Rente bei Schwerbehinderung – Diese 3 Märchen sollte man nicht glauben

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Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, vorzeitig in Rente zu gehen.

Sie ist speziell für Menschen konzipiert, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Unterstützung bedürfen. Für den Anspruch sind jedoch nicht nur die Schwerbehinderung, sondern auch weitere Kriterien entscheidend.

Mythos 1: Mit 50 in Rente ohne Abschlag

Einer der häufigsten Irrtümer über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen betrifft das Eintrittsalter. Viele glauben, dass sie bereits mit 50 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich handelt es sich oft um eine Verwechslung mit der Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente wird bewilligt, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Rente kann in jedem Alter, theoretisch sogar weit vor dem 50. Lebensjahr, beantragt werden. Im Gegensatz dazu greift die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens fünf Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter.

Beispiel: Liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, können Schwerbehinderte frühestens mit 62 Jahren in Rente gehen – allerdings nur mit Abschlägen. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.

Mythos 2: Ein Schwerbehindertenausweis genügt

Ein weiterer verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass allein der Besitz eines Schwerbehindertenausweises den frühzeitigen Renteneintritt ermöglicht. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind jedoch zusätzliche Voraussetzungen erforderlich.

  • Grad der Behinderung (GdB): Der Schwerbehindertenausweis wird erst ab einem GdB von 50 ausgestellt. Geringere Beeinträchtigungen oder Gleichstellungen reichen nicht aus.
  • Versicherungsjahre: Es sind mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung erforderlich.

Diese Zeiten können jedoch nicht nur durch Erwerbsarbeit, sondern auch durch andere Tatbestände wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit oder Krankheitszeiten erfüllt werden.

Ohne Erfüllung beider Kriterien ist ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht erfolgversprechend. Der Schwerbehindertenausweis allein ist also kein Freifahrtschein für den vorzeitigen Ruhestand.

Mythos 3: Die Rente für Schwerbehinderte wird finanziell begünstigt

Häufig wird behauptet, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen „künstlich aufgebessert“ werde, wodurch sie höher ausfalle als andere Rentenarten.

Dies ist ein Missverständnis. Die Höhe der Rente basiert ausschließlich auf den individuell erworbenen Entgeltpunkten, die während des Berufslebens angesammelt wurden. Diese Punkte spiegeln die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung wider.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weist im Durchschnitt dennoch eine höhere Rentenhöhe auf als viele andere Rentenarten. Dies liegt daran, dass Schwerbehinderte oft von einem früheren Rentenbeginn ohne Abschläge profitieren können.

Es handelt sich jedoch nicht um eine zusätzliche finanzielle Vergütung, sondern um eine Konsequenz der individuellen Lebens- und Erwerbsbiografie.

Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Damit ein Anspruch auf diese spezielle Rentenart besteht, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein anerkannter Schwerbehindertenstatus erforderlich, was bedeutet, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.

Zusätzlich muss die Wartezeit von mindestens 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Diese kann durch verschiedene Beitragszeiten zustande kommen, etwa aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ersatzzeiten wie Wehrdienst oder Zeiten des Versorgungsausgleichs.

Schließlich ist auch die Altersgrenze zu beachten: Ein vorzeitiger Renteneintritt ist maximal fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze möglich, wobei ein abschlagsfreier Rentenbeginn nur bis zu zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter gewährt wird.

Vorteile der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Diese Rentenart bietet Betroffenen mehrere Vorteile:

  • Früherer Renteneintritt: Menschen mit Schwerbehinderung können ihren Ruhestand früher beginnen als andere.
  • Abschlagsfreie Rente: Unter bestimmten Bedingungen, wie der Einhaltung der Versicherungsjahre, kann der Rentenbezug früher ohne finanzielle Einbußen starten.
  • Berücksichtigung von besonderen Lebensumständen: Die Anerkennung von Pflegezeiten oder Krankheitsphasen erleichtert das Erreichen der Mindestversicherungszeit.

Unterschiede zu anderen Rentenarten

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen unterscheidet sich in mehreren Punkten von anderen Rentenarten. So gibt es beispielsweise die Rente für besonders langjährig Versicherte, die Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren zur Verfügung steht.

Diese Rentenform bietet ebenfalls die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Ein weiterer Unterschied besteht zur Erwerbsminderungsrente, bei der gesundheitliche Einschränkungen im Fokus stehen, die eine Erwerbstätigkeit gänzlich unmöglich machen. Im Gegensatz dazu setzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen voraus, dass der Betroffene bis zu einem bestimmten Alter noch arbeiten konnte.