Weniger zahlen fürs Telefonieren bei Schwerbehinderung

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Telefonieren ist für viele Menschen längst mehr als ein privates Vergnügen. Es geht um Erreichbarkeit, um Teilhabe, um Sicherheit im Alltag und nicht selten um den Kontakt zu Ärztinnen, Behörden oder Unterstützungsnetzwerken. Für Menschen mit Schwerbehinderung existieren in Deutschland zahlreiche Nachteilsausgleiche, die rechtlich geregelt sind. Daneben gibt es jedoch auch Vergünstigungen, die nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen, sondern auf freiwilligen Angeboten privater Unternehmen.

Ein Beispiel dafür sind spezielle Telefon-Sozialtarife, die nach Angaben aus dem Videoscript von Dr. Utz Anhalt erläutert werden.

Dr. Utz Anhalt: Weniger Telefonkosten bei Schwerbehinderung

Freiwillige Vergünstigung statt Rechtsanspruch

Im Unterschied zu gesetzlichen Nachteilsausgleichen, die an klare Voraussetzungen geknüpft sind und einklagbar sein können, handelt es sich bei den hier beschriebenen Telefon-Sozialtarifen um ein freiwilliges Entgegenkommen eines Unternehmens. Laut dem Script bietet ausschließlich die Deutsche Telekom solche Sozialtarife in diesem Format an.

Wichtig: Ein Automatismus „weil Schwerbehindertenausweis vorhanden“ besteht nicht im Sinne einer gesetzlichen Verpflichtung des Unternehmens, sondern nur als Angebot, das unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann. Genau deshalb ist es sinnvoll, die Konditionen sorgfältig zu prüfen und nicht davon auszugehen, dass andere Anbieter Vergleichbares bereitstellen.

Welche Voraussetzungen genannt werden

Nach dem Videoscript gilt zunächst die Grundvoraussetzung, die viele Betroffene bereits erfüllen: Es muss eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegen, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Nachweis genügt demnach das Vorlegen des Schwerbehindertenausweises. Alternativ nennt Dr. Utz Anhalt auch der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes als geeigneter Nachweis.

Praktisch bedeutet das: Wer den Tarif nutzen möchte, sollte eine Kopie der entsprechenden Unterlagen bereithalten und diese an den Anbieter übermitteln, damit die Einstufung vorgenommen werden kann.

Darüber hinaus unterscheidet man zwischen zwei Stufen des Sozialtarifs. Die erste Stufe ist demnach an die Schwerbehinderteneigenschaft als solche gebunden. Die zweite Stufe ist an zusätzliche, deutlich strengere Kriterien gekoppelt: Genannt werden ein Grad der Behinderung von mindestens 90 und zusätzlich ein Merkzeichen, das auf Blindheit oder Gehörlosigkeit hinweist. Konkret werden im Script die Merkzeichen „BL“ und „GL“ genannt.

Zwei Tarifstufen und die genannten Ersparnisse

Der praktische Nutzen, so wird es im Script dargestellt, liegt in einem monatlichen Abzug von den Telefonkosten. Für den ersten Sozialtarif wird eine Ermäßigung in Höhe von 6,94 Euro genannt. Für den zweiten Sozialtarif wird eine Ermäßigung von 8,72 Euro genannt. Entscheidend ist, dass diese Beträge von den laufenden Telefonkosten abgezogen werden. Es handelt sich also nicht um eine einmalige Prämie, sondern um eine wiederkehrende Entlastung, die sich über die Zeit summieren kann.

Gleichzeitig sollte man diese Summen realistisch einordnen. Sie wirken auf den ersten Blick attraktiv, können aber je nach eigenem Nutzungsverhalten weniger ins Gewicht fallen als erwartet, insbesondere dann, wenn ohnehin überwiegend über Mobilfunk-Flatrates oder Internet-Telefonie kommuniziert wird oder ein günstiger Pauschaltarif verfügbar ist.

City, deutschlandweit, Ausland: Was der Tarif abdecken soll

Anhalt beschreibt den Vorteil so, dass günstigeres Telefonieren möglich sei, und zwar sowohl im sogenannten City-Bereich als auch deutschlandweit und ins Ausland. Für die Praxis heißt das: Wer häufig klassische Festnetzgespräche führt, könnte deutlicher profitieren als jemand, der selten telefoniert und stattdessen überwiegend Messenger oder Videoanrufe nutzt.

Für Personen, die regelmäßig Angehörige im Ausland anrufen oder aus gesundheitlichen Gründen auf häufige telefonische Kommunikation angewiesen sind, kann die Ausgestaltung besonders interessant sein. Dennoch bleibt die Empfehlung, die eigenen Gewohnheiten nüchtern zu prüfen, weil pauschale Aussagen zum „besten“ Tarif selten stimmen.

Der Kostenvergleich: Warum eine Flatrate manchmal günstiger ist

Ein wichtiger Punkt ist der Hinweis, dass sich der Sozialtarif nicht in jedem Fall lohnt. Der Grund ist simpel: Der Rabatt senkt zwar die Rechnung, aber er verändert nicht automatisch die Struktur des Tarifs. Wer viel telefoniert, kann bei einem Modell mit Minutenpreisen schnell in Bereiche kommen, in denen eine Flatrate insgesamt günstiger ist. Das gilt laut Script ausdrücklich auch dann, wenn die Flatrate ebenfalls vom selben Anbieter stammt.

Der dort beschriebene Rechenweg lässt sich als Verbraucherprinzip zusammenfassen: Man sollte Grundpreis und nutzungsabhängige Kosten gemeinsam betrachten und danach den Rabatt gedanklich abziehen. Erst das Ergebnis sollte man mit Flatrate-Angeboten vergleichen. Dieser Blick auf die Gesamtkosten schützt davor, sich vom Wort „Sozialtarif“ zu einer Entscheidung verleiten zu lassen, die am Ende teurer wird.

Laufzeit und Verlängerung: Drei Jahre und dann erneut nachweisen

Der Sozialrechtsexpefrte Dr. Utz Anhalt weist außerdem auf eine zeitliche Begrenzung hin. Der Vertrag mit Sozialtarif sei auf drei Jahre beschränkt. Wer danach weiter profitieren möchte, müsse den Anspruch durch eine aktuelle Kopie des Schwerbehindertenausweises oder durch einen aktuellen Bescheid erneut belegen. Das ist ein Punkt, der im Alltag leicht untergeht. Viele Menschen gehen davon aus, dass einmal eingereichte Nachweise dauerhaft hinterlegt bleiben. Nach dieser Darstellung ist jedoch eine erneute Vorlage erforderlich, damit die Vergünstigung weiterläuft.

Meldepflicht bei Änderungen: Was passiert, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt

Besonders sensibel ist der Hinweis, dass Betroffene Änderungen selbst melden müssen. Gemeint ist der Fall, dass nach einer Überprüfung die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen und die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt.

In solchen Situationen könne es problematisch werden, wenn der vergünstigte Tarif ohne Berechtigung weiter genutzt würde. Der journalistische Blick darauf ist klar: Wer eine Vergünstigung in Anspruch nimmt, sollte nicht nur die Vorteile sehen, sondern auch die Pflichten kennen. Dazu gehört, Änderungen zeitnah mitzuteilen, um Missverständnisse und mögliche Rückforderungen zu vermeiden.

Der Haushalt zählt: Vergünstigung auch dann, wenn die betroffene Person nicht selbst telefoniert

Ein besonderer Punkt ist der Hinweis, dass sich der Tarif nicht ausschließlich auf die schwerbehinderte Person als Nutzerin oder Nutzer des Telefons beschränken müsse. Entscheidend sei vielmehr, dass in dem Haushalt, für den der Anschluss besteht, eine Person mit Schwerbehinderung lebt. Daraus ergibt sich eine alltagsrelevante Konsequenz: Auch wenn das Telefon überwiegend von Angehörigen genutzt wird, kann der Anspruch bestehen, solange die Voraussetzungen im Haushalt erfüllt sind.

Das ist gerade für Familien relevant, in denen die betroffene Person das Telefon nur selten nutzt, aber dennoch im selben Haushalt lebt. Für viele kann das eine spürbare Entlastung bringen, weil die Vergünstigung an der Lebenssituation ansetzt und nicht daran, wer den Hörer in die Hand nimmt.

Einordnung und Fazit

Anhalt macht auf ein Angebot aufmerksam, das vielen Betroffenen nicht bekannt ist: Telefon-Sozialtarife, die nach dieser Darstellung ausschließlich von der Deutschen Telekom angeboten werden und die je nach Voraussetzungen monatliche Entlastungen vorsehen. Für Menschen mit Schwerbehinderung kann das im Alltag hilfreich sein, vor allem dann, wenn häufig klassisch telefoniert wird oder wenn Auslandsgespräche eine Rolle spielen.

Gleichzeitig lohnt sich eine Prüfung. Ein Rabatt ersetzt keinen Tarifvergleich. Wer viel telefoniert, fährt möglicherweise mit einer Flatrate besser, selbst wenn die Vergünstigung verlockend klingt. Hinzu kommen formale Punkte wie die dreijährige Befristung und die Notwendigkeit, Änderungen mitzuteilen. Wer diese Aspekte im Blick behält, kann das Angebot sinnvoll nutzen, ohne später unangenehme Überraschungen zu erleben.