Hartz IV Härtefallregelung passiert den Bundestag
(24.04.2010) Wie vom Bundesverfassungsgericht geurteilt, hat der Bundestag die gesetzliche Hartz IV Härtefallregelung beschlossen. Die Gesetzesneuregelung muss allerdings noch den Bundesrat passieren. Künftig sollen Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben, wenn ein besonderer wiederkehrender Bedarf besteht, der nicht vom Hartz IV Regelsatz abgedeckt werden kann. Allerdings ist der ausgearbeitete Katalog sehr eng gefasst und kommt nur in besonderen Situationen in Frage. Die sog. Härtefallregelung ist unabhängig von den geforderten Regelsatzanpassungen für Kinder und Erwachsene.
Insgesamt beziffert die Bundesregierung die Mehrkosten auf etwa 100 Millionen Euro. Den größten Anteil soll der Bund, nämlich 92 Millionen tragen. Etwa 8 Millionen Euro zusätzliche Kosten entstehen für die Kommunen. Die Oppositionsparteien kritisieren die große Eile, mit dem das Gesetz geschaffen wurde. Die neue Härtefallregelung könne nicht aggekoppelt von der Neuberechnung der ALG II Regelsätze angesehen werden. Deshalb sei die Regelung zunächst nur eine Minimallösung. (sb)