Rente: Viele Rentner zahlen zu viel – so umgehen Sie die Steuerfalle

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Auch als Rentner sind Sie grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Sie haben allerdings einige Möglichkeiten, Steuererleichterungen zu erreichen. Viele wissen nicht, dass und welche Beträge Sie von der Steuer absetzen können. Wir zeigen Ihnen vier Wege, mit denen Sie bei der Steuer echtes Geld behalten.

Werbungskosten richtig nutzen

Auch als Rentner können Sie in der Rubrik Werbungskosten Ausgaben eintragen, die Ihnen von der Steuer abgezogen werden. Im Ruhestand sind dies Kosten, die rund um Ihre Rente entstehen. Dazu gehört etwa eine Steuersoftware, die Sie bezahlen, um Ihre Steuererklärung auszufüllen.

Werbungskosten tragen Sie in Anlage R ein. Wenn Sie hier keine Angaben machen, rechnet das Finanzamt eine Pauschale von 102 Euro, egal ob Sie alleinstehend sind oder nicht.

Wenn Sie die Einzelausgaben listen, die Sie haben, dann kommen Sie schnell über diese 102,00 Euro. Das Finanzamt berechnet nämlich unter anderem Gebühren für einen Rentenberater, die Rechtsberatungs- und Prozesskosten im Kontext Ihrer Rente, oder Kontoführungsgebühren für das Girokonto, auf das die Rente überwiesen wird. Auch die Kosten eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins können Sie als Werbungskosten geltend machen.

Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben

Auch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen können Sie bei der Steuererklärung angeben. Falls Sie keine Angaben machen, gibt es wiederum eine Pauschale, und die beträgt nur 36,00 Euro. Sonderausgaben sind spezielle Kosten in der privaten Lebensführung.

Das Finanzamt zählt dazu Beiträge für politische Parteien, die Kosten für Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer sowie die Kosten aus einem Versorgungsausgleich. Bei Versicherungen sind das KFZ-, Unfall-, Haft- oder Zahnzusatzversicherung, also alles, was unter Vorsorgeaufwendungen fällt.

Kranken- und Pflegeversicherung fallen als wichtigste Posten unter Vorsorgeaufwendungen. Über eine Grenze von 1.900 Euro besteht dann allerdings kein Anspruch bei der Steuer mehr auf Unterstützung bei weiteren Vorsorgeaufwendungen.

Die Versicherungen tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, Kirchensteuer und Spenden hingegen in der Anlage Sonderausgaben.

Allein mit den Kosten für die Krankenversicherung sind Sie bereits über den 36,00 Euro, die Sie als Pauschale bekommen würden. Pauschale und Höchstbetrag verdoppeln sich in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Außergewöhnliche Belastungen

Gerade als Rentner können Sie viele Punkte als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend machen, die eng mit dem Alter verbunden sind. Viele dieser Belastungen entstehen durch Alter oder Pflegebedürftigkeit oder durch den Verlust von Angehörigen.

Sammeln Sie die Belege

Wichtig: Das Finanzamt rechnet diese Kosten für außergewöhnliche Belastungen nur an, wenn sie notwendig sind. Deshalb sollten Sie nicht nur die Rechnungen, Überweisungen und Quittungen aufbewahren, sondern auch entsprechende ärztliche Atteste, Rezepte und Verschreibungen.

Was fällt unter außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art?

Zuerst einmal werden außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gezählt. Das sind zum Beispiel Kosten, die durch Krankheit entstehen, wie Medikamente oder Hilfen. Das reicht von den Kosten für eine Kur, über die Rechnung für eine Sehhilfe oder ein Hörgerät. Als „außergewöhnlich“ gelten diese Kosten beim Finanzamt allerdings nur, wenn sie eine als zumutbar gesetzte Grenze überschreiten. Sie zahlen also immer einen Eigenanteil von mindestens einem Prozent und maximal sieben Prozent.

Geltend machen können Sie zum Beispiel Kosten für alters- oder behindertengerechte Um- und Einbauten im Wohnraum. Auch medizinische Hilfsgeräte wie Rollatoren sowie deren Reparatur zählen bei der Steuer. Der Eigenanteil für Medikamente und ärztliche Behandlungen wird ebenso angerechnet wie die Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus. Bei Fahrten ist die Höhe der Pendlerpauschale die Richtlinie.

Worauf müssen Sie achten?

Außergewöhnliche Belastungen können Sie nur für das Jahr geltend machen, in dem Sie diese bezahlt haben. In der Steuererklärung finden Sie den Abschnitt „andere Aufwendungen“. Dort tragen Sie ab Zeile 19 „außergewöhnliche Belastungen“ ein.

Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

Als Rentner können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkskosten zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Bei Handwerkern lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zur Miete wohnen oder Ihnen der Wohnraum gehört.

Achten Sie darauf, dass Sie die Handwerker nicht in bar auszahlen, denn das Finanzamt verlangt einen Nachweis der Zahlung.

20 Prozent absetzen können Sie auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen, und hier sogar bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Dazu zählen zum Beispiel das Putzen der Wohnung, das Waschen der Wäsche, Arbeiten im Garten oder Kochen. Fensterreinigung zählt ebenso dazu, wie das Aufräumen Ihres Kellers.

Diese Steuermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurden 2006 eingeführt und dienen dazu, Schwarzarbeit zu verhindern und zugleich private Haushalte zu entlasten. Als Rentner können Sie diese Art professionelle Dienstleister beauftragen, ohne dass dies Ihre Mittel schädigt.

Was müssen Sie beachten?

Der Begriff “haushaltsnah” wird vom Finanzamt ernst genommen. Diese Tätigkeiten müssen im Umfeld Ihres Wohnraums stattfinden, also in der Wohnung selbst, auf dem Grundstück, im Keller oder dem Dachboden. Externe Tätigkeiten fallen nicht unter “hausnah”. Das gilt für die Dienstleistungen ebenso wie für die Handwerkerleistungen.