Der Bezug von Wohngeld zusรคtzlich zur Rente ist oft mรถglich. Die meisten Rentnerinnen und Rentner beantragen jedoch kein Wohngeld.
Ab 2024 kรถnnen rund 700.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Wohngeld zusรคtzlich zur Rente beantragen. Im Jahr 2020 erhielten insgesamt knapp 620.000 Haushalte Wohngeld.
Seit 2024 hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf zwei Millionen mehr als verdreifacht. Denn auch Rentnerinnen und Rentner kรถnnen Anspruch auf Wohngeld haben. Viele Rentner wissen jedoch nicht, dass sie einen zusรคtzlichen Anspruch haben.
6 Zuschรผsse zur Rente von Dr. Utz Anhalt
Wer bekommt wieviel Wohngeld?
Die Hรถhe des Wohngelds richtig sich danach, wo Sie wohnen, wie viele Menschen in ihrem Haushalt leben und bezieht ein, wie hoch vor Ort die Mieten sind. Berechnet wird hier die monatliche Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten, aber ohne Heizung.
Nettoeinkommen muss unter definierter Grenze liegen
Um den Anspruch auf Wohngeld zu berechnen, werden zehn Prozent fรผr Beitrรคge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Renter/innen, die Steuern zahlen mรผssen, werden noch einmal zehn Prozent abgezogen. Insgesamt werden also maximal 20 Prozent abgezogen, bevor aus den vorhandenen Finanzen ein Anspruch auf Wohngeld berechnet wird.
Die Obergrenze wird angehoben
Seit 2023 an werden jetzt die Obergrenzen dieses berechneten Nettoeinkommens erhรถht. Die Obergrenze orientiert sich jetzt am Mindestlohn, also an einer Rente, die diesem entspricht. Beim derzeitigen Nettolohn von zwรถlf Euro die Stunde liegt die Obergrenze jetzt bei 2080 Euro brutto im Monat.
Miete und Heizkostenzuschuss
Auch fรผr die Miete gilt eine Obergrenze, fรผr die ein Wohngeldzuschuss bezahlt wird. Die Obergrenze liegt hier proportional zum Mietspiegel am Ort.
In Zukunft gibt es vermutlich einen regulรคren Heizkostenzuschuss bei Wohngeldempfรคnger:innen. Dieser liegt bei 2,30 Euro pro Quadratmeter.
Wohngeld und Existenzminimum
Renbtner/innen, die nals Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, kriegen kein Wohngeld, sondern fallen unter die staatliche Grundsicherung fรผr Rentner/innen.
Ab wann gibt es Wohngeld fรผr Rentner?
Wohngeld erhalten also Betroffene, die รผber dem Existenzminimum leben, aber unter der (von monatlicher Mietstufe und Bruttokaltmiete abhรคngigen) Einkommensgrenze.
Je hรถher die Bruttorente ist, desto kleiner ist der Anspruch auf Wohngeld. Die Einkommensgrenze liegt bei einer Rente von brutto 1772 Euro. Darรผber wird kein Wohngeld mehr ausbezahlt. Damit bekommen auch Rentner/innen Wohngeld, die รผber der Standardrente von 1620,92 Euro pro Monat liegen, 45 Jahre durchschnittlich verdient und Beitrรคge eingezahlt haben.
Wohngeld und Eigentum
Wer Wohngeld beantragt, das nach dem monatlichen Renteneinkommen berechnet wird, darf als einzelner Mensch ein Schoneigentum von 60.000 Euro behalten, bei einem Zweipersonen-Haushalt bleiben 80.000 Euro unberรผcksichtigt.
Viele Betroffene nutzen ihren Wohngeld-Anspruch nicht
Derzeit beantragen nur 50 Prozent der Berechtigten Wohngeld. Bekannte Grรผnde sind oft psychologischer Natur: Manche fรผrchten, dass nach einem zรคhen bรผrokratischen Aufwand am Ende doch nichts herauskommt, andere Betroffene wissen schlicht nicht, dass sie einen Anspruch haben.
Auch โ in diesem Fall falscher- Arbeitsethos halten gerade manche Rentner/innen davon ab, Wohngeld zu beantragen. Diese Menschen haben ihr Leben zuvor hart gearbeitet und und wollen jetzt niemand โauf der Tasche liegen.โ Dabei haben sie jedes Recht auf einen Zuschuss zur Miete.
Typisches Rechenbeispiel fรผr Wohngeld und Rente (2024)
Ein alleinstehender Rentner mit einer monatlichen Bruttorente von 1.240 Euro und einer Bruttokaltmiete von 420 Euro pro Monat in Mietstufe IV (z. B. Berlin) wรผrde etwa 156 Euro Wohngeld erhalten. Wรผrde die Bruttorente auf 1.480 Euro steigen, wรคren es noch etwa 124 Euro. Ab einer Bruttorente von 1.772 Euro pro Monat gibt es keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, da die Einkommensgrenze รผberschritten ist.
Ein weiterer Vorteil: Rentner, die bestimmte Freibetrรคge (z. B. Grundrentenfreibetrag bei langjรคhriger gesetzlicher Versicherung) geltend machen, kรถnnen unter Umstรคnden zusรคtzlichen Wohngeldanspruch haben.
Wo und wie kann Wohngeld beantragt werden?
Die Wohngeldbehรถrde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung der Antragstellenden ist fรผr die Bewilligung von Wohngeld zustรคndig. Der Antrag muss bei der zustรคndigen Behรถrde eingereicht werden.
Viele Bundeslรคnder bieten mittlerweile ein entsprechendes Formular oder die Mรถglichkeit einer Online-Beantragung an. Im Zweifelfall kรถnnen Sie den Antrag aber auch formlos stellen. Folgende Unterlagen muss jeder Antrag enthalten:
- Ausgefรผhltes Antragsformular oder formloser Wohngeldantrag,
- Nachweis รผber die Mietkosten oder Belastungen bei Eigentum,
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnabrechnung oder Rentenbescheid),
- Kontoauszรผge, aus denen die Hรถhe der momentanen Miete hervorgeht.
Je nach Lebenssituation mรผssen Antragstellende folgende Unterlagen hinzufรผgen:
- aktueller Grundsteuerbescheid bei Eigentum,
- aktuelle Bescheide รผber den Bezug von anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld,
- Nachweis fรผr Unterhaltszahlungen,
- Nachweise รผber Zinsen und andere Kapitalertrรคge von Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparvertrรคgen, Fonds und รhnlichem,
- Schwerbehindertenausweis,
- Bescheid รผber Leistungen der Pflegeversicherung.
Wie lange ist der Bewilligungszeitraum fรผr Wohngeld?
Der Anspruch auf Wohngeld gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag einreichen. Bei Bewilligung erhalten Sie in der Regel รผber 12 Monate hinweg den Zuschuss.
Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen wollen, mรผssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Fรผr eine lรผckenlose Zahlung sollten Sie diesen mรถglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einreichen. Mehr zum Thema Wohngeld auch auf dieser Seite!