Als Rentner können Sie durch die Nutzung bestimmter steuerlicher Abzugsbeträge erhebliche finanzielle Vorteile erzielen. In diesem Beitrag beleuchten wir ausführlich zehn Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast mindern können.
Darüber berichtet der Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel aus Halle.
Welche Abzugsmöglichkeiten gibt es für Rentner neben der Werbungskostenpauschale?
Neben der standardmäßigen Werbungskostenpauschale von 102 Euro gibt es eine Vielzahl weiterer Posten, die Sie steuerlich geltend machen können. Dazu zählen unter anderem Gewerkschaftsbeiträge und Mitgliedsbeiträge, die auch im Ruhestand anfallen können.
Besonders relevant sind auch Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Rentenberater, die ebenfalls absetzbar sind.
Welche weiteren Werbungskosten sind absetzbar?
Kosten für Berufsverbände und Mitgliedschaften, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, können weiterhin geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Beiträge für berufliche Haftpflichtversicherungen und Fachliteratur.
Wie können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge optimal genutzt werden?
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowohl gesetzliche als auch private, sind wichtige Abzugsposten.
Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wobei die genauen Beträge entweder Ihrem Rentenbescheid oder der Übersicht Ihrer privaten Krankenversicherung entnommen werden können.
Welche anderen Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Neben der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es weitere Versicherungen, die als Vorsorgeaufwand steuerlich abgesetzt werden können.
Dazu zählen Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Haustiere und Fahrzeuge. Diese sollten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden.
Wie lassen sich Kirchensteuer und Spenden steuerlich berücksichtigen?
Wenn Sie Kirchensteuer zahlen, können Sie diese Beträge ebenfalls von der Steuer abziehen. Spenden bis zu 300 Euro erfordern keinen gesonderten Nachweis außer einem Kontoauszug. Dies gilt insbesondere für Spenden im Rahmen von Katastrophenfällen.
Welche Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden?
Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Dazu zählen Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Hörgeräte oder Treppenlifte.
Wichtig ist dabei ein ärztliches Rezept für diese Hilfsmittel. Auch die Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten sowie Fahrten zum Arzt sind absetzbar.
Lesen Sie auch:
– Wieviel Witwenrente habe ich wenn ich selbst eine Rente beziehe?
Welche Pauschbeträge gibt es für Menschen mit Behinderung?
Für Menschen mit Behinderung gibt es gestaffelte Pauschbeträge, die je nach Grad der Behinderung variieren und in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Diese Beträge sind unabhängig von Einzelbelegen und können je nach Schwere der Behinderung bis zu 7.400 Euro betragen.
Können Handwerkerkosten abgesetzt werden?
Kosten für Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden, sowohl von Eigentümern als auch Mietern.
Absetzbar sind 20 % der Lohnkosten bis zu einem jährlichen Maximum von 1.200 Euro pro Person. Wichtig ist, dass diese Kosten nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt und die entsprechenden Belege aufbewahrt werden.
Wie lassen sich haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Hilfe im Haushalt, wie Putzen, Kochen oder Gartenarbeit, kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Hier gilt ein Abzugsbetrag von 20 %, jedoch maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Was ist bei Kapitalerträgen zu beachten?
Zinsen und andere Kapitalerträge, die durch Guthaben bei Banken erzielt werden, können steuerlich relevant sein.
Auch wenn die Bank bereits die Kapitalertragssteuer einbehält und an das Finanzamt abführt, besteht die Möglichkeit, diese Steuer zurückzuerstatten, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen niedrig ist. Hier ist die sogenannte Günstigerprüfung hilfreich.
Welche Kosten für Computer und Telefon können abgesetzt werden?
Rentner, die im Ruhestand noch arbeiten, können Kosten für Computer und Telefon steuerlich geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn diese Geräte für eine Erwerbstätigkeit genutzt werden.
Die Kosten können bis zu 50 % der Anschaffungskosten sowie laufenden Kosten wie Internetverbindung abgesetzt werden, wenn eine berufliche Nutzung nachgewiesen werden kann.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.