Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegeversicherung. Diese ist Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Ansprechpartner ist also Ihre Krankenkasse. Bei Privatversicherten ist die private Pflege-Pflichtversicherung zulässig.
In manchen Fällen sind Sie darauf angewiesen, dass die Versicherung schnell über Ihren Antrag entscheidet. Dann ist ein Eilantrag möglich. Wir zeigen Ihnen, um welche Situationen es sich dabei handelt.
Inhaltsverzeichnis
Dann ist ein Eilantrag bei Erteilung eines Pflegegrades sinnvoll
| Wann ein Eilantrag notwendig ist (sofort handeln) | Wann ein Eilantrag sinnvoll ist (beschleunigend) |
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Kurze Hinweise:
Regelfrist für Entscheidungen ist 25 Arbeitstage. In besonderen Lagen gilt eine beschleunigte Begutachtung: im Krankenhaus/Reha binnen 5 Arbeitstagen, bei Hospiz/ambulanter Palliativversorgung unverzüglich, spätestens binnen 1 Woche. Wird die Frist schuldhaft überschritten, besteht ein Anspruch auf 70 € pro angefangener Verzugswoche; bei akuter Gefährdung der Versorgung kommt zusätzlich Eilrechtsschutz nach § 86b SGG in Betracht
Wie können Sie einen Pflegegrad beantragen?
Die Pflegeversicherung bietet mehrere Wege, den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Sie können dies telefonisch erledigen; Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen oder eine E-Mail schreiben.
Viele Pflegekassen stellen online ein spezielles Formular zur Verfügung. Sie können den Antrag viertens auch persönlich bei einem Pflegestützpunkt stellen. Der Satz „Ich beantrage einen Pflegegrad“ reicht für Ihr Anliegen auf allen diesen Wegen aus.
Per Telefon den Pflegegrad beantragen
Ein Antrag per Telefon hat den Vorteil, dass Sie auf jeden Fall direkt mit einem Mitarbeiter der Pflegekasse im Austausch sind. Dieser kann Ihnen offene Fragen beantworten und wird Ihnen das entsprechende Formular zuschicken oder Sie auf das jeweilige Online-Formular hinweisen.
Sie müssen also den „eigentlichen“ Antrag noch ausformulieren. Doch der Tag des Anrufs gilt als Tag des Antrags, und dementsprechend berechnet die Kasse ihre Leistungen.
Der schriftliche Antrag
Ein schriftlicher Antrag an die Adresse ihrer zuständigen Pflegekasse muss erst einmal Ihre persönlichen Daten enthalten. Dann müssen Sie mitteilen, dass Sie Pflegeleistungen / einen Pflegegrad beantragen. Bei einem Erstantrag ist ein Antrag auf Pflegeleistungen immer auch ein Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades.
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Sie müssen in diesem schriftlichen Antrag noch nicht Ihre Situation erklären, Ihren Pflegebedarf erläutern oder sich zu den begehrten Leistungen äußern. Dies alles geschieht im Laufe des Verfahrens. Entscheidend ist, dass das Datum Ihres schriftlichen Antrags definiert, ab wann Sie rückwirkend einen Anspruch auf die Leistungen haben.
Online geht es auch
Viele Pflegeversicherungen bieten auf ihren Webseiten für den Antrag ein Formular an, dass Sie herunterladen oder sogar direkt auf der Seite ausfüllen und absenden können. Dies erfahren Sie auf der Seite Ihres Versicherers oder geben es bei Google ein.
Der sichere Weg zum Pflegestützpunkt
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, bietet sich der Weg zum Pflegestützpunkt an. Der erfordert mehr Aufwand als ein Telefongespräch oder das Versenden eines Online-Antrags. Er bietet dafür die Möglichkeit einer ausführlichen Beratung. Sie füllen den Antrag gemeinsam mit einem versierten Mitarbeiter aus, können Fragen klären und bekommen außerdem einen Input, wenn Sie unsicher sind.
Bei manchen Pflegekassen dauert es leider oft einige Zeit, bis Sie einen persönlichen Termin bekommen. Dann sollten Sie die anderen Wege nutzen, denn Zeit bei einem Antrag auf einen Pflegegrad zu verlieren, kann bedeuten, Leistungen zu verlieren.
Wann besteht Anspruch auf einen Eilantrag
In vielen Situationen ist ein Eilantrag, in dem erst einmal ein verkürztes Gutachten Ihren Zustand einstuft und über den Pflegegrad entscheidet. Das ausführliche Gutachten erfolgt dann später, wenn es möglich ist.
Eine typische Situation für einen Eilantrag liegt vor, wenn Sie sich im Krankenhaus befinden und klar ist, dass Sie nach der Entlassung häusliche Pflege benötigen. Ein Eilantrag ist auch bei Palliativpflege geboten. Wenn die pflegende Person mit ihrem Arbeitgeber Pflege- oder Familienpflegezeit vereinbart, geht das oft ebenfalls nur mit Eilantrag.
In diesen drei Fällen müssen Sie damit rechnen können, dass die Pflegekasse Ihren Antrag zügig bearbeitet.
Wer unterstützt Sie bei einem Eilantrag?
Wenn Sie Ihren Eilantrag auf einen Pflegegrad noch im Krankenhaus stellen, können Sie von Fachkundigen profitieren. Die Mitarbeiter des dortigen Sozialdienstes kennen sich mit Eilanträgen für die Pflege gut aus und unterstützen Sie ebenso gerne wie professionell in Ihrem Anliegen.




