Witwenrente: Rund 50 Prozent der Renten werden gekürzt

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Witwerrente gilt als Auffangnetz nach dem Tod eines Partners. In der Praxis zeigt sich jedoch seit Jahren ein Muster, das für viele Betroffene ernüchternd ist: Ein erheblicher Teil der Witwerrente kommt nur gekürzt an. Sowohl der Rentenversicherungsbericht 2024 als auch der Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung weisen darauf hin, dass Kürzungen durch Einkommensanrechnung kein Ausnahmefall sind, sondern für große Gruppen der Hinterbliebenen den Regelfall mitprägen. Vor dem Hintergrund gestiegener Lebenshaltungskosten verschärft das die finanzielle Unsicherheit vieler Haushalte.

Stabile Zahlen, hohe Betroffenheit

Die Größenordnung lässt sich an den amtlichen Berichten ablesen. Der Rentenversicherungsbericht 2024 nennt für den Stichtag 1. Juli 2023 insgesamt 4,39 Millionen Witwenrenten und 715.000 Witwerrenten. Bei einem großen Teil dieser Renten wurde geprüft, ob eigenes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen den geltenden Freibetrag übersteigt.

In dieser geprüften Gruppe lag das Einkommen bei 1,42 Millionen Witwen und 571.000 Witwern über dem Freibetrag. In der Summe bedeutet das: Bei rund 4,3 Millionen geprüften Renten wurde in gut 46 Prozent der Fälle ein Abzug ausgelöst – also beinahe bei jeder zweiten geprüften Hinterbliebenenrente. Dabei handelt es sich nicht um symbolische Beträge, sondern um Einschnitte, die im Durchschnitt dreistellig sind.

Der Rentenversicherungsbericht 2025 bestätigt, dass sich am Grundmuster wenig ändert. Zum 31. Dezember 2024 wurden 4,39 Millionen Witwenrenten und 753.000 Witwerrenten gezahlt.

In der geprüften Gruppe überschritt das Einkommen bei 1,47 Millionen Witwen und 601.000 Witwern den Freibetrag, sodass es zu Kürzungen kam. Die durchschnittliche Minderung lag bei Witwen bei rund 147 Euro, der durchschnittliche Zahlbetrag nach Abzug bei 772 Euro im Monat. Bei Witwern fiel die durchschnittliche Minderung mit rund 250 Euro höher aus; der durchschnittliche Zahlbetrag nach Abzug lag bei 422 Euro.

Dabei fällt auf, dass die Prüfung und die Kürzungspraxis bei Männern häufiger greift und die Abzüge im Schnitt höher sind. Genannt werden für Witwen 1,47 Millionen Fälle mit Einkommensanrechnung, das entspricht 37 Prozent der überprüften Witwenrenten. Die durchschnittliche Kürzung lag bei 147 Euro, die durchschnittlich ausgezahlte Witwenrente bei 772 Euro.

Bei Witwern wurden knapp 600.000 Renten überprüft, in 51,5 Prozent dieser Fälle erfolgte eine Anrechnung. Die durchschnittliche Kürzung lag bei 250 Euro, die durchschnittlich ausgezahlte Witwerrente bei 442 Euro. Als Erklärung liegt nahe, dass höhere eigene Einkommen häufiger zu Anrechnungen führen und dadurch den Auszahlbetrag stärker drücken.

Rechtsgrundlage und Regeln der Kürzung

Die maßgebliche Stellschraube ist die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI. Vereinfacht gilt: Es gibt einen monatlichen Freibetrag. Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wodurch ein sogenannter Ruhensbetrag entsteht und die Rente entsprechend sinkt.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nennt zwei Werte genannt, die den Zeitraum abbilden: Zum 31. Dezember 2024 lag der Freibetrag bei 1.038,05 Euro, aktuell bei rund 1.076 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschläge, wenn waisenberechtigte Kinder vorhanden sind. Gerade diese Konstruktion führt dazu, dass bereits „mittlere“ Erwerbseinkünfte die Rentenzahlung spürbar reduzieren können.

„Nullrenten“ und warum der Anspruch dennoch bleibt

Ein weiterer Punkt, der im Alltag für Verwirrung sorgt, sind Fälle, in denen wegen hoher Einkünfte am Ende gar nichts ausgezahlt wird. Solche „Nullrenten“ sind in den genannten Quoten nicht zwingend enthalten, verändern aber die Lebensrealität vieler Betroffener. Wichtig ist dabei: Der Anspruch als solcher erlischt nicht.

“Sinkt das Einkommen später, kann eine Neuberechnung beantragt werden, sodass wieder Zahlungen einsetzen können. Für Betroffene ist das weniger ein Trost als eine Erinnerung daran, wie stark die Leistung von wechselnden Einkommensverhältnissen abhängt”, rät Anhalt.

Inflation, Mieten, Kaufkraft: Wo der Freibetrag an Grenzen stößt

Kritik entzündet sich vor allem daran, dass der Freibetrag seine Schutzwirkung unter heutigen Bedingungen nur eingeschränkt entfaltet. Preissteigerungen treffen Haushalte nicht gleichmäßig, und regionale Unterschiede bei Mieten und Lebenshaltungskosten bleiben unberücksichtigt. Dr. Anhalt: “Die Hinterbliebenenrente soll Sicherheit geben, reagiert aber empfindlich auf zusätzliche Erwerbsarbeit, während sie zugleich kaum einen Ausgleich für reale Kaufkraftverluste bietet.”

Arbeitsmarkt und Verwaltung: Ein teures System mit Nebenwirkungen

Neben der sozialen Frage rückt die arbeitsmarktpolitische Wirkung in den Blick. Wenn zusätzliche Arbeit wegen der 40-Prozent-Anrechnung nur begrenzt im Portemonnaie ankommt, kann das Anreize mindern, eine Beschäftigung auszuweiten oder überhaupt aufzunehmen. Das ist nicht nur eine individuelle Abwägung, sondern berührt auch den Arbeitsmarkt, der in vielen Branchen auf zusätzliche Kräfte angewiesen ist.

Hinzu kommen Verwaltungsaufwand und Folgekosten. Einkommensprüfungen binden Personal bei der Rentenversicherung, erfordern Mitwirkung von Arbeitgebern und Behörden und führen nicht selten zu Streit über Details der Einkommensbewertung.

Bei der Waisenrente erfolgt der seit 2017 keine Einkommensanrechnung mehr, nachdem die Kosten der Prüfung in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Einsparungen gestanden hätten. Dieser Hinweis wird häufig als Argument verwendet, “die Effizienz der Anrechnung auch bei Hinterbliebenenrenten neu zu bewerten.”

Was aus den Berichten folgt

Die Botschaft der aktuellen Zahlen ist klar: Kürzungen bei Witwen- und Witwerrenten sind weit verbreitet und hängen eng mit der Einkommensanrechnung zusammen. Solange Freibeträge die Lebensrealität vieler Haushalte nur unvollständig abbilden und zusätzliche Erwerbsarbeit spürbare Abzüge auslöst, bleibt die Hinterbliebenenrente für Millionen Menschen eine Absicherung mit deutlichen Lücken.

Eine Reform, die Kaufkraftentwicklungen besser berücksichtigt oder ein verlässliches Mindestniveau einzieht, wäre nicht nur eine sozialpolitische Weichenstellung, sondern hätte auch spürbare Folgen für die Entscheidung vieler Betroffener, ob und in welchem Umfang sie arbeiten.