Mit dem Integrationspraktikum sollen Migranten mit Vermittlungshemnissen zur Arbeit bewegt (=gezwungen) werden. Wenn sie nicht folgen, dann werden sie sanktioniert.
Integrationspraktikum (§16j SGB II):
Das Integrationspraktikum soll eine Möglichkeit werden, Flüchtlinge mit bestimmten Aufenthaltstitel zu einem Praktikum zwingen zu können. Für dieses sollen sie dann noch nicht einmal anständig entlohnt werden.
Wer soll das Zwangspraktikum absolvieren müssen?
Speziell geht es hier um Menschen, die einen Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abs5 AufenthG, also einen Titel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen haben. Das sind zB. anerkannte Asylbewerber und Menschen mit internationalem Schutz.
Neben dem Aufenthaltstitel soll noch ein erschwerter Arbeitsmarktzugang Voraussetzung sein.
Die Gesetzesbegründung nennt folgende Punkte als mögliche Auslöser:
- anhaltende Sprachprobleme
- besondere kulturelle Anforderungen (Durchgefallen im Integrationskurs)
- gesundheitliche Beeinträchtigungen (insbesondere Traumata durch Krieg, Flucht oder Vertreibung)
Gerade dieser Punkt ist doch völliger Irrsinn: Unverarbeitete Traumata, die ein Integrationshemmnis sind, sollen durch Zwangsarbeit besser werden?
Auch jemand der anhaltende Sprachprobleme hat oder durch den Integrationskurs gerasselt ist, braucht bestimmt keine andere Unterstützung, als in ein Praktikum gesteckt zu werden…
Wie wäre es mit Einzelunterricht oder zumindest nem neuen Sprach- oder Integrationskurs?
Dauer des “Praktikums”
Das Praktikum soll mindestens 4, im Normalfall bis zu 12 Wochen dauern.
In Sonderfällen sogar bis zu 16 Wochen. Im Zwangspraktikum sollen die Betroffenen aber noch nicht einmal den Mindestlohn erhalten.
Bewertung
Klingt wie: “Jobcenter vermittelt billige Arbeitssklaven”. Dazu passt: Wer das Praktikum nicht antritt, soll sanktioniert werden können. Quasi: Bei Verweigerung wird ausgehungert…
Quelle
Hier geht’s zum Gesetzesentwurf:
https://t1p.de/2259k
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de