Rechtsfrieden kommt bei Hartz IV zu kurz

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Berliner Sozialrichter Michael Kanert: Bei Hartz IV kommt der Rechtsfrieden zu kurz

25.08.2012

Nach Ansicht des Sozialrichters Michael Kanert kommt der "Rechtsfrieden bei Hartz IV zu kurz". Der Berliner Richter am größten Sozialgericht in Deutschland zieht eine äußerst negative Bilanz der sogenannten Hartz-Arbeitsmarktreformen. "Bei Hartz IV wird oft nur auf die finanzmathematische Lösung geschaut, der Rechtsfrieden kommt immer wieder zu kurz. Und dafür müssen dann wir Sozialrichter sorgen", sagte Kanert dem "Tagesspiegel“.

Es nützt nichts die Klagen kleinzureden
Zudem „nützt es niemandem, die vielen Klagen kleinzureden." Aus juristischer Sicht seien die SGB II Gesetzgebungen "ein absolutes Sorgenkind". An manchen Punkten sei Hartz IV „komplizierter als das deutsche Steuerrecht“, so der Sozialrichter.
Bei der vorherrschenden Klageflut kämen die Richter kaum noch hinterher. Kanert wünsche sich eine Bagatellgrenze, damit die Zahl der Klagen eingedämmt werden.

Wie Richter Kanert in einem weiteren Interview vor einiger Zeit betonte, würden die Kläger aufgrund fehlerhafter Bescheide an den Berliner Sozialgerichten in mehr als 50 Prozent erfolgreich sein. Der Grund: Oft seien die Hartz IV Bescheide seitens der Leistungsträger falsch berechnet.

Eine Reform wünsche sich der Richter auch beim Kindergeld. Allerdings hätten seiner Meinung Bund, Länder und Kommunen "Angst, an den finanziellen Stellschrauben zu drehen in diesem komplexen Geflecht". (sb)