben, weil Schรผler ihre Hausaufgaben am Computer erledigen mรผssen. Fรผr die Bereitstellung seien die Schulen verantwortlich, so das Gericht. Das ist das Ergebnis einer mรผndlichen Verhandlung, an der die Klรคgerin, die Schule, das Jobcenter und Vertreter der Senatsverwaltung teilnahmen.

Antrag wurde abgelehnt

Die Mutter des Schรผlers hatte im Mรคrz 2018 die Kosten fรผr die Anschaffung eines Computers beantragt. Bis Dato musste der Sohn die Hausaufgaben im Internetcafe erledigen. Trotz Bedarf lehnte das Jobcenter den Antrag ab. Die Behรถrde begrรผndete die Ablehnung mit dem Argument, dass laut Landesgesetz die Schulbehรถrde in der Pflicht sei, den Schรผlern die nรถtige Lern- und Lehrmittel zur Verfรผgung zu stellen.

Als Zeuge wurde der Schulleiter vor Gericht geladen. Dieser erklรคrte, dass die Schรผler auch von Zuhause einen Internetzugang benรถtigen. Fรผr die Prรผfungen mรผssten die Schรผler auch vorher รผben. Der Direktor gab auch zu bedenken, dass die Verwendung der PCยดs in der Schule unter der Aufsicht der Lehrer sei.

Die Senatsverwaltung machte deutlich, dass in der betroffenen Schule insgesamt 78 Computer inklusive der Notebooks zur Verfรผgung stehen wรผrden. In diesen sei einer Medienschutzfilter installiert, der die Aufsicht gewรคhrleistet. In der Schule sei es im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung mรถglich, bis 16 Uhr einen Laptop zu nutzen. In der Stadtbiblothek seien zusรคtzlich Computer zur Bearbeitung der Hausaufgaben. Auf Nachfrage betonte der Schulleiter, dass kein Kind ohne Computer benachteiligt werde. Aufgrund dieser Zusage zog die Klรคgerin die Klage zurรผck.

In einem Schlusswort erklรคrte der Richter, dass die Verhandlung eine “Signalwirkung” haben sollte. Seiner Ansicht nach seien die Schulen und nicht die Jobcenter fรผr die Versorgung verantwortlich.

Sozialgericht in Hannover urteilte anders

Anders sahen die Richter in Hannover die Sachlage. Dort urteilte man, dass das Jobcenter einer Schรผlerin an der Oberschule Hannover-Berenbostel ein iPad bezahlen muss. Die Eltern sind auf Hartz IV angewiesen und kรถnnen sich daher die Anschaffung nicht leisten. Das Urteil kรถnnte ebenfalls zum Prรคzedenzfall werden. Denn die Richter betonten, dass die Schรผlerin das Tablet fรผr den Unterricht benรถtigt. Hier sah das Gericht das Jobcenter in der Pflicht. (Az: S 68 AS 344/18 ER)