Rundfunkbeitrag: Für ARD und ZDF können GEZ-Konsequenzen drohen

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassung einer Revision des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen sein Urteil über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgehoben.

Damit erreicht die Klägerin des Verfahrens zumindest einen Teilerfolg. Sie argumentierte, dass ARD und ZDF nicht genügend unterschiedliche Meinungen darstellen und fordert daher eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ).

Hintergrund des Streits um die Rundfunkgebühren

Im aktuellen Fall geht es um die Frage, ob ARD und ZDF ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Vielfalt gerecht werden. Die Klägerin verweigerte die Zahlung der Gebühren und argumentierte, dass die Sender “nicht ausreichend unterschiedliche Standpunkte und Inhalte bieten”.

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte die Klägerin zunächst keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass ihre subjektive Meinung über die mangelnde Vielfalt nicht ausreichend sei, um sie von der Beitragspflicht zu befreien. Der Rundfunkbeitrag sei eine pauschale Gegenleistung für die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Programme empfangen zu können.

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Bundesverwaltungsgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hat die Revision zugelassen und sieht in dem Fall grundsätzliche Bedeutung. Es soll geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags erhoben werden können.

Ein zentrales Anliegen ist hierbei die Frage, ob einzelne Beitragszahler überprüfen können, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem gesetzlichen Auftrag, insbesondere in Bezug auf Meinungsvielfalt, nachkommt.

Das Gericht hält es für möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zur Vielfalt nicht vollständig erfüllt. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Sender

Sollte das Gericht feststellen, dass die Vielfalt nicht ausreichend abgebildet wird, könnte dies dazu führen, dass einzelne Beitragszahler die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zu den Kontrollgremien, rechtlich gegen die Beitragserhebung vorzugehen.

Dies könnte eine neue Ebene der Kontrolle und Verantwortlichkeit für die öffentlich-rechtlichen Sender bedeuten und möglicherweise eine größere Transparenz und Vielfalt in den angebotenen Programmen erzwingen.

Kritik an der subjektiven Wahrnehmung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof argumentierte, dass eine individuelle Wahrnehmung der Programminhalte nicht ausreiche, um von der Pflicht zur Beitragszahlung entbunden zu werden.

Der Rundfunkbeitrag sei eine Gebühr, die für die Möglichkeit des Empfangs gezahlt werde, unabhängig davon, ob die empfangenen Inhalte den persönlichen Ansprüchen genügen oder nicht.

Ausblick auf das Revisionsverfahren

Die Verhandlungen im Revisionsverfahren sollen laut Medienberichten im Herbst beginnen. Das Bundesverwaltungsgericht wird dann klären, ob und wie die Kriterien für die Beitragserhebung möglicherweise angepasst werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Anforderungen an die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft verändert werden.