Zum 1. Juli 2025 steigt der aktuelle Rentenwert von 39,32 € auf 40,79 € je Entgeltpunkt. Diese Anpassung löst eine automatische Kettenreaktion aus: Ab 1. Januar 2026 gelten spürbar höhere Einkommensfreibeträge beim Grundrentenzuschlag. Wer bisher knapp über der Grenze lag, kann damit erstmals oder stärker profitieren.
Rentenwert wächst – Grundrente zieht nach
Der Rentenwert bestimmt, wie viel ein erworbener Entgeltpunkt in Euro bringt. Steigt er, müssen Freibeträge nach § 97a Abs. 4 SGB VI rechnerisch folgen. Politik und Verwaltung wollen so sicherstellen, dass der Zuschlag für langjährig Versicherte mit geringen Einkommen nicht aufgefressen wird.
Neue Schwellen für 2026 im Überblick
Alleinstehende: Einkünfte bis 1.491 € bleiben komplett anrechnungsfrei. Zwischen 1.492 € und 1.908 € wird nur ein Teil einbezogen. Erst ab 1.909 € zählt jeder Euro voll.
Verheiratete: Das Paar darf bis 2.326 € brutto verdienen, ohne Kürzung zu riskieren. Der Zwischenbereich endet bei 2.743 €. Ab 2.744 € entfällt der Zuschlag vollständig.
Die Beträge ergeben sich aus festen Multiplikatoren, die Gesetzgeber\innen schon 2019 festschrieben. Verschiebungen sind daher keine Prognose, sondern Folge eines klaren Rechenweges.
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Konkretes Beispiel
Eine alleinstehende Rentnerin erhält 1.500 € Bruttoeinkommen (Rente plus Nebenjob). 2025 überschreitet sie die Freigrenze von 1.438 € und verliert einen Teil des Zuschlags. Ab Januar 2026 liegt sie jedoch nur knapp über 1.491 €. Die Anrechnung fällt geringer aus; ihr monatliches Plus steigt um rund 44 €.
Hintergrund: Wie sich die Grundrente entwickelt
Seit Einführung 2021 ergänzt die Grundrente niedrige Altersbezüge, sofern Versicherte mindestens 33 Beitragsjahre nachweisen.
Die Anpassung an künftige Rentenwerte verhindert eine schleichende Erosion. Fachverbände wie der SoVD fordern schon länger weitere Stellschrauben, etwa höhere Freibeträge für Wohneigentümer mit kleinen Hypotheken.
So sichern Sie den Zuschlag
1. Rentenkonto prüfen lassen: Fehlende Beitragszeiten können Anspruch mindern.
2. Einkommen realistisch planen: Auf Honorare oder Mieteinnahmen achten, die den Schwellenwert übersteigen.
3. Kostenfreie Rentenberatung nutzen: Die Deutsche Rentenversicherung informiert telefonisch und vor Ort.
Dynamische Freibeträge bleiben
Steigt der Rentenwert künftig weiter, passen sich die Grenzen jedes Jahr zum 1. Januar an. Eine starre Regelung hätte neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Durch die Kopplung bleibt der Zuschlag langfristig wirksam.