Skandalvideo: Polizisten-Tritt ins Gesicht

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Ein Polizeibeamter einer Berliner Einsatzhundertschaft tritt einen am Boden liegenden Demonstranten ins Gesicht, nachdem andere Polizisten ihn umgerannt hatten.

(02.05.2010) Im Internet kursiert ein Video von einem erneuten brutalen Übergriff eines Polizeibeamten, der sich während der ersten Mai Demonstration in Berlin ereignete. Nachdem eine Berliner Hundertschaft eine Menschenmenge auseinder treibt, wird ein Bürger von einem Polizeibeamten zu Boden gerissen. Während der Demonstrant zu Boden fällt, tritt ein weiterer Polizist grundlos mit voller Wucht gegen den Kopf des Demonstranten. Der Vorfall soll sich am ersten Mai in Berlin gegen 20:30 Uhr am Spreewaldplatz ereignet haben. Erkennbar auf dem Video ist auch, dass von dem Demonstranten keinerlei Gefahr ausging, dieser auch im Vorfeld keine Straftaten begangen hat und bereits am Boden lag.

Falls der Polizist, der diese nach ersten Erkenntnisse schwere Straftat begangen hat, erkannt wird, drohen dem Beamten hohe Haftstrafen sowie die Suspendierung vom Dienst. Denn wenn ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Hinzu kommt, dass die Körperverletzung mit einem "Springerstiefel" begangen wurde und damit zumindest eine "Gefährliche Straftat" vorliegt. Ob der Demonstrant bleibende Schäden davon trug, ist bislang nicht bekannt.


Oftmals können straffällige Polizisten nicht ermittelt werden, da sie keine Namensschilder tragen und in einer behelmten Vollausrüstung nicht erkannt werden können. In vielen Polizeieinheiten herrscht zudem ein sog. "Corps-Geist" vor. Kollegen die einen anderen Kollegen anzeigen, werden als "Nestbeschmutzer" angesehen. In den meisten Fällen werden Anzeigen gegen Polizisten eingestellt.

Nachtrag: Inzwischen hat Polizeisprecher Frank Millert gegenüber der "Taz" bestätigt, es seien Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt gegen einen ihrer Beamten eingeleitet worden. (sb)

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