VDK: Hartz IV Klagewelle wegen Schonvermögen?

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Der Sozialverband VDK wartet eine regelrechte Klagewelle aufgrund der geplanten Erhöhung des Schonvermögens

In den Koalitionsvereinbarungen haben sich Union und FDP auf eine Anhebung des Hartz IV Schonvermögen für die Altersvorsorge geeinigt. Die zukünftige Bundesregierung plant ferner, dass Haus- und Immobilien Besitzer nicht mehr ihr Eigenheim aufgrund eines ALG II-Antrages veräußern müssen. ALG II Bezieher dürften bislang nur bis zu einer bestimmten Größe in dem Wohneintum verbleiben.

In Hinsicht auf diese Veränderungen bei Hartz IV fordert die VDK-Chefin Ulrike Mascher in der "Bild Zeitung" von der zukünftigen Bundesregierung eine "rückwirkende Regelung". So sagte Mascher gegenüber der "Bild": "Wer schon Haus oder Versicherung opfern musste, wird die Regelung als schreiende Ungerechtigkeit empfinden. Viele werden vor Gericht ziehen". Die VDK Vorsitzende verlangt von der neuen Bundesregierung eine "ernsthafte Prüfung", ob eine Rückwirkende Regelung bis zu dem Jahr 2005 möglich sei. (16.10.2009)

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