Rente: So berechnen Sie Ihre Erwerbsminderungsrente

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Die eigene Rente zu berechnen erscheint vielen kompliziert, und dies gilt umso mehr für die Erwerbsminderungsrente, denn hier kommen besondere Faktoren hinzu wie die sogenannte Zurechnungszeit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Höhe einer Erwerbsminderungsrente achten müssen.

Für wen gilt eine Erwerbsminderungsrente?

Bei Verlust der Arbeitskraft bekommen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, die dauerhaft erkrankt sind, eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Können die Betroffenen noch sechs Stunden arbeiten, dann haben sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Deren Höhe beträgt die Hälfte einer vollen Erwerbsminderung, und deswegen heißt sie auch halbe Erwerbsminderungsrente.

Bei der täglich möglichen Arbeitszeit geht es um die grundsätzliche Fähigkeit, unabhängig von der jeweiligen Qualifikation.

Wie lautet die Grundformel?

Um die Erwerbsminderungsrente zu berechnen, gilt die allgemeine Rentenformel, und das bedeutet Entgeltpunkte, mal Zugangsfaktor, mal Rentenwert, mal Rentenartfaktor, ist die monatliche Erwerbsminderungsrente.

Die Zurechnungszeit

Bei der Erwerbsminderungsrente kommt später für die Altersrente als Besonderheit die Zurechnungszeit hinzu. Da Sie wegen Ihrer Erwerbsminderung nicht voll arbeiten können, werden Ihnen die Zeiten, in denen dies der Fall ist, so berechnet, als hätten Sie regulär in die Rentenkasse eingezahlt.

Die Entgeltpunkte

Zusammen mit Ihrem Alter bei Berufseinstieg und Ihrem letzten Bruttogehalt stellt die Rentenkasse eine Hochrechnung an, um Ihre bisherigen Entgeltpunkte zu ermitteln. Wenn Sie genau den Durchschnittslohn verdienen, erhalten Sie pro Jahr exakt einen Entgeltpunkt, wenn Sie mehr oder weniger verdienen, passt sich das nach unten oder oben an.

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Der Zugangsfaktor

Beim Zugangsfaktor spielen Ab- oder Zuschläge zum Rentenwert eine Rolle. Für den Renteneintritt bei der Regelaltersgrenze gilt der Zugangsfaktor 1,0.

Der Rentenartfaktor

Die Höhe Ihrer Rente ist auch von der Art der Rente abhängig. Als „normal“ gilt dabei eine reguläre Altersrente. Hier beträgt der Faktor 1,0. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt ebenfalls 1,0, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur 0,5.

Der Rentenwert

Der nächste wichtige Faktor ist der Rentenwert. Das bezeichnet den Betrag einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr. Er wird von der Bundesregierung jedes Jahr zum 1. Juli festgelegt und passt die Rente an die Entwicklung der Löhne und Gehälter an.

2024 liegt er bundesweit bei 39,32 Euro.

Beispiel Hanna, die Tischlerin

Denken wir uns ein konkretes Beispiel. Hanna ist gelernte Tischlerin, arbeitet seit vielen Jahren in dem Beruf und hat ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt. Mit 38 Jahren hat sie 20 Entgeltpunkte gesammelt.

Doch bei der Arbeit bricht sie sich derart unglücklich die Schulter, dass sie dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Sie ist voll erwerbsgemindert und hat Anspruch auf eine entsprechende Rente.

Wir rechnen 20 Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor 1,0 mal 39,2 mal Rentenartfaktor 1,0. Ihre monatliche volle Erwerbsminderungsrente beträgt 784 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente hätte der Rentenartfaktor 0,5 betragen, und sie würde 392 Euro pro Monat erhalten.