Gerichtsurteil: Schulbücher müssen vom Jobcenter gezahlt werden

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Bisher standen den Kindern von ALG 2-Beziehern pro Jahr 100 Euro für den Schulbedarf zur Verfügung. Ein Gerichtsurteil aus Celle sorgt nun für mehr Gleichberechtigung in der Bildung. Die Jobcenter sind von nun an verpflichtet, die Gesamtkosten für Schulbücher zu übernehmen.

Jobcenter verweigert zunächst die Zahlung

Bisher galt für die Kinder von Hartz IV-Beziehern die Pauschale für den Schulbedarf von 100 EUR pro Schuljahr. Davon wurden 70 EUR im August und 30 EUR im Februar ausgezahlt. Dagegen klagte nun eine Schülerin vor dem Landessozialgericht Celle und bekam Recht. Bis zu 10. Klasse konnte die Schülerin sich die Bücher ausleihen. Ab der 11. Klasse musste sie aber die Bücher selbst zahlen. 214,20 EUR kamen so zusammen. Als beim Jobcenter die Kostenübernahme beantragt wurde, verweigerte dieses die Zahlung.

Familie soll mehr sparen

Die Begründung des Jobcenters die Zahlung zu verweigern, lautete die Pauschale von 100 € gelte auch dann, wenn die Kosten für Bücher selbst getragen werden müssen. Egal wie hoch der Preis ist. Der Ratschlag des Jobcenters: die Familie solle in Zukunft das Geld für die Bücher ansparen. Für eine alleinerziehende Mutter kaum zu schaffen. Eine Klage gegen diesen Umstand war für die Familie also unausweichlich.

Urteil ist ein Schritt zu mehr Gleichberechtigung im Bildungssystem

In der Urteilsbegründung schloss das Gericht sich der Argumentation der Kläger an. Die Pauschale sei lediglich für Stifte, Schreibhefte und maximal Taschenrechner gedacht. Schulbücher, deren Anschaffung Pflicht ist, können nicht durch den Schulbedarf finanziert werden und müssen deshalb separat betrachtet werden. Das Gericht verpflichtet das Jobcenter also „alle notwendigen Kosten zur Erfüllung der Schulpflicht zu übernehmen“ damit „ein Ausschluss von Lebenschancen“ vermieden wird. Das Urteil ist ein großer Erfolg für alle Leistungsbezieher, da nun gesichert ist, dass Bildung kein Luxusgut darstellt.

Wenn dein Jobcenter dir diese Leistung noch verweigert, solltest du Widerspruch einlegen lassen. Hier findest du Anwälte, die dich in deiner Sache unterstützen.

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