Die angekündigte Rentenerhöhung und der Extra-Rentenzuschlag, die zum 01.07.2024 eingeführt werden, bedeuten für viele betroffene Rentner leider kein zusätzliches Geld auf dem Konto. Wir erklären, warum das so ist.
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Erwartungen nicht gehalten
Statt einer dringend notwendigen Erhöhung der ausgezahlten Beträge, die den Rentnern zugutekommen sollten, ist gerade für die Menschen, die Grundsicherung im Alter erhalten, eine Nullnummer vorauszusehen.
Die Menschen, die es am nötigsten haben, die regelmäßig am Ende des Monats kein Geld übrig haben, profitieren von dieser doppelten Erhöhung nicht.
Kritik am Rentenzuschlag
Die Höhe des Zuschlags von 7,5 % wurde in der Vergangenheit bereits von vielen Sozialverbänden als zu niedrig kritisiert. Nun trifft auch noch die Regelung, dass die Sozialhilfe nachrangig ausgestaltet ist, an dieser Stelle genau die Falschen.
So funktioniert die Grundsicherung
Die Sozialhilfe ist als nachrangige Unterstützung konzipiert. Das bedeutet, dass Sie nur dann Sozialhilfe erhalten, wenn andere Leistungsträger nicht zahlen oder Ihr eigenes Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt ohne Hilfe zu sichern. Im Rahmen der Sozialhilfe wird als Einkommen alles gewertet, was Ihnen monatlich zufließt.
Einkommensgrenze für die Grundsicherung
Die Einkommensgrenze für Alleinstehende ohne Familienzuschlag ist in § 85 Absatz 1 Ziffer 2 des SGB XII festgelegt.
Zuschlag kann Einkommensgrenze überschreiten
Überschreiten Sie diese Grenze durch den Rentenzuschlag, entfällt Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Bleibt Ihre Rente inklusive des Zuschlags unterhalb der Einkommensgrenzen, verringert sich jedoch der Bedarf an Grundsicherung entsprechend.
Weitere Personen betroffen
Auch betroffene Rentnerinnen und Rentner, die ab Juli 2024 keinen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 % erhalten, sondern nur die normale Rentenanpassung, werden feststellen, dass diese Anpassung möglicherweise auf die Grundsicherung angerechnet wird oder der Anspruch ganz entfällt.
Viele gehen leer aus
Letztlich bedeutet das, dass die Summe auf dem Rentenbescheid zwar steigt, aber auf dem Konto ändert sich durch die Anrechnung an die Grundsicherung nichts.
Für die ärmsten Rentner wird die Rentenerhöhung im Jahr 2024 also keine spürbare Veränderung bringen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.