Rente: 5 wichtig Änderungen im März 2024 für Rentner

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Im März 2024 ändert sich für Rentner einiges: Der Zusatzbeitrag erhöht sich; der neue Rentenwert wird bekannt gegeben; Geburtsjahrgänge können erstmals in Rente gehen. Die Mehrwertsteuer steigt von sieben auf 19 Prozent, und damit werden Strom und Energie teurer. Diese und weitere Änderungen in der Übersicht.

1. Der Kassenzusatzbeitrag steigt – und damit sinkt die Rente

Der Kassenzusatzbeitrag wird bis zu 0,8 Prozent angehoben, und damit wird die Nettorente ab März 2024 gekürzt. Bundesweit erhöht sich der Zusatzbeitrag ab März 2024 um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent.

Allerdings erhöhen einige Krankenkasse überhaupt nicht, andere hingegen heben die Beiträge sogar um 0,8 Prozent an.

Ein Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent bedeutet, laut dem Rentenexperten Peter Klöppel, dass bei 1000 Euro Rente vier Euro weniger ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung zahlt vier Euro an ihre Krankenkasse, jedenfalls bei Pflichtversicherten.

Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen hingegen den gesamten Zusatzbeitrag allein.

2. Die Rente wird am Gründonnerstag ausgezahlt

Der letzte Tag im Monat ist Zahltag für die Rente. Gerade für diejenigen, deren Rente nur knapp zum Leben reicht, ist es wichtig, das Geld rechtzeitig zu haben. Im März erfolgt diese Zahlung bereits am 28.3.

Der letzte Tag im März ist erstens ein Sonntag, und zweitens auch noch als Ostersonntag ein Feiertag. Auch der Samstag ist kein Bankarbeitstag. Der Freitag ist der Karfreitag, und auch an diesem wird nicht gearbeitet. Der letzte Arbeitstag im März und damit Tag der Auszahlung fällt also auf den Gründonnerstag.

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3. Die neuen Rentenwerte werden bekannt gegeben

Im März wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neuen Rentenwerte zur Rentenerhöhung 2024 bekannt geben – voraussichtlich zwischen Mitte und Ende des Monats. Der zuständige Minister Hubertus Heil teilte mit, dass er eine ordentliche Erhöhung der Renten erwartet.

4. Wer bezieht 2024 zum ersten Mal Altersrente?

Im März 2024 steht für mehrere Geburtsjahrgänge die erste Altersrente an. So beginnt die Regelaltersrente für diejenigen, die zwischen dem dem 2.2.1958 un dem 1.3.1958 zur Welt kamen.

Langjährig Versicherte (mit 35 Jahren Rentenanrechnung) können jetzt vorzeitig in Rente gehen, wenn sie zwischen dem 2.2.1961 und dem 1.3.1961 geboren wurden. Dann müssen sie 12,6 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Menschen mit Schwerbehinderung können eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag beanspruchen, wenn sie zwischen dem 2.6.1962 und dem 1.7.1962 geboren wurden. Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent.

Wer besonders langjährig versichert ist, also 45 Jahre, und zwischen dem 2.12.1959 und dem 31.12.1959 Geburtstag hatte, der kann abschlagsfrei im März in die Altersrente gehen.

5. Die Mehrwertsteuer erhöht sich

Im März wird die Mehrwertsteuer wieder auf die Höhe von 2022 erhöht. Im Oktober 2022 war sie für Energie und Strom auf sieben Prozent gesenkt worden – zeitlich befristet. Jetzt, am 29.2.2024 läuft diese Frist aus.

Energie und Strom werden im März 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert, und die Lebenshaltungskosten werden teurer.

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