Wer freiwillig auf 0,01 Prozent seiner gesetzlichen Rente verzichtet, handelt nicht verrückt, sondern nutzt eine juristische Besonderheit zu seinem Vorteil. Ab 2026 wird diese Gestaltungsoption noch interessanter – vor allem wegen der neuen Aktivrente, höherer Hinzuverdienstmöglichkeiten und veränderter Steuerregeln.
Im Folgenden eine umfassende Einordnung, warum sich 2026 der Schritt zur „Teilrente 99,99 Prozent“ in vielen Fällen lohnen kann – und für wen er eher nicht geeignet ist.
Was hinter den „0,01 Prozent weniger Rente“ steckt
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt nicht nur die klassische Vollrente, sondern auch die Teilrente. Diese kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der eigentlich zustehenden Vollrente liegen. Schon eine minimale Unterschreitung von 100 Prozent – etwa 99,99 Prozent – bewirkt rechtlich: Es handelt sich nicht mehr um eine Vollrente, sondern um eine Teilrente.
Finanziell ist der Unterschied fast nicht spürbar. Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro im Monat entspricht 0,01 Prozent gerade einmal 18 Cent. Trotzdem ändert sich der Status: Aus einem Vollrentner wird formal ein Teilrentner. Genau dieser Status öffnet Spielräume bei Hinzuverdienst, sozialer Absicherung und späteren Rentensteigerungen.
Die Strategie dahinter lautet daher vereinfacht: Man gibt symbolisch einen winzigen Teil der laufenden Rente her, um dafür mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen – insbesondere, wenn man weiterarbeiten oder pflegeversichert abgesichert bleiben möchte.
Flexirente: Der rechtliche Rahmen für mehr Spielraum
Möglich wird die 99,99-Prozent-Teilrente durch die Flexirente. Sie ist keine eigene Rentenart, sondern ein Bündel von Regeln, das seit einigen Jahren den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand beweglicher macht.
Drei Punkte sind dabei besonders wichtig. Erstens erlaubt die Flexirente die Kombination von Rente und Arbeit. Man kann bereits früher Rente beziehen und gleichzeitig arbeiten, oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beschäftigt bleiben und zusätzliche Beiträge zahlen. Zweitens ist der Rentenbezug flexibel: Wer möchte, nimmt nicht die komplette Rente, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz zwischen 10 und 99,99 Prozent. Drittens wurden Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten in den letzten Jahren stark gelockert; in vielen Fällen ist seit 2023 ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Die berühmten 99,99 Prozent sind in diesem System ein präzises Instrument: Die Rente ist praktisch vollständig, rechtlich aber weiterhin eine Teilrente – und damit gelten andere Spielregeln als bei einer Vollrente.
Warum gerade 2026 so wichtig ist
Zum 1. Januar 2026 greifen mehrere Veränderungen, die die 0,01-Prozent-Strategie zusätzlich attraktiv machen.
Erstens wird die Aktivrente eingeführt. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können, also bis zu 24.000 Euro pro Jahr.
Diese Steuerfreiheit gilt für Erwerbseinkommen, das neben einer Rente erzielt wird – und zwar auch neben einer Teilrente.
Zweitens steigt der steuerliche Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 Euro. Gleichzeitig erhöht sich für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent; nur 16 Prozent der Erstjahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei.
Das bedeutet: Wer 2026 neu in Rente geht und gleichzeitig weiterarbeitet, muss seine Einkünfte noch genauer planen, um Steuerprogression zu begrenzen.
Drittens verändern sich Beitragsbemessungsgrenzen in Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Höhere Bemessungsgrenzen können dazu führen, dass auf höhere Einkommen auch höhere Beiträge fällig werden.
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In dieser Gemengelage gewinnt die Teilrente 99,99 Prozent an Bedeutung: Sie erlaubt es, Rente, steuerbegünstigten Zuverdienst und Sozialversicherungsstatus gezielter aufeinander abzustimmen.
Wie aus Vollrente durch 0,01 Prozent weniger eine Teilrente wird
Rechtlich ist die Grenze eindeutig: Eine Vollrente liegt bei 100 Prozent, eine Teilrente bei 10 bis 99,99 Prozent der individuellen Vollrente. Verzichtet jemand freiwillig auf 0,01 Prozent seiner Rente und beantragt ausdrücklich eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent, ändert sich der Status in der Rentenversicherung.
Mit diesem Statuswechsel gehen mehrere Folgen einher. Teilrentner können leichter in Modelle einbezogen werden, bei denen sich Arbeit und Rente mischen. Das betrifft etwa Konstellationen, in denen noch Anspruch auf Lohnfortzahlung, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bestehen soll, obwohl schon eine – fast volle – Rente fließt. Insbesondere das sogenannte Münchener Modell zeigt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte diese Gestaltung nutzen, um bei nur minimal reduzierter Rente bestimmte Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten.
Gleichzeitig lassen sich über die Teilrente weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sammeln. Wer zusätzlich arbeitet und versicherungspflichtig bleibt, erwirbt neue Entgeltpunkte, die die Rente in den Folgejahren erhöhen.
Mehr Netto durch Kombination mit Hinzuverdienst und Aktivrente
Ab 2026 wird es für viele ältere Beschäftigte interessant, Rente und Arbeit miteinander zu verbinden. Schon jetzt dürfen Rentnerinnen und Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente deshalb sinkt.
Die Aktivrente legt nun noch eins drauf: Bis zu 2.000 Euro im Monat aus Erwerbsarbeit sollen steuerfrei bleiben. Wer mehr verdient, versteuert nur den darüber hinausgehenden Betrag.
In Verbindung mit einer 99,99-Prozent-Teilrente ergibt sich in vielen Fällen folgendes Bild: Die laufende Rente ist nur um wenige Cent pro Monat reduziert, gleichzeitig fließt ein beträchtlicher steuerfreier Zuverdienst.
In der Praxis bedeutet das oft: Das verfügbare Nettoeinkommen aus Rente plus Lohn ist höher, als es eine Vollrente ohne Aktivrente oder ohne Hinzuverdienst wäre. Die 0,01-Prozent-Kürzung fungiert dabei wie ein Türöffner, der bestimmte Kombinationen überhaupt erst rechtlich ermöglicht.
Langfristig mehr Rente durch zusätzliche Entgeltpunkte
Wer neben der Rente weiter arbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt zusätzliche Entgeltpunkte. Diese führen ab dem Folgejahr zu einer höheren Monatsrente. Für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sich die Effekte über mehrere Jahre deutlich summieren, insbesondere wenn sie weiterhin gut verdienen.
In Fällen, in denen pflegende Angehörige eine Teilrente beziehen und gleichzeitig jemanden versorgen, kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wird eine Teilrente gewählt, kann dies die Fortführung dieser Beiträge begünstigen, was sich ebenfalls positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.
Unterm Strich ist dann oft nicht nur das laufende Gesamteinkommen höher, sondern auch die lebenslange Rente – obwohl am Anfang bewusst ein paar Cent pro Monat aufgegeben wurden.
Steuern 2026: Warum die Verteilung der Einkünfte wichtiger wird
Mit dem Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils auf 84 Prozent für Neurentner 2026 wird die Frage bedeutsamer, wie sich die Einkünfte auf Rente und Lohn verteilen.
Wer sofort 100 Prozent seiner Rente bezieht und gleichzeitig arbeitet, bündelt viel steuerpflichtiges Einkommen in einem Jahr. Das kann durch den progressiven Steuertarif zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen. Wird stattdessen zunächst eine Teilrente gewählt, fließt etwas weniger Rente, dafür bleibt bei Erwerbseinkommen ein Teil durch die Aktivrente steuerfrei. Das zu versteuernde Einkommen fällt damit in manchen Konstellationen niedriger aus, obwohl das verfügbare Geld auf dem Konto gleichzeitig höher sein kann.
Gleichzeitig ist der steigende Grundfreibetrag für viele Rentnerinnen und Rentner eine Entlastung. Wer sein Einkommen geschickt auf Rente und Erwerb verteilt, kann diesen Freibetrag besser ausnutzen und vermeidet es, unnötig in höhere Progressionszonen zu rutschen.
Besondere Bedeutung für bestimmte Gruppen von Rentnern
Die 0,01-Prozent-Strategie passt nicht zu jedem Lebenslauf, kann aber für bestimmte Gruppen sehr interessant sein.
Dazu gehören Menschen, die 2026 in den Ruhestand gehen, aber noch ein bis mehrere Jahre weiterarbeiten möchten, sei es in Teilzeit, im bisherigen Beruf oder in einem Minijob. Sie profitieren von der Aktivrente, zusätzlicher Altersvorsorge durch neue Entgeltpunkte und der Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand in Stufen zu gestalten.
Ebenfalls profitieren können pflegende Angehörige, die eine Rente beziehen und gleichzeitig einen nahen Menschen versorgen. Hier geht es weniger um den steuerfreien Hinzuverdienst, sondern darum, dass die Pflegekasse weiter Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlen kann, wenn diese formal Teilrentnerin bleibt.
Interessant ist das Modell außerdem für Beschäftigte, die in Branchen arbeiten, in denen Kurzarbeit oder längere Krankheitszeiten eine Rolle spielen können. Das Münchener Modell zeigt, dass eine nur minimal reduzierte Teilrente dazu beitragen kann, Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Krankengeld zu sichern, obwohl parallel bereits Rente fließt.
Für Menschen mit sehr niedrigen Renten oder solchen, die ohnehin in die Grundsicherung im Alter fallen, ist die Lage komplexer. Hier wird zusätzliche Rente oft auf die Grundsicherung angerechnet, sodass Mehrerträge verpuffen können. In solchen Fällen ist die 0,01-Prozent-Strategie nicht automatisch sinnvoll und sollte sorgfältig mit einer Beratungsstelle durchgerechnet werden.
Risiken, Stolpersteine und offene Fragen
So attraktiv der Mini-Verzicht klingt: Er ersetzt keine individuelle Beratung. Ein Risiko besteht darin, dass man sich auf weitere Erwerbstätigkeit verlässt, diese aber aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Veränderungen am Arbeitsmarkt früher als geplant endet. Dann fällt die in Kauf genommene geringere Rente stärker ins Gewicht, und die erwarteten Zusatzpunkte bleiben aus.
Zudem können steuerliche Effekte je nach Gesamtsituation sehr unterschiedlich ausfallen. Wer bereits andere Einkünfte hat, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, muss sorgfältig prüfen, ob die Kombination von Rente, Aktivrente und Zusatzverdienst tatsächlich zu einem geringeren Steuerzugriff führt.
Ein weiterer Punkt sind Sozialabgaben. Auch wenn bis zu 2.000 Euro Erwerbseinkommen im Monat steuerfrei bleiben sollen, fallen auf dieses Einkommen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Diese können das Netto reduzieren und müssen in jede Rechnung einbezogen werden.
Schließlich ist zu beachten, dass gesetzliche Regelungen sich ändern können. Die Aktivrente wird ausdrücklich mit einer Evaluationsklausel eingeführt, sie soll nach zwei Jahren überprüft werden. Ob sie in der heute geplanten Form langfristig bestehen bleibt, ist daher offen.
Wie man praktisch zur 99,99-Prozent-Teilrente kommt
Wer 2026 neu in Rente geht, kann bereits beim Rentenantrag angeben, dass er eine Teilrente statt einer Vollrente beziehen möchte und den Prozentsatz festlegen. Die Spanne reicht von 10 bis 99,99 Prozent. Je nach Lebensplanung kann man eine hohe Teilrente wählen, etwa 90 oder 99,99 Prozent, wenn man nur wenig oder gar nicht zusätzlich arbeiten möchte, oder eine niedrigere Teilrente in Kombination mit einem größeren Arbeitsumfang.
Für bereits laufende Renten kann ein Wechsel von Voll- auf Teilrente unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Das geschieht in der Regel über einen formlosen Antrag oder ein entsprechendes Formular bei der Deutschen Rentenversicherung. Es empfiehlt sich, vorher eine Rentenauskunft einzuholen, verschiedene Szenarien simulieren zu lassen und dabei auch Steuerfragen zu berücksichtigen.
In vielen Fällen ist eine Kombination mit Beratung bei Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater sinnvoll. Dort lässt sich klären, wie sich unterschiedliche Varianten von Teilrente, Arbeitszeit, Aktivrente und sonstigen Einkünften konkret auf das verfügbare Nettoeinkommen auswirken.
Praxisbeispiel: 99,99 Prozent statt Vollrente
Frau Berger geht 2026 in Rente. Ihre reguläre Monatsrente beträgt 1.800 Euro brutto. Sie möchte weiter zehn Stunden pro Woche in ihrem bisherigen Job arbeiten und verdient damit 1.200 Euro im Monat.
Entscheidet sie sich für die Vollrente, erhält sie 1.800 Euro. Der Zuverdienst bleibt zwar erlaubt, ist aber vollständig steuerpflichtig. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt dann bei rund 36.000 Euro aus Rente (steuerpflichtiger Anteil) plus 14.400 Euro aus Arbeit. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass ein spürbarer Teil davon ans Finanzamt fließt.
Wählt sie stattdessen eine Teilrente von 99,99 Prozent, sinkt ihre Monatsrente nur um 18 Cent auf 1.799,82 Euro. Gleichzeitig gilt sie rechtlich als Teilrentnerin und kann die Aktivrente nutzen. Von ihren 1.200 Euro Lohn bleiben jeden Monat bis zu 2.000 Euro steuerfrei. In diesem Beispiel bedeutet das: Der gesamte Zuverdienst bleibt steuerfrei, lediglich die Rente unterliegt der normalen Besteuerung. Das zu versteuernde Einkommen sinkt damit deutlich, obwohl ihr tatsächliches Monatseinkommen fast identisch bleibt.
Unterm Strich verfügt Frau Berger monatlich über rund 2.999,82 Euro brutto (1.799,82 Euro Rente plus 1.200 Euro Lohn). Die Ersparnis entsteht, weil der Arbeitslohn steuerlich geschont wird, während der Verzicht auf 0,01 Prozent der Rente kaum ins Gewicht fällt. Zusätzlich zahlt sie aus ihrem Job weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung und bekommt ab dem Folgejahr eine kleine Rentenerhöhung.
Das Beispiel zeigt, dass der Mini-Verzicht nur wenige Cent kostet, aber steuerliche und rentenrechtliche Vorteile eröffnen kann. In der Praxis sollten die persönlichen Daten — inklusive Kranken- und Pflegebeiträgen, weiterer Einkünfte und möglicher Freibeträge — individuell durchgerechnet werden.
Fazit: Ein Mini-Verzicht mit möglichem Mehrwert
Der freiwillige Verzicht auf 0,01 Prozent der Rente ist kein Trick für alle, aber ein mächtiges Instrument für diejenigen, die ihren Ruhestand aktiv gestalten wollen.
2026 ist ein besonders geeignetes Jahr, um diese Option zu prüfen. Die Einführung der Aktivrente, höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten, steigende steuerpflichtige Rentenanteile und veränderte Freibeträge machen die Frage nach dem optimalen Mix aus Rente und Arbeit wichtiger denn je.
Wer gesundheitlich in der Lage ist, weiterzuarbeiten, und gleichzeitig bereit ist, seine Rentenstrategie sorgfältig zu planen, kann vom Status als Teilrentner mit 99,99 Prozent Rente erheblich profitieren: mehr Netto im Hier und Jetzt, zusätzliche Entgeltpunkte für später und ein gleitender Übergang in den Ruhestand.
Die 0,01 Prozent weniger Rente sind in Euro und Cent kaum spürbar – die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich dahinter verbergen, können dagegen einen deutlichen Unterschied für Einkommen, Sicherheit und Lebensqualität im Alter machen.




