Anfertigen von Kopien des Personalausweises rechtswidrig
Viele Menschen wissen nicht, dass das Kopieren des Personalausweises durch das Jobcenter rechtswidrig ist. Und obwohl es verboten ist, kopieren viele Jobcenter die Nutzerdaten von Hartz IV Leistungsberechtigten. Um dieses Verbot zu umgehen, versuchen die Jobcenter eine Freiwilligkeit zu erzwingen, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Sie fordern potenzielle Bezieher auf, eine Einverstรคndniserklรคrung zu unterzeichnen.
Automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist unzulรคssig
Grundlage der Diskussion waren vermehrte Beschwerden รผber das Jobcenter Offenbach. Mehrere Kunden des Jobcenters wandten sich an die Bรผrgerrechtsgruppe โDie Datenschรผtzer Rhein-Mainโ. Sie berichteten, dass man in dem besagten Jobcenter ihre Personalausweise kopiere und einscanne, um sie in elektronischen Akten zu speichern. Die Bรผrgerrechtsgruppe sah in diesem Vorgehen einen klaren Verstoร.
Das Personalausweisgesetz hat die automatisierte Speicherung der Ausweisdaten nรคmlich fรผr unzulรคssig erklรคrt. Es besagt ebenfalls, dass Ausweise nicht eingescannt, beziehungsweise elektronisch gespeichert werden dรผrfen. Daher wandte man sich zunรคchst an den hessischen Sozialminister und den hessischen Datenschutzbeauftragten.
Mitarbeiter dรผrfen Daten nur manuell erfassen
Der hessische Sozialminister erkannte kein rechtwidriges Verhalten in der Praxis des Jobcenters. Der hessische Datenschutzbeauftragte sah das jedoch anders. Demnach ist das Einscannen des Personalausweises und dessen Speicherung in einer elektronischen Akte verboten. Das gelte auch fรผr die Jobcenter.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen, wurden sowohl das Bundesjustizministerium wie auch das Bundesinnenministerium um eine Stellungnahme gebeten. Diese kamen zum selben Ergebnis wie der hessische Datenschutzbeauftragte. Sowohl Fotokopien, als auch das Einscannen sind unzulรคssig. Folglich sind die Sachbearbeiter lediglich dazu berechtigt, den Personalausweis in Augenschein zu nehmen und die Daten manuell zu erfassen.
Jobcenter muss Arbeitsweise รคndern
Das Jobcenter Offenbach wurde durch den hessischen Datenschutzbeauftragten angewiesen seine Arbeitsweise zu รคndern. Kopien wรผrfen daher nicht mehr angefertigt werden und bereits vorhandenen Kopien mรผssen aus den Akten entfernt werden. Bedauerlicherweise ist das Vorgehen nach wie vor eine gรคngige Praxis in vielen Jobcentern. Diese versuchen hรคufig auch sich die Berechtigung durch ein Einverstรคndnis der Erwerbslosen einzuholen. Diese sehen sich gezwungen diese Erklรคrung zu unterschreiben. Sie haben Angst, dass man ihnen die Leistung ansonsten verwehren kรถnnte.