Neuregelungen und Erhöhung der Bafög-Sätze

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Das Bundeskabinett hat das 27. Bafög-Änderungsgesetz beschlossen. Hauptbestandteil der Reformen sind umfassende Änderungen bei der Altersgrenze, dem Vermögensfreibetrag, Altschulden sowie eine leichte Erhöhung der Sätze.

Erhöhung der Bafög-Sätze für Studenten

In dem Änderungsgesetz verankert ist eine Erhöhung der Bafög-Sätze für Studierende um 5 Prozent. Das bedeutet, dass der Grundbedarf von 427 Euro auf 449 Euro monatlich steigen soll.

Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, erhält einen Mietzuschuss. Dieser steigt um 10 Prozent (von 325 Euro auf 360 Euro im Monat). Bei Studenten und Studentinnen, die noch bei den Eltern wohnen, wird ein Bedarf von 59 Euro (vorher 56 Euro) berücksichtigt.

Somit können Bafög-Bezieher mit bis zu 809 Euro Bafög, ohne Zuschlag für Pflege- und Krankenversicherung) rechnen. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag für Studenten mit eigenem Kind auf 160 Euro im Monat erhöht.

Für Student/innen, die sich selbst versichern müssen, steigt allerdings auch der Beitrag zur Krankenversicherung. Somit erhöht sich der Zuschlag von 84 auf 94 Euro.

Wer über 30 Jahre alt ist, kann keine studentische Krankenversicherung mehr in Anspruch nehmen. Hier steigt der Bedarf auf bis 167 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. bei der privaten Krankenversicherung auf 38 Euro.

Erhöhung Schüler-Bafög

Schüler bzw. Schülerinnen die Zuhause wohnen und an einer Fachschule sind, für die steigt der Betrag auf 260 Euro (vorher 247 Euro). Schuler/innen, die außerhalb des elterlichen Haushalts leben, für die soll es künftig statt 448 Euro 470 Euro geben.

Höhere Freibeträge

Der Freibetrag auf das Elterneinkommen steigt um 20 Prozent.

Beispiel: Wer als Einzelkind verheiratete Eltern hat, galt bislang ein Freibetrag von 2000 Euro im Monat. Dieser Freibetrag erhöht sich nunmehr auf 2400 Euro. Durch die Erhöhung des Freibetrags des Elterneinkommens erhöht sich auch der Kreis derjenigen, die Bafög berechtigt werden.

Erhöhung des Freibetrags bei Minijobs

Der Freibetrag auf eigenes Einkommen durch Minijobs steigt ebenfalls. Ab dem Wintersemester 2022/2023 erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag auf 520 Euro pro Monat.

Altersgrenze bei Bafög wird auf 45 Jahre erhöht

Derzeit liegt die Altersgrenze beim Bafög bei 30 Jahren. Diese Grenze wird nun sehr deutlich auf 45 Jahre hoch gesetzt. Bei Ausnahmen kann sogar ein späterer Beginn möglich sein.

Beispiel: Wer kurz vor dem 45. Lebensjahr einen Bachelor anfängt, darf dann direkt im Anschluss auch den Master beginnen. Das bedeutet, Betroffene müssen direkt im Anschluss, im zumutbaren Rahmen, den Master anfangen, um weiterhin Bafög zu beziehen.

Vermögensfreibetrag wird erhöht

Bislang lag der Vermögensfreibetrag bei 8200 Euro. Wer vor dem Studium mehr gespart hatte, hatte das Nachsehen.

Laut Gesetzesentwurf soll dieser Freibetrag nun stark auf 45.000 Euro steigen. Die Bestimmung von vorhandenen Werten, wie bei einem PKW, wird nun für das Bafög-Amt deutlich vereinfacht.

Erlass der Restschulden nach 20 Jahren

Wer Bafög bezieht, häuft auch Schulden an. Nunmehr sollen die Schulden (auch für Altschuldner) nach 20 Jahren automatisch erlassen werden. Allerdings müssen Betroffene weiterhin mitarbeiten. Das bedeutet, dass die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten wesentlich erfüllt sein müssen.

Noch nicht abschließend verabschiedet

Zu beachten ist, dass sich bei den Reformen zunächst (nur) um Vorhaben handelt, die noch nicht abschließend verabschiedet sind. Es können daher noch Änderungen eintreten, die hier nicht beschrieben sind. Das Vorhaben der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Änderungen zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft treten zulassen. Bild: segovax / pixelio

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