Der Jahrgang 1964 ist in der gesetzlichen Rente etwas Besonderes. Nicht, weil Menschen dieses Jahrgangs bereits massenhaft in Rente gehen würden – das liegt noch einige Jahre vor ihnen. Sondern weil für sie Regeln gelten, die an vielen Stellen „endgültig“ werden: Die Regelaltersgrenze liegt vollständig bei 67 Jahren, Übergänge laufen aus, und wer sich jetzt nicht um seinen Versicherungsverlauf, mögliche Lücken und die passende Rentenstrategie kümmert, riskiert später teure Fehlentscheidungen. 2026 ist dabei ein Startsignal: Viele 1964 Geborene werden in diesem Jahr 62 – und damit rückt der Zeitpunkt näher, an dem sich Weichen kaum noch ohne Folgen umstellen lassen.
Warum 2026 für den Jahrgang 1964 ein wichtiges Jahr ist
Mit 62 beginnt für viele der gedankliche Countdown Richtung Ruhestand. Auch wenn die reguläre Altersrente für den Jahrgang 1964 erst mit 67 möglich ist, treten ab Anfang der sechziger Jahre typische Umbrüche auf: gesundheitliche Belastungen nehmen zu, berufliche Perspektiven verändern sich, manche planen einen früheren Ausstieg, andere möchten gezielt reduzieren oder später länger arbeiten.
Genau in dieser Phase entscheidet sich oft, ob jemand später eine Rente ohne Abschläge erreicht, ob die Voraussetzungen für bestimmte Rentenarten tatsächlich erfüllt sind und ob finanzielle Puffer vorhanden sind, um Übergänge abzufedern.
Gleichzeitig ist 2026 ein Jahr, in dem rentenpolitisch Bewegung sichtbar wird. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue gesetzliche Rahmenbedingungen aus dem Rentenpaket, und parallel wird an weiteren Vorschlägen gearbeitet. Wer 1964 geboren ist, wird diese Debatten nicht nur als Zuschauer verfolgen, sondern als jemand, der die Folgen voraussichtlich im eigenen Rentenzugang spüren wird.
Regelaltersgrenze 67: Für den Jahrgang 1964 gilt die volle Anhebung
Bei der Regelaltersrente ist die Botschaft klar: Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Das klingt wie eine schlichte Zahl, hat aber große praktische Auswirkungen. Denn viele verbreitete „Rente-mit-63“-Vorstellungen stammen aus Zeiten und Jahrgängen, in denen die Altersgrenzen noch niedriger waren oder schrittweise angehoben wurden. Für 1964 Geborene gibt es diese niedrigeren Regelgrenzen nicht mehr.
Das heißt nicht, dass ein früherer Rentenbeginn unmöglich wäre. Es heißt aber, dass frühe Varianten fast immer eine genaue Rechnung erfordern – und dass der Preis von falschen Annahmen hoch sein kann, weil Abschläge dauerhaft wirken.
Früher in Rente: Möglich ist vieles – günstig ist es selten
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, landet schnell bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus, lässt einen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze zu, ist dann aber mit Abschlägen verbunden. Für den Jahrgang 1964 bleibt die Regelaltersgrenze auch in dieser Rentenart bei 67 Jahren. Ein früherer Bezug kann sich deshalb über viele Monate erstrecken – und jeder Monat kostet.
Die Abschläge funktionieren nach einem festen Prinzip: Pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.
Wer also mehrere Jahre früher startet, muss mit spürbar niedrigeren Zahlbeträgen rechnen, und zwar lebenslang. Das ist nicht nur eine Frage der eigenen Lebensplanung, sondern auch eine Frage der Haushaltsrechnung: Niedrigere Rente bedeutet weniger Spielraum, zugleich steigen im Alter häufig Ausgaben, etwa für Wohnen, Gesundheit oder Unterstützung innerhalb der Familie.
Die „45 Jahre“-Rente: Für 1964 Geborene verschiebt sich die Messlatte
Viele, die lange gearbeitet haben, zielen auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Umgangssprachlich wird sie noch immer oft „Rente ab 63“ genannt – ein Begriff, der für den Jahrgang 1964 schnell in die Irre führt. Denn die Altersgrenze für diese Rentenart ist schrittweise gestiegen und liegt für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren. Abschläge fallen dort nicht an, wenn die 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten erreicht werden und die Altersgrenze eingehalten wird.
Das ist attraktiv, aber anspruchsvoll. Denn die 45 Jahre sind keine einfache „Arbeitsjahre“-Zählung. Entscheidend sind die Zeiten, die rechtlich als anrechenbar gelten. Genau hier entstehen häufig Lücken, die Betroffene erst spät entdecken – manchmal in dem Moment, in dem die Rente bereits beantragt werden soll.
Die 45-Jahre-Falle kurz vor Schluss: Warum einzelne Monate plötzlich fehlen können
Besonders heikel sind die letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn. In diesem Zeitraum werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld bei der 45-Jahre-Wartezeit grundsätzlich nicht angerechnet; Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz des Arbeitgebers bedingt ist. In der Praxis führt das dazu, dass Menschen, die „eigentlich“ sicher waren, die 45 Jahre zu erreichen, am Ende doch scheitern – weil genau in der entscheidenden Schlussphase Monate wegfallen.
Für den Jahrgang 1964 ist 2026 der Moment, in dem solche Risiken nicht mehr abstrakt sind. Wer etwa mit dem Ziel 65 plant, bewegt sich nur noch wenige Jahre vor dem anvisierten Beginn. Wenn dann Arbeitslosigkeit, ein Aufhebungsvertrag oder längere Krankheitszeiten hinzukommen, kann das die Rechnung verändern. Je später man das bemerkt, desto weniger Möglichkeiten bleiben, die Voraussetzungen wieder zu erfüllen.
Schwerbehinderung: Ab 2026 wird die neue Altersgrenze für viele zum Thema
Ein weiterer Bereich, in dem der Jahrgang 1964 besonders aufmerksam sein sollte, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für 1964 und später Geborene liegt die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge bei 65 Jahren; mit Abschlägen ist ein früherer Rentenbeginn ab 62 möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtlich relevant ist zudem, dass bei ab dem 31. Dezember 1963 Geborenen bestimmte Vertrauensschutzregelungen auslaufen. Für Betroffene bedeutet das: Wer in den nächsten Jahren gesundheitlich stark eingeschränkt ist oder eine Schwerbehinderung hat, sollte sehr frühzeitig klären, welche Rentenart überhaupt realistisch erreichbar ist, welche Abschläge drohen und ob ein späterer Beginn nicht am Ende die stabilere Lösung ist.
Abschläge ausgleichen: Für den Jahrgang 1964 ist das Zeitfenster längst geöffnet
Wer einen früheren Rentenbeginn plant, muss die Abschläge nicht zwingend hinnehmen. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Das ist bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich und wird über eine Auskunft der Rentenversicherung konkret berechnet.
Für den Jahrgang 1964 ist das keine Zukunftsmusik, sondern eine Option, die schon heute genutzt werden kann – sofern finanzieller Spielraum vorhanden ist. Der entscheidende Punkt ist weniger das „Ob“ als das „Wann“: Wer früh rechnet, kann über mehrere Jahre planen, Raten bilden und die Steuer- und Liquiditätseffekte besser verteilen. Wer spät rechnet, steht eher vor der Wahl zwischen hohen Einmalbeträgen oder dauerhaft niedrigeren Renten.
Tabelle: Wann kann der Jahrgang 1964 in Rente gehen?
| Möglichkeit (Jahrgang 1964) | Voraussetzungen / Altersgrenzen |
|---|---|
| Regelaltersrente | Rentenbeginn mit 67 Jahren möglich; keine Abschläge bei Start ab Erreichen der Regelaltersgrenze. |
| Altersrente für langjährig Versicherte | Mindestens 35 Versicherungsjahre; frühester Beginn ab 63 Jahren möglich; bei Start vor 67 Jahren dauerhaft 0,3 % Abschlag je Monat (maximal 48 Monate = 14,4 %). |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | Mindestens 45 anrechenbare Jahre; abschlagsfreier Beginn für Jahrgang 1964 ab 65 Jahren. |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | Anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50) zum Rentenbeginn und mindestens 35 Versicherungsjahre; abschlagsfrei ab 65 Jahren; frühester Beginn ab 62 Jahren mit dauerhaft 0,3 % Abschlag je Monat (maximal 36 Monate = 10,8 %). |
| Teilrente (Flexibler Übergang) | Statt Vollrente ist eine Teilrente möglich, wenn die jeweilige Altersrente dem Grunde nach erfüllt ist (z. B. ab 63 bei „langjährig versichert“); Höhe der Teilrente kann gewählt und später angepasst werden; Abschläge richten sich nach dem gewählten Beginn der Altersrente. |
| Rentenbeginn nach Erreichen der Altersgrenze (Aufschub) | Wenn der Rentenbeginn nach Erreichen der persönlichen Altersgrenze hinausgeschoben wird, steigt die spätere Rente um 0,5 % je Monat des Aufschubs; das gilt bei der jeweiligen Altersrente, für die die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Erwerbsminderungsrente (volle oder teilweise) | Unabhängig vom Lebensalter möglich, wenn aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gearbeitet werden kann; in der Regel mindestens 5 Jahre Versicherungszeit und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. |
Freiwillige Beiträge und Kontenklärung: Kleine Lücken können große Folgen haben
Neben Sonderzahlungen spielen freiwillige Beiträge eine Rolle, etwa bei Lücken im Versicherungsverlauf oder bei Zeiten ohne Versicherungspflicht. Für 2026 gelten neue Beitragsspannen in der freiwilligen Versicherung. Wer solche Beiträge leisten möchte, sollte auch Fristen beachten, denn bestimmte Nachzahlungen sind nur bis zu festgelegten Stichtagen möglich.
Noch wichtiger ist die Kontenklärung. Viele Versicherte merken erst spät, dass Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten von Minijobs oder Phasen mit geringem Einkommen nicht sauber erfasst sind. Für den Jahrgang 1964 kann das später darüber entscheiden, ob 35 oder 45 Jahre tatsächlich erreicht werden. Ein bereinigter Versicherungsverlauf ist deshalb keine Formalität, sondern die Grundlage jeder belastbaren Rentenplanung.
Rentenantrag: Die Uhr tickt früher, als viele denken
Auch organisatorisch wird häufig unterschätzt, wie früh man aktiv werden sollte. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, damit der Übergang ohne Zahlungslücke gelingt. Wer später feststellt, dass Unterlagen fehlen oder Zeiten ungeklärt sind, kann in Stress geraten – und im Zweifel beginnt die Rente später als geplant.
Gerade für den Jahrgang 1964 gilt: Wer das eigene Zielalter – ob 63, 65 oder 67 – erst einmal festlegt, sollte rückwärts rechnen, wann die Kontenklärung abgeschlossen sein muss, wann Auskünfte eingeholt werden sollten und wann die eigentliche Antragstellung ansteht.
Weiterarbeiten im Alter: 2026 bringt neue Anreize, aber nicht für alle
Viele 1964 Geborene werden, wenn sie das Rentenalter erreichen, in einem Arbeitsmarkt ankommen, der ältere Beschäftigte stärker umwirbt als früher. Seit dem 1. Januar 2026 ist zudem die sogenannte Aktivrente eingeführt: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist für den Jahrgang 1964 noch nicht sofort nutzbar, aber strategisch wichtig. Denn wer heute plant, länger zu arbeiten oder den Rentenbeginn hinauszuschieben, sollte die späteren Regeln kennen – und zugleich prüfen, ob die eigene Erwerbsform überhaupt erfasst ist.
Die derzeitige Debatte zeigt bereits, dass die Ausgestaltung als Ungleichbehandlung kritisiert wird und rechtliche Auseinandersetzungen möglich sind. Für die persönliche Planung heißt das: Anreize können sich ändern, und wer sich darauf verlässt, sollte immer ein alternatives Szenario mitrechnen.
Steuern: Der Netto-Blick wird für den Jahrgang 1964 immer wichtiger
Bei der Rentenplanung geht es nicht nur um den Bruttobetrag. Die nachgelagerte Besteuerung sorgt dafür, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt, inzwischen jedoch langsamer als früher geplant. Seit einer Gesetzesänderung steigt der Besteuerungsanteil für neue Rentenbeginnjahrgänge rückwirkend ab 2023 jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte, und die volle Besteuerung wird erst später erreicht als in früheren Planungen.
Für 1964 Geborene bedeutet das: Wer in den 2030er-Jahren in Rente geht, wird voraussichtlich einen sehr hohen steuerpflichtigen Rentenanteil haben. Das macht die private Vorsorge, die Gestaltung von Übergängen und den Blick auf Abgaben umso wichtiger. Gleichzeitig gilt: Die individuelle Steuerlast hängt nicht nur von der gesetzlichen Rente ab, sondern auch von weiteren Einkommen, etwa Betriebsrenten, privaten Renten, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften.
Rentenpolitik 2026: Stabilisierung heute, Streit um morgen
Seit dem Jahreswechsel 2026 gelten Teile des Rentenpakets, darunter die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 und die Ausweitung der Kindererziehungszeiten. Das bringt kurzfristig Sicherheit, wirft aber langfristig Finanzierungsfragen auf. Parallel nimmt eine Rentenkommission ihre Arbeit auf und soll bis Mitte beziehungsweise Sommer 2026 Vorschläge liefern, wie das System weiterentwickelt werden kann.
Für den Jahrgang 1964 ist das mehr als Politik-Drama. Je nachdem, welche Vorschläge später umgesetzt werden, können sich Rahmenbedingungen verschieben – etwa über Beiträge, steuerliche Anreize oder Regeln für längeres Arbeiten. Wer heute plant, sollte deshalb nicht nur auf den Rentenbescheid schauen, sondern auch die Möglichkeit einkalkulieren, dass einzelne Stellschrauben bis zum eigenen Rentenbeginn noch einmal nachjustiert werden.
Was der Jahrgang 1964 jetzt tun sollte
Aufpassen heißt nicht, in Panik zu verfallen. Es heißt, frühzeitig Ordnung in die eigenen Daten und Erwartungen zu bringen. Wer 1964 geboren ist, sollte den Versicherungsverlauf so prüfen lassen, dass Zeiten sauber erfasst sind und spätere Überraschungen ausbleiben.
Wer mit einer Rente vor 67 liebäugelt, sollte realistisch kalkulieren, wie hoch Abschläge wären und ob ein Ausgleich durch Sonderzahlungen oder zusätzliche Beitragszeiten infrage kommt.
Wer auf die 45 Jahre setzt, sollte besonders aufmerksam auf die letzten Jahre vor dem geplanten Rentenstart schauen, weil dort Details über Erfolg oder Scheitern entscheiden können. Und wer gesundheitlich belastet ist, sollte früh klären, ob die Schwerbehindertenrente eine Option ist und welche Altersgrenzen tatsächlich gelten.
Am Ende ist es eine Frage der Souveränität. Der Jahrgang 1964 ist nicht „zu früh“ dran, sondern genau richtig: 2026 ist das Jahr, in dem aus einer groben Vorstellung ein belastbarer Plan werden sollte.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung (Presse/Trägerinformationen): Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026, inklusive freiwilliger Beiträge.




