Bürgergeld-Bezieher können nicht Erstattung zu hoher Miete einklagen

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Haben Jobcenter oder Sozialämter zu hohe Mieten gezahlt, können Bürgergeld-Leistungsempfänger das Geld nicht von sich selbst zurückfordern. Das hat das Landgericht Berlin in einem am Montag, 24. April 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 64 S 190/21). Entsprechende Ansprüche seien auf den Sozialleistungsträger übergegangen.

Miete gegen Mietpreisbremse verstoßen

Geklagt hatte ein ehemaliger Hartz-IV-Bezieher aus Berlin-Köpenick. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangte er von seinem ehemaligen Vermieter einen Teil der gezahlten Miete zurück. Denn die Miete habe gegen die Mietpreisbremse verstoßen und sei sittenwidrig überhöht gewesen.

Hilfeempfänger können nicht Erstattung überhöhter Miete einklagen

Dem war das Amtsgericht noch gefolgt. Das Landgericht hob dieses Urteil nun aber auf und wies die Klage „ohne weitere Sachprüfung“ ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Rückzahlung der möglicherweise zu viel gezahlten Miete.

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Landgericht Berlin: Mieten wurden vom Jobcenter bezahlt

Zur Begründung verwiesen die Berliner Richter darauf, dass die Mieten vom zuständigen Jobcenter gezahlt worden seien. Damit seien „sämtliche Ansprüche des Klägers aus dem Mietverhältnis auf das Jobcenter übergegangen“. Eine Vollmacht des Jobcenters, solche Forderungen geltend zu machen, habe der Kläger nicht.

Gegen sein Urteil vom 19. April 2021 hat das Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Die Frage habe grundsätzliche Bedeutung und betreffe „eine Vielzahl von Fällen“. mwo/fle

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