Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel weist aktuell auf 4 wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner hin, die im kommenden Mai zur Umsetzung kommen.
Diese Änderungen betreffen unter anderem die Auszahlungstermine der Rente sowie gesetzliche Anpassungen, die finanzielle Auswirkungen haben können.
Änderung 1: Auszahlungstermine der Renten
Am 31. Mai, dem letzten Bankarbeitstag des Monats, werden die Renten für Mai ausgezahlt. Dieser Tag ist auch der Zahltag für den Rentenmonat Juni für diejenigen, die ihre Rente vorschüssig erhalten.
Die Rentenversicherung handhabt nämlich die Auszahlungstermine unterschiedlich, abhängig vom Zeitpunkt des Rentenantrags.
Für Anträge nach April 2004 erfolgt die Zahlung am letzten Werktag des Monats rückschüssig für den jeweiligen Kalendermonat. Für Rentenbeginn vor April 2004 erfolgt die Zahlung hingegen vorschüssig am ersten Tag des Monats.
Alle Renten-Auszahlungstermine ab April 2024
Rente im Jahr 2024 für Monat |
Auszahlungstermine Rente2024 bei nachschlüssigen Renten |
Auszahlungstermine Rente 2024 bei vorschüssigen Renten |
April 2024 | 30.04.2024 | 28.03.2024 |
Mai 2024 | 31.05.2024 | 30.04.2024 |
Juni 2024 | 28.06.2024 | 31.05.2024 |
Juli 2024 – Rentenerhöhung | 31.07.2024 | 28.06.2024 |
August 2024 | 30.08.2024 | 31.07.2024 |
September 2024 | 30.09.2024 | 30.08.2024 |
Oktober 2024 | 30.10.2024 | 30.09.2024 |
November 2024 | 29.11.2024 | 30.10.2024 |
Dezember 2024 | 30.12.2024 | 29.11.2024 |
Januar 2025 | 31.01.2025 | 30.12.2024 |
Besonderheiten bei Auszahlung außerhalb Deutschlands
Rentenzahlungen ins Ausland erfolgen über den Renten Service der Deutschen Post durch die Deutsche Rentenversicherung.
Änderung 2: Vorverlegung der Sozialleistungen
Für Beziehende von Bürgergeld, Wohngeld und Grundsicherung im Alter gibt es ebenfalls eine Anpassung.
Die Zahlungen für den Mai 2024 werden bereits am 30. April, dem letzten Bankarbeitstag des Vormonats, auf den Konten der Berechtigten gutgeschrieben.
Diese vorschüssigen Sozialleistungen dienen dazu, die finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.
Änderung 3: Gesetzgebungsverfahren zur Rentenerhöhung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Gesetzgebungsverfahren für die Rentenerhöhung 2024. Die Bundesregierung muss die Rentenwertbestimmungsverordnung verabschieden, damit die Erhöhung zum 1. Juli 2024 auch in Kraft treten kann.
Erwartet wird eine Erhöhung der Rente um 4,57%, was die finanzielle Lage für die meisten Rentnerinnen und Rentner verbessern dürfte. Der neue Rentenwert soll dann 39,32€ betragen.
Änderung 4: Neue Renteneintrittsjahrgänge
Ab dem 1. Mai 2024 können bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals ihre Altersrente beanspruchen.
Dazu gehören verschiedene Rentenarten wie die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Ab Mai 2024 dürfen bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals in den Ruhestand treten und unterschiedliche Altersrenten beziehen. Hier ein detaillierter Überblick über die betreffenden Jahrgänge und die jeweiligen Rentenarten:
- Regelaltersrente: Rentenversicherte, die zwischen dem 2. April 1958 und dem 1. Mai 1958 geboren wurden, können ab dem 1. Mai 2024 ihre Regelaltersrente beziehen, wenn sie das 66. Lebensjahr vollendet haben. Diese Rente wird ohne Abschläge gewährt.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Dies betrifft die Geburtsjahrgänge vom 2. April 1961 bis einschließlich 1. Mai 1961. Sie können ab dem 1. Mai 2024 in Rente gehen, müssen jedoch einen Abschlag von 12,6 Prozent in Kauf nehmen.Voraussetzung für diese Rente ist eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Hier gibt es eine wichtige Besonderheit. Nur Rentenversicherte, die genau am 1. Januar 1960 geboren wurden, können am 1. Mai 2024 in die abschlagsfreie Altersrente gehen, und zwar mit Vollendung von 64 Jahren und 4 Kalendermonaten.Versicherte, die am 31. Dezember 1959 geboren wurden, konnten bereits am 1. März 2024 mit 64 Jahren und 2 Kalendermonaten in Rente gehen. Die nach dem 1. Januar 1960 Geborenen, beginnend mit dem 2. Januar 1960, können ihre Rente erst ab dem 1. Juni 2024 beziehen.
- Altersrente bei Schwerbehinderung: Die Geburtsjahrgänge vom 2. August 1962 bis 1. September 1962 können erstmals am 1. Mai 2024 in Rente gehen. Diese Altersrente kann ab einem Alter von 61 Jahren und 8 Monaten bezogen werden, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass mit der sogenannten Mütterrente die Rente aufgestockt werden kann? Wie, wann und warum haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: Anspruch auf Mütterrente – Zuschuss zur Rente von bis zu 112,80 Euro
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.