Ein niedriger Grad der Behinderung wirkt für viele Betroffene wie ein abschließendes medizinisches Urteil. Tatsächlich entsteht er häufig nicht aus einer sorgfältigen Bewertung der gesundheitlichen Situation, sondern aus einem fehlerhaften Verwaltungsverfahren.
Versorgungsämter ermitteln oft unvollständig, gewichten einseitig oder übergehen entscheidende Aspekte des Alltags. Für Sie bedeutet das: Ein niedriger GdB sagt oft mehr über das Verfahren als über Ihre tatsächlichen Einschränkungen aus. Genau an diesem Punkt greift das Recht korrigierend ein.
Inhaltsverzeichnis
Warum ein niedriger GdB oft am Verfahren scheitert
Das Schwerbehindertenrecht misst nicht Diagnosen, sondern Teilhabe. Wenn das Verfahren diese Teilhabe nicht vollständig erfasst, verliert der Bescheid seine Grundlage. Häufig fehlt eine Gesamtwürdigung der funktionellen Auswirkungen im Alltag.
Stattdessen stützen sich Behörden auf einzelne Gutachten oder Momentaufnahmen. Diese Verkürzung führt regelmäßig zu niedrigen Einstufungen.
Wenn das Versorgungsamt den Alltag ausblendet
Behörden bewerten oft, was im Gutachtertermin sichtbar wird. Sie blenden aus, wie sich Einschränkungen unter realen Alltagsbedingungen entwickeln. Gerade psychische, kommunikative und kognitive Beeinträchtigungen bleiben so unterbewertet.
Gerichte beanstanden dieses Vorgehen immer wieder. Sie verlangen eine realitätsnahe Betrachtung der täglichen Belastbarkeit.
Urteile, die „Schreibtisch“-Ermittlungen beim Grad der Behinderung bemängelten
Gerichte haben wiederholt klargestellt, dass ein niedriger GdB häufig weniger „medizinisches Endurteil“ als Ergebnis lückenhafter Ermittlungen und einer verkürzten Bewertung ist:
So hielt das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 25.04.2013, L 13 SB 73/12) reine „Schreibtisch“-Ermittlungen im medizinisch geprägten Schwerbehindertenrecht regelmäßig für unzureichend und verlangte eine eigenständige, ggf. untersuchungsbasierte Sachverhaltsaufklärung; das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 12.11.2015, L 13 SB 122/12) betonte, dass für die GdB-Feststellung nicht Diagnosen, sondern die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft maßgeblich sind; und in der (vom SG Karlsruhe aufgegriffenen) BSG-Linie (u.a. Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 10/06 R) wird hervorgehoben, dass der Gesamt-GdB nicht „ausgerechnet“ werden darf, sondern nur aus einer Gesamtwürdigung der funktionellen Alltagsauswirkungen unter Berücksichtigung wechselseitiger Beziehungen entsteht – genau dort setzen Widerspruch und Klage an, wenn Behörden einseitig gewichten, Widersprüche ungeprüft lassen oder Alltagsfolgen nicht vollständig erfassen.
Warum Verfahrensfehler schwerer wiegen als Diagnosen
Ein medizinischer Befund entfaltet nur dann Wirkung, wenn das Verfahren ihn korrekt einordnet. Werden Einschränkungen nicht ermittelt, falsch gewichtet oder aus dem Kontext gerissen, verliert der Bescheid seine rechtliche Tragfähigkeit.
Gerichte greifen genau an dieser Stelle ein. Sie korrigieren nicht die Erkrankung, sondern das fehlerhafte Verfahren.
Praxisfälle
Diese Fälle zeigen, wie sich Verfahrensfehler in der Praxis auswirken könnten.
- Philipp erhält einen niedrigen GdB, weil das Versorgungsamt nur ein Kurzgutachten berücksichtigt. Nancy erlebt, dass das Versorgungsamt ihre psychischen Einschränkungen zwar erwähnt, aber nicht berücksichtigt.
- Günter scheitert mit seinem Erstantrag, weil widersprüchliche Gutachten ungeprüft bleiben.
- Rhya bekommt eine zu niedrige Einstufung, weil ihre Einschränkungen als situativ unterschätzt werden.
- Zofia erlebt, dass wichtige Stellungnahmen gar nicht erst in der Akte landen.
In allen Fällen könnten die Verfahrensfehler letztlich zu einer realistischeren Neubewertung führen.
Wie können Sie gegen Verfahrensfehler beim GdB vorgehen?
Wenn Sie einen niedrigen GdB erhalten, sollten Sie nicht zuerst an Ihrer Erkrankung zweifeln, sondern an der Vollständigkeit des Verfahrens. Prüfen Sie, ob das Versorgungsamt alle relevanten Unterlagen berücksichtigt und die Auswirkungen Ihrer Einschränkungen im Alltag nachvollziehbar bewertet hat.
Welche Bescheide sind besonders fragwürdig?
Besonders angreifbar sind Bescheide, die sich auf ein einzelnes Gutachten stützen oder widersprüchliche Einschätzungen ungeprüft lassen. In solchen Fällen können Sie im Widerspruch gezielt rügen, dass die Behörde ihrer Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsermittlung nicht nachgekommen ist. Entscheidend ist dabei nicht, neue Diagnosen vorzulegen, sondern aufzuzeigen, dass die vorhandenen Informationen falsch oder unvollständig gewürdigt wurden.
Wenn das Versorgungsamt Ihren Widerspruch als unbegründet abweist, bleibt Ihnen als nächster Schritt der Weg zum Sozialgericht. Dort können Sie kostenlos versuchen, Ihren Anspruch sozialrechtlich durchzusetzen.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen
Ist ein niedriger GdB immer medizinisch begründet?
Nein. Häufig beruht er auf Verfahrensfehlern oder unvollständiger Ermittlung.
Welche Verfahrensfehler kommen besonders oft vor?
Einseitige Gutachten, fehlende Alltagsbewertung und ignorierte Unterlagen.
Können Gerichte den GdB erhöhen?
Ja. Liegt ein Verfahrensfehler vor, ordnen sie eine Neubewertung an.
Lohnt sich ein Widerspruch auch ohne neue Befunde?
Sehr oft. Verfahrensmängel reichen aus.
Was ist für den GdB entscheidend?
Die tatsächliche und dauerhafte Einschränkung Ihrer Teilhabe.
Fazit
Ein niedriger Grad der Behinderung ist häufig kein medizinisches Urteil, sondern das Ergebnis eines fehlerhaften Verfahrens. Wer diese Fehler erkennt und konsequent angreift, verschiebt den Fokus entscheidend. Nicht Ihre Erkrankung steht dann im Mittelpunkt, sondern die Pflicht der Behörde, korrekt zu ermitteln – und genau das kann den GdB verändern.
Quellen
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013 – L 13 SB 73/12
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.11.2015 – L 13 SB 122/12
Sozialgericht Karlsruhe (Presse/Info mit Verweis auf BSG, Urteil vom 24.04.2008 – B 9/9a SB 10/06 R; Gesamt-GdB/keine Rechenmethoden)




