Zum 1. Juli 2025 klettert der aktuelle Rentenwert von 39,32 € auf 40,79 € je Entgeltpunkt. Diese scheinbar nüchterne Kennzahl entscheidet nicht nur über die Höhe jeder Monatsrente. Sie sorgt zugleich dafür, dass die Einkommensfreibeträge beim Grundrentenzuschlag zum 1. Januar 2026 automatisch steigen. Genau hier liegt die gute Nachricht: Wer bisher knapp über der Grenze lag, erhält künftig oft den vollen Zuschlag – ohne zusätzlichen Antrag.
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Rentenwert steigt – Entlastung folgt automatisch
Der Rentenwert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Steigt er, wächst das Gesamteinkommen vieler Seniorinnen und Senioren. Damit die Grundrente nicht durch höhere Einkommen aufgezehrt wird, koppelt § 97a Abs. 4 SGB VI die Freibeträge fest an den Rentenwert. Das Gesetz verhindert so einen schleichenden Verlust an Kaufkraft bei Menschen mit langen Erwerbsbiografien und kleinen Löhnen.
Gesetzliche Grundlage: § 97a SGB VI
Die Grundrente honoriert mindestens 33 Beitragsjahre. Dabei zählt jede Phase sozialversicherungspflichtiger Arbeit, Kindererziehung oder Pflege. Der Zuschlag fließt aber nur, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Schwellen nicht übersteigt. Das Sozialgesetzbuch nennt dafür zwei Multiplikatoren pro Haushaltsform. Sobald der Rentenwert feststeht, lassen sich die neuen Grenzen exakt ausrechnen – reine Mathematik, kein Politthema mehr.
Freibeträge 2025 vs. 2026 — der direkte Vergleich
Haushaltsform | volle Freistellung bis 01. 01. 2025 | volle Freistellung ab 01. 01. 2026 |
Alleinstehend | 1 438 € | 1 491 € |
Verheiratet | 2 243 € | 2 326 € |
Schon ein Blick auf die erste Zeile zeigt: 53 € mehr Nettospielraum können bei niedrigen Renten entscheidend sein. Für Ehepaare verbessert sich der Puffer sogar um 83 €. Wer das alte Limit um wenige Euro überstieg, rutscht jetzt unter die Grenze und erhält den Zuschlag komplett.
Praxisbeispiel: Kleiner Nebenerwerb, spürbares Plus
Die alleinstehende selbstständige Frau G. kommt 2025 auf 1 505 € Bruttoeinkommen (Rente: 1 380 €, Nebenjob: 125 €). Bislang überschreitet sie die Freibetragsgrenze um 67 €. Dadurch werden 60 % dieser Differenz – also gut 40 € – vom Grundrentenzuschlag abgezogen. Ab Januar 2026 sieht es anders aus: Die neue Grenze liegt bei 1 491 €. Frau G. liegt dann nur noch 14 € darüber; die Kürzung sinkt auf 8 €. Ihr Nettoeinkommen wächst sofort um 32 € im Monat oder fast 380 € im Jahr.
Warum das Thema jetzt wichtig ist
Viele Betroffene kennen ihre Grenzen nicht oder verlassen sich auf ältere Bescheide. Wer 2021 zunächst leer ausging, könnte 2026 erstmals Geld erhalten. Das geschieht automatisch – aber nur, wenn die Daten im Rentenkonto stimmen. Fehlen Beitragsjahre, verkürzt sich die Biografie und damit die Chance auf den Zuschlag.
Was Sie tun sollten
- Renteninformation prüfen: Stimmen Entgeltpunkte, Kinder und Pflegezeiten?
- Nebenverdienste planen: Bleibt Ihr Brutto unter 1 491 € (Singles) oder 2 326 € (Paare), landet der Zuschlag ungekürzt auf Ihrem Konto.
Zwei kurze Schritte verhindern häufige Fehler und ersparen späteren Ärger mit Nachzahlungen.
Blick nach vorn: Dynamische Freibeträge bis 2030
Expertinnen schätzen, dass der Rentenwert bis 2030 weiter klettert. Jede Anpassung zum 1. Juli eines Jahres wirkt deshalb wie ein doppelter Hebel: Mehr Monatsrente plus größere Freibeträge ab dem Folgejahr. Die Mechanik schützt die Grundrente dauerhaft vor Kaufkraftverlust und hält Verwaltungsaufwand niedrig.
Kritik und Forderungen
Sozialverbände wie der SoVD begrüßen die Dynamik, warnen aber vor einer neuen Grauzone: Wer mit Vermietung oder Kapitaleinkünften knapp über der Freistellung landet, könnte trotz jahrzehntelanger Arbeit leer ausgehen. Gefordert werden deshalb zusätzliche Puffer für Eigenheimbesitzer\innen mit kleinen Resthypotheken sowie eine mildere Anrechnung von Zinseinnahmen.
Steuerliche Nebeneffekte
Der Grundrentenzuschlag bleibt steuerfrei, mindert aber nicht die steuerpflichtige Bruttorente. Dadurch steigt bei vielen zwar das Gesamteinkommen, die Steuerlast wächst jedoch in der Regel nur gering. Wer nahe am Grundfreibetrag liegt, muss weiterhin keine Einkommensteuer zahlen. Eine Beratung lohnt, sobald zusätzliche Mieteinnahmen oder betriebliche Renten hinzukommen.
Beratung: Kostenlos und regional
Die Deutsche Rentenversicherung bietet telefonische Erstberatung und Vor-Ort-Termine. Viele Kommunen betreiben zusätzliche Anlaufstellen. Privatwirtschaftliche Rentenberater berechnen außerdem exakte Szenarien für Nebenjob oder Teilrente. Diese Dienste kosten zwar, sparen aber häufig vierstellige Beträge, wenn falsche Angaben korrigiert werden.