Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds aufgelegt, um die Folgen der Ost-West-Rentenüberleitung für bestimmte Berufs- und Personengruppen sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer abzumildern.
Der Härtefallfonds soll gezielt jenen helfen, die von den Verwerfungen der Rentenüberleitung besonders betroffen sind. Die Frist zur Beantragung endet allerdings bereits am 31. Januar 2024!
Wer ist antragsberechtigt?
Unter den Antragsberechtigten finden sich Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens. Auch Personen, die in bergmännischen Tätigkeiten in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung arbeiteten, sowie Balletttänzerinnen und -tänzer sind berechtigt, den Fonds anzusprechen. Ebenfalls inkludiert sind nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, deren Netto-Rente weniger als 830 Euro beträgt.
Um von dieser Unterstützung zu profitieren, müssen Berechtigte bestimmte Kriterien erfüllen:
1. Rentnerinnen und Rentner aus der Ost-West-Rentenüberleitung
- Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
- Geboren vor dem 2. Januar 1952.
- Die Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) begann nach dem 31. Dezember 1996 und sie haben mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen in der ehemaligen DDR gearbeitet, Familienangehörige gepflegt, in einer “bergmännischen Tätigkeit” in der Carbochemie/Braunkohleveredlung gearbeitet, die Beschäftigung aufgegeben, weil sie mit ihrem Ehepartner aufgrund eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland mitgereist sind, oder nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung erhalten.
2. Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz)
- Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
- Vor dem 1. April 2012 als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz) in Deutschland aufgenommen worden und mindestens 50 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aufnahme (falls nach dem 31. März 1962 geboren wurde, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt).
3. Jüdische Kontingentflüchtlinge/jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion
- Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen.
- Vor dem 1. April 2012 als jüdischer Kontingentflüchtling bzw. als jüdische Zuwanderin oder jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehöriger in Deutschland aufgenommen worden und mindestens 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aufnahme (falls nach dem 31. März 1972 geboren wurde, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt).
Wie viel Geld können berechtigte Rentnerinnen und Rentner erhalten?
Unter bestimmten Bedingungen können Betroffene eine pauschale Einmalzahlung zwischen 2.500 und 5.000 Euro erhalten, sofern ihre gesetzlichen Renten sich in der Nähe der Grundsicherung befinden. Die genaue Höhe dieser Unterstützung hängt vom Wohnort des Antragstellers ab und variiert je nach Bundesland.
Der Zuschuss muss beantragt werden
Der Zuschlag wird allerdings nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen muss also ein gesonderten Antrag gestellt werden. Die Frist hierfür sollte eigentlich am 30.September 2023. Weil aber nur wenige einen Antrag stellten, wurde die Frist noch einmal auf Ende Januar 2024 erweitert. Danach kann kein Antrag mehr gestellt werden!
Um den Härtefallfonds zu beantragen, sollte dieses Formular des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale heruntergeladen werden. Das Formular ist unter diesem Link erreichbar.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.