Nichtschützende FFP2-Masken an Hartz IV Bezieher ausgegeben

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Der Freistaat Bayern hat FFP2- Masken an Bedürftige ausgegeben, die jedoch nicht den Anforderungen der Standards FFP2 oder KN95 entsprechen. Aus diesem Grund werden die Masken zurückgerufen.

FFP2-Masken bieten nicht ausreichend Schutz

Augrund der Maskenpflicht gibt das Bundesland Bayern wie auch andere Länder kostenlos FFP2-Masken an Sozialhilfe oder Hartz IV Beziehende aus. Nun aber wurde eine große Rückholaktion gestartet, weil die Masken offenbar nicht ausreichend schützen.

Laut einer offiziellen Bekanntgabe entsprechen die Schutzmasken nicht den Standards von FFP2 oder KN95. KN95 ist ein Schutzniveau in der chinesischen Norm für Atemschutzmasken. Die Schutzwirkung ist ungefähr vergleichbar mit N95 in der US-amerikanischen und FFP-2 der europäischen Norm.

Ab morgen (Mittwoch 10. März) können die Masken bis spätestens 24. März 2020 kostenfrei umgetauscht werden. Betroffene erhalten dann neue FFP2-Masken.

Betroffen sind folgende Masken eines chinesischen Herstellers:
Bezeichnung: Titanium Silver Antibacterial Antiviral Mask. Hersteller: Shenzhen Tengta Antibacterial Textile Co., Ltd und Ningbo Qihui Protective Product Co. Ltd. (Authorized Manufacturer)

Umtausch in den Sozialbürgerhäusern

Der Austausch der Masken erfolgt in dem für die jeweilige Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus an der Infothek, von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12 Uhr. “Dazu müssen die falsch deklarierten Masken − wenn möglich − in Originalverpackung und mit dem, im Umschlag der Lieferung beigelegten Schreiben, mitgebracht werden”, heißt es in einer Mitteilung der Landeshauptstadt München.

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