Studiengebühren: Klage gegen Polizei- Maßnahme

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Klage der Veranstalter gegen unverhaeltnismaessige Demonstrationseinschraenkung seitens der Polizei wird stattgegeben.
Klage der Veranstalter gegen unverhaeltnismaessige Demonstrationseinschraenkung seitens der Polizei wird stattgegeben. Die Demo beginnt um 13:45. Letzte Infos zur Demonstration in Karlsruhe am Freitag, 26. Januar.

Neben den bisher angekuendigten RednerInnen wird auch Karin Binder, Mitglied des Bundestages wie auch VertreterInnen der oesterreichischen und franzoesischen Studierendenorganiationen reden. Die VeranstalterInnen rechnen mit einer grossen Beteiligung und Aktiven aus vielen Staedten und sind zuversichtlich, ein gemeinsames Zeichen setzen gegen Bildungs-, Sozial- und Grundrechtsabbau setzen zu koennen. Studiengebuehren reihen sich ein in eine Politik der zunehmenden Individualisierung von Kosten und Risiken. Die Abwaelzung, d.h. Privatisierung, der Kosten eines Studiums auf die Studierenden selbst reiht sich ein in die Privatisierung anderer oeffentlicher Einrichtungen, sei es Wasser, Gesundheit oder eben; Bildung.

Der Zugang zu oeffentlichen Einrichtungen wird so von der Finanzstaerke des Einzelnen abhaengig gemacht. Doch Bildung ist keine Ware, sie ist ein oeffentliches Gut, das allen zu Verfuegung stehen muss! Boris Bartenstein, UStA Uni Karlsruhe: Heute entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe ueber die Einschraenkungen der Versammlungsfreiheit, die die Stadt Karlsruhe verfuegt hat. Dem Antrag der OrganisatorInnen auf Aufhebung der Auflagen wegen fehlender Begruendung, wegen Unverhaeltnismaessigkeit und wegen teilweiser Rechtswidrigkeit wurde ueberwiegend stattgegeben. Geklagt wurde gegen sechs Einzelpunkte; (1) gegen das verfuegte Verbot des Leiters, (2) gegen die Zahl von Hundert OrdnerInnen sowie die Bereitstellung einer Liste mit Namen dieser, (3) gegen das unspezifische Verbot zu grosser Lautstaerke, (4) gegen das Verbot von Bannern etc. ueber 150 cm, (5) gegen das Laufen innerhalb der Demo, sowie (6) gegen das Verbot, mit Kopfbedeckung und Schal nicht teilnehmen zu duerfen. Das Gericht hob die Auflagen (1), (3), (4) und (6) auf, da diese das Demonstrationsrecht unverhaeltnismaessig einschraenken.Die Auflagen zur Person des Leiters, zur Lautstaerke, zu den Transparenten und zur Vermummung wurden vom Gericht als unbegruendet zurueckgewiesen. Somit hat die Stadt Karlsruhe versucht, ohne Gruende und Willkuerlicherweise Grundrechte einzuschraenken.

Es war richtig, sich hiergegen zu wehren und staerkt die Rechtsauffassung der Veranstalter. Wir werden auch weiterhin unser Recht auf Protest nutzen und uns weder einschuechtern noch spalten lassen, wie es hier wieder exemplarisch durch die Stadt Karlsruhe versucht wurde. Es staerkt unser Bestreben, weiter zu demonstrieren, zu klagen, zu boykottieren. (ABS, 26.01.07)

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