Schwerbehinderung: Gültigkeit auf dem Schwerbehindertenausweis abgelaufen

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Viele Menschen mit einer Behinderung geraten in Unruhe, wenn der Schwerbehindertenausweis das aufgedruckte Gültigkeitsdatum überschritten hat. Es entsteht häufig der Eindruck, dass damit auch die rechtliche Anerkennung der Schwerbehinderung endet.

Dieser Irrtum führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten, insbesondere wenn es um den Zugang zu sozialrechtlichen Leistungen wie der Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht. Doch was gilt tatsächlich?

Wer einen gültigen Feststellungsbescheid des Versorgungsamts besitzt, der behält seinen Status als schwerbehinderter Mensch, bis die Behörde diesen Status durch einen neuen Bescheid ändert oder aufhebt. Der bloße Ablauf der Gültigkeit auf dem Ausweis ändert daran nichts.

Unterschied zwischen Feststellungsbescheid und Ausweis

Der Feststellungsbescheid ist das Dokument, das die Schwerbehinderung mit dem Grad der Behinderung (GdB) offiziell festlegt. Er wird vom zuständigen Versorgungsamt ausgestellt und besitzt konstitutiven Charakter.

Das bedeutet, der Bescheid selbst begründet den Anspruch auf die Schwerbehinderteneigenschaft. Der Ausweis wiederum dient nur als Nachweis dieser Behinderung im Alltag und hat deklaratorischen Wert.

Wenn der Ausweis verloren geht oder abläuft, bleibt der Bescheid weiterhin wirksam, sofern ihn die Behörde nicht rechtskräftig ändert oder aufhebt.

Das ist vergleichbar mit einem Personalausweis: Wenn ein Pass abläuft, verliert eine Person nicht ihre Staatsangehörigkeit. Genauso wenig endet die Schwerbehinderung, wenn der Schwerbehindertenausweis ungültig wird.

Sozialgesetzbuch sieht eine Befristung vor

Im Sozialgesetzbuch IX gibt es den Passus, dass die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises grundsätzlich befristet werden soll. Dies ist im Paragrafen 152 Absatz 5 festgehalten und der häufigste Auslöser für die weitverbreitete Annahme, dass eine anerkannte Schwerbehinderung irgendwann automatisch erlischt.

Dabei wird übersehen, dass das Gesetz nur die Befristung des Ausweises und nicht der Behinderung selbst vorschreibt.

In der Praxis erhalten Personen, deren körperliche Beeinträchtigung mit Sicherheit nicht mehr zu verbessern ist, auch einen unbefristeten Ausweis. Wer hingegen eine Erkrankung mit möglicher Besserung vorweist, erhält den Ausweis in der Regel zunächst mit einem Ablaufdatum.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es für die Gültigkeit der Schwerbehinderung in erster Linie auf den zugrunde liegenden Feststellungsbescheid ankommt.

Wie lange behält der Feststellungsbescheid seine Gültigkeit?

Der Feststellungsbescheid behält grundsätzlich seine Gültigkeit, bis er rechtswirksam aufgehoben oder geändert wird. Um einen Schwerbehindertenstatus zurückzunehmen oder den Grad der Behinderung herabzusetzen, muss das Versorgungsamt zuvor die Gründe darlegen und die betroffene Person anhören.

Anschließend wird ein neuer Bescheid ausgestellt, der erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder einer gerichtlichen Entscheidung bindend wird. Solange sich Betroffene mit einem Widerspruch oder einer Klage gegen eine Herabstufung wehren, bleibt die ursprüngliche Feststellung rechtswirksam.

Deshalb ist es für viele Menschen in rentennahem Alter besonders wichtig, genau zu prüfen, ob sie gegen eine Herabstufung vorgehen wollen, um weiterhin von der Schwerbehindertenrente profitieren zu können.

Eine zeitliche Befristung eines Ausweises spielt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Rolle für die tatsächliche Anerkennung der Behinderung.

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Was geschieht während eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens?

Wenn ein Versorgungsamt eine Änderung des GdB beabsichtigt und die betroffene Person Widerspruch einlegt, erhält dieser Rechtsbehelf in aller Regel aufschiebende Wirkung.

Das bedeutet, dass die bislang anerkannte Schwerbehinderung so lange weiterbesteht, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist. Betroffene dürfen in diesem Zeitraum sogar einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen, selbst wenn der alte Ausweis abgelaufen ist.

Das ist für diejenigen von Bedeutung, die kurz vor dem Ruhestand stehen und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten.

Die mehrstufigen Rechtswege und entsprechenden Schutzfristen ermöglichen es, dass die bisher festgestellte Schwerbehinderung noch während des laufenden Verfahrens anerkannt bleibt.

Warum ist das Ausstellungsdatum des Ausweises nicht entscheidend?

Das Ausstellungsdatum auf dem neuen Ausweis hat keinen Einfluss auf den Bestand des Feststellungsbescheids. Der Ausweis wird immer nur an die Daten und Aussagen des Bescheids angeknüpft, der wiederum den Grad der Behinderung festlegt.

Dadurch kann es vorkommen, dass in einem Ausweis ein Datum genannt wird, das befristet ist, während die eigentliche Behinderung bereits länger bestätigt und gar nicht zeitlich befristet ist.

Wenn ein Ausweis abläuft, sollten Betroffene ihn neu beantragen, um sich im Alltag, bei Behörden oder bei anderen Anlaufstellen ausweisen zu können. Wer jedoch von seinem Feststellungsbescheid überzeugt ist und aktuell kein gültiges Ausweisdokument hat, kann sich zur Not auf das amtliche Schriftstück berufen. Allerdings ist das deutlich umständlicher als die Vorlage eines Ausweises.

Wie können Betroffene Nachteile vermeiden?

Betroffene sollten stets im Blick behalten, dass eine Schwerbehinderung nicht mit dem Gültigkeitsdatum des Ausweises steht oder fällt. Wenn Zweifel bestehen oder ein neuer Ausweis unklarerweise nur befristet ausgestellt wird, hilft der Blick in den eigenen Feststellungsbescheid.

Dort ist verbindlich geregelt, mit welchem Grad der Behinderung die Behörde jemanden aktuell als schwerbehindert anerkennt. Falls das Versorgungsamt später zu einer anderen Einschätzung gelangt, ist es verpflichtet, einen Änderungsbescheid zu erlassen.

Erst wenn dieser rechtskräftig geworden ist, kann sich der Schwerbehindertenstatus verändern oder enden. Bis dahin gilt der ursprüngliche Bescheid und Menschen mit Behinderung können alle entsprechenden Leistungen und Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Was ist das Fazit für Menschen mit abgelaufenem Schwerbehindertenausweis?

Wer einen bestehenden Feststellungsbescheid hat, bleibt so lange schwerbehindert, bis die Behörde diesen durch einen neuen Bescheid abändert oder aufhebt.

Der abgelaufene Ausweis ist daher kein Grund zur Sorge, er sollte jedoch zeitnah neu beantragt werden, um sich im Alltag unkompliziert ausweisen zu können.