SPD erneut für Abwrackprämie bei Hartz IV

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SPD: Erneuter Fraktionsantrag für eine Abwrackprämie auch bei Hartz IV Bezug

Für den Gesetzesentwurf zur Verlängerung der sogenannten Abwrackprämie hat die SPD in den Änderungswünschen eingearbeitet, das nun auch Hartz IV Betroffene von der Umweltprämie profitieren sollen, ohne dass es dabei zu Abzügen des Arbeitslosengeld II (ALG II) kommt. Bis zum 31. Dezember 2009 soll es möglich sein, die Prämie von 2500 Euro in Anspruch zu nehmen, wenn man für den Kauf eines neuen Autos das mindestens neun Jahre alte Auto verschrotten lässt. Die Abwrackprämie kann man auch bis zum Jahresende beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle reservieren. Bislang hat sich die Union gegen den Vorschlag gewandt, die Abwrackprämie auch ALG II Empfängern zu ermöglichen.

Verwunderlich an dem Vorschlag ist, dass die SPD Bundestagsfraktion einen gleich lautenden Antrag der Fraktion "Die Linke" im Bundestag abgelehnt hatte. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte bislang geäußert, dass er Hartz-IV-Empfänger nicht als Zielgruppe für die Umweltprämie sehe. Während die CDU davon schwadroniert, das Schonvermögen bei Hartz IV zu erhöhen, versucht die SPD bei Abwrackprämie bei Hartz IV Betroffenen zu punkten. Beide Forderungen stellen keine wirkliche Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Betroffenen dar. Man kann diese Forderungen eher als "Wahlkampfgetöse" zu den Akten legen.

Der oberste Bundessozialrichter Peter Masuch hatte unlängst fest gestellt, dass er die Abwrackprämie als eine "zweckgebundene Einnahme" sieht. Peter Masuch sagte: "Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist". Im Sozialgesetzbuch SGB II/ § 11 steht: "Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen sind: zweckbestimmte Einnahmen." Und die Umweltprämie ist eine "zweckbestimmte Einnahme", denn diese kann nur für die Verschrottung eines neun Jahre alten Autos bei gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens verwendet werden.

Es bleibt fest zu halten, dass nur die wenigsten ALG II Empfänger einen tatsächlichen Nutzen von dieser Prämie hätten. Viel besser wäre es, als Konjunkturmotor den Regelsatz deutlich anzuheben. Damit würden sich die Lebensbedingungen entscheidend verbessern und das Kaufvolumen würde erhöht. Doch dieser Vorschlag geht anscheinend an den beiden "Volksparteien" spurlos vorbei. (22.04.2009)