Rente: Warum der Midijob für Rentner jetzt besonders lukrativ ist

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Der Wunsch, auch nach dem Eintritt in den Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben, hat in Deutschland deutlich zugenommen. Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs und einer flexibleren Rentengesetzgebung fragen sich viele ältere Beschäftigte, ob sich ein Nebenjob im sogenannten Übergangsbereich – dem Midijob – finanziell lohnt und welche Regeln dabei gelten.

Was genau ist ein Midijob im Jahr 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein monatlicher Verdienstkorridor von 556,01 Euro bis 2 000 Euro brutto als Midijob. Der Grenzwert orientiert sich an der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns, der zu Jahresbeginn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen ist.

Damit wurde die Minijob-Verdienstgrenze gleichzeitig auf 556 Euro angehoben, während der Übergangsbereich unmittelbar darüber beginnt und bis zur bekannten Obergrenze von 2 000 Euro reicht.

Wegfall aller Hinzuverdienstgrenzen – die Flexirenten-Reform wirkt

Noch vor wenigen Jahren galten für vorgezogene Altersrenten feste Hinzuverdienstgrenzen. Diese wurden jedoch im Zuge der Flexirenten-Reform komplett abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen damit alle Altersrentnerinnen und -rentner – unabhängig davon, ob sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine vorgezogene Vollrente beziehen – unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Sozialversicherung: Günstige Beitragsstaffel dank Faktor F

Midijobberinnen und Midijobber sind voll in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, ihr eigener Beitragsanteil steigt jedoch nur schrittweise an. Der für 2025 neu berechnete Faktor F liegt bei 0,6683 und sorgt dafür, dass das beitragspflichtige Entgelt wesentlich niedriger ausfällt als der tatsächliche Lohn; erst ab 2 000 Euro wird der volle Satz erreicht.

Damit sinkt der Arbeitnehmeranteil bei einem Monatsverdienst von beispielsweise 1 000 Euro auf gut ein Drittel des regulären Beitragsniveaus, während der Arbeitgeber schon den vollen Anteil zahlt.

Für Altersvollrentnerinnen und -rentner entfällt zusätzlich die Arbeitslosenversicherungs-Pflicht, und auch in der Kranken- sowie Pflegeversicherung greift die günstige Gleitzonenformel. Wer möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – oder freiwillig weiterzahlen, um die eigene Rente im Folgejahr leicht zu erhöhen.

Warum Lohnsteuerklasse VI nicht das letzte Wort ist

Löhne aus Midijobs gelten steuerrechtlich als zweites Einkommen. Sie werden deshalb in der Lohnabrechnung oft nach Steuerklasse VI behandelt, was zunächst hohe Abzüge auslösen kann. Entscheidend ist aber der Jahresausgleich.

Weil der Grundfreibetrag 2025 auf 12 096 Euro angehoben wurde, bleibt ein großer Teil kleinerer Nebeneinkünfte letztlich steuerfrei. Wer eine Einkommensteuererklärung abgibt, erhält zu viel einbehaltene Lohnsteuer in vielen Fällen zurück – etwa wenn die Gesamteinkünfte noch unter dem Grundfreibetrag liegen oder hohe Werbungskosten geltend gemacht werden können.

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Rechenbeispiel: ein Tausend-Euro-Job in der Praxis

Nimmt ein Rentner oder eine Rentnerin einen Midijob mit 1 000 Euro Monatsbrutto an, reduziert der Faktor F das beitragspflichtige Entgelt im Jahr 2025 auf rund 753 Euro.

Daraus resultieren Arbeitnehmer-Sozialabgaben von etwas über 110 Euro, während der Arbeitgeber bereits den vollen Beitragsanteil auf Basis von 1 000 Euro schuldet.

Wird in der Lohnabrechnung Steuerklasse VI angesetzt, fließen zunächst circa 120 Euro Lohnsteuer ab. Liegt das Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten unterhalb des Grundfreibetrags, kann die gesamte Lohnsteuer im Rahmen der Steuerveranlagung zurückerstattet werden.

Der reale Netto-Hinzuverdienst bewegt sich so oft deutlich oberhalb von 750 Euro – und kommt vollständig zur laufenden Rente hinzu.

Freiwillige Rentenbeiträge – kleine Zahlungen, dauerhafter Effekt

Wer trotz Altersrente weiterhin eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten möchte, kann dies sowohl bei Mini- als auch bei Midijobs tun. Schon ein Jahr freiwilliger Zahlungen in Höhe von 18,6 Prozent des Bruttolohns steigert die Monatsrente um mehrere Euro und wirkt sich ab der nächsten Rentenanpassung lebenslang aus. Der Effekt ist zwar überschaubar, summiert sich aber bei längerer Beschäftigung.

Mehrwert jenseits des Geldes – soziale Teilhabe und Struktur

Neben den harten Zahlen spielen für viele Ruheständlerinnen und Ruheständler weiche Faktoren eine große Rolle. Ein regelmäßiger Job erhält die Tagesstruktur, fördert soziale Kontakte und vermittelt das Gefühl, weiterhin gebraucht zu werden.

Fazit – die individuelle Prüfung bleibt unverzichtbar

Ein Midijob kann sich 2025 für Rentnerinnen und Rentner gleich mehrfach lohnen: Die Sozialabgaben sind dank des Übergangsbereichs gedeckelt, Hinzuverdienstgrenzen existieren nicht mehr, und durch den hohen Grundfreibetrag fällt die Steuerbelastung oft geringer aus als vermutet. Dennoch unterscheiden sich persönliche Ausgangslagen – etwa bei bestehenden Vorsorgeaufwendungen, Steuerklassen oder Krankenkassenbeiträgen.

Wer einen Nebenjob plant, sollte deshalb eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einer steuerlichen Fachkraft einholen, um alle Vorteile optimal zu nutzen. Denn erst das Zusammenspiel aus Zahlen, Gesundheit und persönlicher Lebensgestaltung entscheidet, ob sich die Tätigkeit im Ruhestand am Ende wirklich auszahlt.