Für Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Angehörigen und auch für Arbeitgeber ist 2026 ein Jahr mit wichtigen Weichenstellungen. Besonders viel Aufmerksamkeit bekommt derzeit der angekündigte EU-Behindertenausweis. In der öffentlichen Debatte entsteht dabei leicht der Eindruck, dass die neue Karte schon 2026 flächendeckend nutzbar sein werde.
Tatsächlich ist die Lage etwas komplizierter. 2026 ist nach heutigem Stand vor allem das Jahr der nationalen Umsetzung. Der praktische Start der neuen europäischen Nachweise wird erst danach erwartet.
Hinzu kommen weitere Entwicklungen, die für den Alltag von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung bedeutsam sind. Dazu zählen Folgen des bereits geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, Anpassungen bei der Ausgleichsabgabe, die 2026 finanziell sichtbar werden, und neue Reformvorhaben im Behindertengleichstellungsrecht.
Tabelle zeigt Nutzen und Vorteile des neuen EU-Behindertenausweises
| Vorteil | Erklärung |
|---|---|
| Einheitlicher Nachweis im EU-Ausland | Der neue Europäische Behindertenausweis soll es erleichtern, bei Kurzaufenthalten in anderen EU-Staaten den anerkannten Behindertenstatus nachzuweisen. Dadurch müssen Betroffene ihren Anspruch auf Ermäßigungen oder Unterstützung nicht jedes Mal umständlich erklären. |
| Bessere Anerkennung über Ländergrenzen hinweg | Die Karte soll in allen EU-Mitgliedstaaten als Nachweis anerkannt werden. Das verbessert die Verlässlichkeit bei Reisen und Aufenthalten innerhalb Europas. |
| Leichterer Zugang zu Vergünstigungen | Mit dem Ausweis sollen Menschen mit Behinderung einfacher Zugang zu Preisnachlässen, kostenfreiem Eintritt oder anderen Sonderkonditionen erhalten, sofern diese im jeweiligen Land vorgesehen sind. |
| Vereinfachter Zugang zu bevorzugtem Eintritt | Der Ausweis soll helfen, bevorzugten Zugang zu Veranstaltungen, Einrichtungen oder Dienstleistungen leichter in Anspruch zu nehmen, etwa in Museen, Kulturstätten oder Freizeiteinrichtungen. |
| Bessere Nutzung von Unterstützungsleistungen | Geplante Vorteile umfassen auch einen einfacheren Zugang zu persönlicher Assistenz, Begleitunterstützung oder vergleichbaren Hilfen, wenn solche Leistungen vor Ort angeboten werden. |
| Mehr Rechtssicherheit auf Reisen | Ein standardisiertes EU-Format sorgt dafür, dass der Status nicht nur national, sondern auch im Ausland besser nachvollzogen werden kann. Das reduziert Unsicherheit bei Kontrollen oder Nachfragen. |
| Weniger Bürokratie im Ausland | Betroffene müssen sich künftig voraussichtlich seltener mit Übersetzungen, zusätzlichen Bescheinigungen oder Erklärungen behelfen, um ihren Anspruch glaubhaft zu machen. |
| Ergänzung zum nationalen Ausweis | Der europäische Ausweis soll die nationalen Behindertenausweise nicht ersetzen, sondern ergänzen. Dadurch bleibt das nationale System bestehen, während für Reisen ein zusätzlicher, europaweit verständlicher Nachweis zur Verfügung steht. |
| Geplante Ausgabe in physischer und digitaler Form | Nach den EU-Vorgaben sollen nationale Behörden den Europäischen Behindertenausweis in barrierefreier physischer und digitaler Form ausgeben. Das kann die Nutzung im Alltag deutlich erleichtern. |
| Mehr Barrierefreiheit bei der Nutzung | Die neue Karte soll in zugänglichem Format bereitgestellt werden. Das ist wichtig, damit Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen den Nachweis selbstständig verwenden können. |
| Vorteile auch für Begleit- und Assistenzsituationen | Soweit ein Mitgliedstaat bestimmte Erleichterungen auch für Begleitpersonen, persönliche Assistenzen oder Assistenztiere vorsieht, soll der europäische Nachweis den Zugang dazu erleichtern. |
| Mehr Teilhabe bei Reisen und Freizeit | Insgesamt soll der Ausweis dazu beitragen, dass Reisen innerhalb der EU einfacher werden und kulturelle, sportliche oder touristische Angebote besser genutzt werden können. |
| Verbesserte Mobilität bei EU-Aufenthalten | Die gegenseitige Anerkennung des Ausweises soll Hindernisse abbauen, die bisher bei grenzüberschreitender Mobilität entstanden sind. |
| Auch für bestimmte Drittstaatsangehörige vorgesehen | Die EU-Regelung wurde auf Drittstaatsangehörige erweitert, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Damit profitieren nicht nur EU-Bürger von der gegenseitigen Anerkennung. |
| Möglichkeit längerer Anwendung in bestimmten Fällen | Für Teilnehmende an EU-Mobilitätsprogrammen kann der Anwendungsbereich auch über den klassischen Kurzaufenthalt hinaus reichen. Mitgliedstaaten können darüber hinaus weitergehende Regelungen vorsehen. |
Der EU-Behindertenausweis kommt – aber 2026 noch nicht als flächendeckendes Alltagsinstrument
Der Europäische Behindertenausweis ist beschlossen. Die Europäische Union hat die rechtlichen Grundlagen Ende 2024 verabschiedet. Ziel ist, dass Menschen mit anerkannter Behinderung bei Kurzaufenthalten in anderen EU-Staaten einfacher nachweisen können, dass sie Anspruch auf Vergünstigungen, bevorzugten Zugang oder Unterstützung haben.
Das betrifft unter anderem Verkehr, Kultur, Museen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie weitere Angebote, bei denen Menschen mit Behinderung besondere Bedingungen erhalten.
Entscheidend ist aber die zeitliche Einordnung. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinien 30 Monate Zeit, ihre nationalen Vorschriften anzupassen, und 42 Monate, um die Regeln tatsächlich anzuwenden. Daraus folgt: 2026 läuft die Umsetzungsphase.
Nach derzeitigem EU-Fahrplan werden die Karten erst 2028 praktisch einsatzbereit sein. Die oft verwendete Formulierung, der EU-Behindertenausweis „starte 2026“, ist daher missverständlich. Richtiger wäre: 2026 läuft die Vorbereitung in den Mitgliedstaaten, damit der Ausweis später nutzbar wird.
Für Deutschland bedeutet das, dass Bund und Länder die Vorgaben zunächst in nationales Recht und in Verwaltungsabläufe übertragen müssen. Erst danach kann feststehen, wie Beantragung, Ausgabe und Anerkennung im Einzelnen organisiert werden. Wer 2026 bereits eine europaweit sofort funktionierende neue Karte erwartet, wird sich also gedulden müssen.
Was der europäische Ausweis leisten soll
Der geplante Ausweis soll nicht das deutsche System der Feststellung einer Schwerbehinderung ersetzen. Er ist vielmehr als ergänzender Nachweis gedacht.
Die Anerkennung des Behindertenstatus erfolgt weiterhin nach nationalem Recht. Die europäische Karte soll dafür sorgen, dass ein in Deutschland anerkannter Status auch bei einem Kurzaufenthalt in einem anderen EU-Land leichter berücksichtigt wird.
Das ist für viele Betroffene im Alltag von erheblicher Bedeutung. Wer bislang im europäischen Ausland unterwegs war, musste oft erleben, dass Vergünstigungen oder Unterstützungsangebote zwar grundsätzlich vorhanden sind, der deutsche Nachweis aber nicht ohne Weiteres verstanden oder akzeptiert wird.
Genau hier setzt die neue Regelung an. Künftig soll ein einheitlicher europäischer Nachweis dafür sorgen, dass Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen einfacher gewährt werden.
Wichtig ist zugleich, was der Ausweis nicht leisten wird. Er schafft keine europaweit einheitliche Definition von Behinderung. Er führt auch nicht dazu, dass Sozialleistungen, Rentenansprüche oder Pflegeleistungen automatisch in anderen Mitgliedstaaten nach denselben Regeln gewährt werden.
Der Nutzen liegt vor allem im Bereich der kurzfristigen Mobilität und der praktischen Teilhabe bei Reisen und Aufenthalten innerhalb der EU.
Auch der europäische Parkausweis gehört zur Reform
Parallel zum Europäischen Behindertenausweis kommt ein verbesserter Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen. Er soll in einem einheitlichen EU-Format eingeführt werden und die bisherigen nationalen Parkausweise ersetzen.
Der Anspruch besteht darin, Parkberechtigungen und damit verbundene Erleichterungen bei Reisen in andere Mitgliedstaaten verlässlicher nutzbar zu machen.
Für viele Betroffene ist das mehr als eine bloße Verwaltungsfrage. Gerade beim Parken treten im Ausland häufig Unsicherheiten auf, weil Regelungen, Ausweisformate und Kontrollpraxis voneinander abweichen. Ein standardisierter Nachweis verspricht daher mehr Rechtssicherheit.
Auch hier gilt jedoch: 2026 ist nach jetzigem Stand nicht das Jahr, in dem der neue Ausweis überall bereits im Alltag angekommen ist. Es ist das Jahr, in dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Warum 2026 trotzdem ein wichtiges Jahr ist
Dass der praktische Start der europäischen Karte erst später erwartet wird, bedeutet nicht, dass 2026 ein Jahr ohne Relevanz wäre. Im Gegenteil. Gerade jetzt entscheidet sich, wie nutzerfreundlich das neue System am Ende ausfällt.
Fragen nach dem Antragsverfahren, nach digitalen und physischen Formaten, nach Barrierefreiheit und nach der Verzahnung mit bestehenden deutschen Nachweisen müssen in der Umsetzungsphase geklärt werden.
Für Betroffene ist das deshalb bedeutsam, weil die Qualität solcher Reformen nicht nur vom Gesetzestext abhängt, sondern von der konkreten Ausgestaltung. Ein europäischer Ausweis nützt wenig, wenn die Beantragung kompliziert, die digitale Lösung unzugänglich oder die Information in den Mitgliedstaaten lückenhaft ist. 2026 ist daher politisch und administrativ ein Jahr der Vorbereitung, das über die spätere Praxistauglichkeit mitentscheidet.
Barrierefreiheit im Alltag: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirkt 2026 spürbar weiter
Eine Änderung, die 2026 längst im Alltag angekommen ist, stammt nicht aus dem Schwerbehindertenrecht im engeren Sinn, betrifft aber viele Menschen mit Behinderung unmittelbar. Gemeint ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure in bestimmten Bereichen zur Barrierefreiheit.
Das Gesetz erfasst unter anderem ausgewählte Produkte und Dienstleistungen wie Smartphones, E-Book-Lesegeräte, Bank- und Fahrkartenautomaten, Teile des elektronischen Geschäftsverkehrs und bestimmte Bankdienstleistungen.
Im Jahr 2026 zeigen sich die Folgen dieser Vorgaben zunehmend praktisch: bei Online-Angeboten, bei digitalen Kaufprozessen, bei Selbstbedienungsterminals und bei technischen Geräten, die für eine selbstständige Nutzung barrierefrei gestaltet sein müssen.
Für viele Menschen mit Behinderung ist das eine der greifbarsten Veränderungen überhaupt. Denn Teilhabe hängt längst nicht nur von klassischen Sozialleistungen oder arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften ab. Sie entscheidet sich auch daran, ob ein Online-Shop per Tastatur bedienbar ist, ob ein Automat verständlich gestaltet ist oder ob digitale Oberflächen mit Hilfstechnologien funktionieren.
Insofern ist 2026 nicht nur ein Jahr europäischer Pläne, sondern auch ein Jahr, in dem bestehende Barrierefreiheitsvorgaben im Alltag stärker überprüft werden.
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: 2026 läuft ein weiteres großes Vorhaben
Neben dem europäischen Ausweis und dem bereits geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es 2026 noch ein weiteres Reformfeld. Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen.
Das Vorhaben zielt darauf, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und zugleich die bauliche sowie kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes auszubauen.
Auch hier ist die Einordnung wichtig. Der Kabinettsbeschluss ist noch nicht gleichbedeutend mit fertig geltendem Recht. Das Vorhaben befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
Dennoch zeigt die Reformrichtung deutlich, wohin die Entwicklung geht: weg von einem eher punktuellen Zugangsschutz, hin zu umfassenderen Anforderungen an Barrierefreiheit in öffentlichen und teilweise auch privaten Lebensbereichen.
Für den Blick auf das Jahr 2026 ist das bemerkenswert. Denn es zeigt, dass die Diskussion um Behinderung und Teilhabe nicht allein auf Schwerbehindertenausweise, Merkzeichen oder Nachteilsausgleiche beschränkt bleibt. Barrierefreiheit wird stärker als allgemeine Verpflichtung gedacht, die Gebäude, Kommunikation, Dienstleistungen und digitale Zugänge umfasst.
Mehr Geld aus der Ausgleichsabgabe: 2026 wird eine schon beschlossene Anpassung erstmals fällig
Ein weiterer Punkt, der 2026 praktische Bedeutung hat, betrifft die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, einen bestimmten Anteil dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird die Beschäftigungsquote nicht erreicht, fällt die Ausgleichsabgabe an.
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Die Beträge wurden bereits zum 1. Januar 2025 angehoben. Finanzielle Wirkung entfaltet diese Anhebung für viele Unternehmen aber besonders sichtbar am 31. März 2026, wenn die Abgabe für das Jahr 2025 erstmals in den erhöhten Sätzen fällig wird. Für Beschäftigte mit Schwerbehinderung ist das kein individueller Leistungsanspruch.
Dennoch ist die Änderung bedeutsam, weil die Ausgleichsabgabe ein wichtiges Steuerungsinstrument im Arbeitsleben bleibt. Sie soll Arbeitgeber dazu anhalten, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, statt sich durch Abgabezahlungen dauerhaft von der Beschäftigungspflicht freizukaufen.
Die Diskussion darüber ist nicht neu. Schon seit Jahren wird darüber gestritten, wie wirksam die Ausgleichsabgabe tatsächlich ist und ob sie hoch genug ausfällt, um Beschäftigungschancen spürbar zu verbessern. Dass die höheren Sätze 2026 erstmals in der Praxis zahlungswirksam werden, verleiht dieser Debatte nun zusätzliche Aktualität.
Was sich bei klassischen Rechten schwerbehinderter Menschen 2026 nicht grundlegend ändert
Neben den angekündigten oder laufenden Reformen ist ebenso wichtig, was unverändert bleibt. Viele Rechte schwerbehinderter Menschen gelten auch 2026 in der bisherigen Struktur weiter. Dazu zählen etwa der besondere Kündigungsschutz, wonach eine Kündigung grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf, sowie der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von fünf Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche.
Auch steuerliche Nachteilsausgleiche und weitere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften bleiben weiterhin ein fester Bestandteil des Systems. Das ist deshalb erwähnenswert, weil öffentliche Debatten häufig den Eindruck vermitteln, jedes Jahr bringe einen vollständigen Umbau des Schwerbehindertenrechts.
Tatsächlich besteht die Entwicklung oft aus einer Mischung von Kontinuität und punktuellen Neuerungen. 2026 ist dafür ein gutes Beispiel. Die grundlegenden Schutzrechte bleiben bestehen, während neue Instrumente vor allem bei Mobilität und Barrierefreiheit hinzukommen oder vorbereitet werden.
Freifahrt und Eigenbeteiligung: Was Betroffene wissen sollten
Bei der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen bleibt das bekannte System ebenfalls bestehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nutzen will, benötigt weiterhin das Beiblatt mit Wertmarke. Die Eigenbeteiligung war bereits zum 1. Januar 2025 angepasst worden und beträgt seither 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr.
Für 2026 ist damit keine neue Strukturänderung verbunden, wohl aber die Fortgeltung einer bereits vollzogenen Anpassung. Auch hier zeigt sich: Das Jahr 2026 ist weniger von einem einzigen spektakulären Einschnitt geprägt als von mehreren Entwicklungen, die sich zeitlich überlappen.
Manche Regeln gelten bereits, andere werden gerade reformiert, und wieder andere – wie der EU-Behindertenausweis – sind beschlossen, aber noch nicht im Alltag angekommen.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung: Ein sensibler Bereich bleibt in Bewegung
Von großer Bedeutung für viele Betroffene ist die Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie regelt, nach welchen Maßstäben Gesundheitseinschränkungen bewertet und Grade der Behinderung festgestellt werden.
Das Bundesarbeitsministerium hatte dazu eine Überarbeitung angekündigt; die sechste Änderungsverordnung wurde im Oktober 2025 abgeschlossen. Nach offizieller Darstellung soll die Verordnung teilhabeorientiert überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst werden.
Für Betroffene ist das ein besonders sensibler Bereich. Schon kleine Änderungen in den Bewertungsmaßstäben können erhebliche Folgen für die Anerkennung von Behinderungen, für Merkzeichen oder für Nachteilsausgleiche haben.
Deshalb lohnt 2026 ein genauer Blick auf die Praxis der Feststellungsverfahren und auf die Frage, wie die angekündigte Modernisierung in den Behörden tatsächlich ankommt.
Was der europäische Ausweis für Reisen in der Praxis bedeuten dürfte
Wenn der Europäische Behindertenausweis später einsatzbereit ist, könnte er den Alltag vieler Menschen spürbar erleichtern. Reisende müssten dann nicht mehr so häufig erklären, welche Bedeutung ihr nationaler Nachweis hat. Eintrittsermäßigungen, bevorzugter Zugang oder Assistenzleistungen könnten einfacher gewährt werden.
Das wäre gerade für Urlaubsreisen, Kulturaufenthalte und grenzüberschreitende Mobilität ein Fortschritt.
Gleichzeitig sollte man die Erwartungen nicht überdehnen. Die praktische Wirkung wird davon abhängen, wie gut Einrichtungen, Verkehrsunternehmen, Kulturträger und Behörden in den Mitgliedstaaten informiert werden und wie konsequent die Regeln tatsächlich umgesetzt werden.
Ein einheitlicher Ausweis ist ein wichtiger Schritt, aber noch keine Garantie dafür, dass alle Hürden sofort verschwinden.
Erfahrungsgemäß entscheidet sich die Qualität solcher Reformen daran, wie verständlich die Verfahren sind und wie zuverlässig die Anerkennung im Alltag funktioniert.
Für wen die Änderungen 2026 besonders wichtig sind
Besonders aufmerksam sollten Menschen mit Schwerbehinderung sein, die regelmäßig innerhalb Europas reisen oder reisen möchten. Für sie ist der EU-Behindertenausweis ein Vorhaben mit spürbarem Nutzen, auch wenn die praktische Einführung noch bevorsteht.
Relevanz hat 2026 aber auch für Menschen, die auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen sind. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft inzwischen viele Bereiche des täglichen Lebens und könnte an etlichen Stellen Verbesserungen erzwingen.
Ebenso betroffen sind Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretungen. Die höhere Ausgleichsabgabe, die 2026 erstmals in der neuen Höhe fällig wird, erhöht den Druck, die Beschäftigungspflichten ernst zu nehmen. Das dürfte auch innerbetriebliche Diskussionen über Inklusion, Arbeitsplatzgestaltung und Rekrutierung schwerbehinderter Menschen verstärken.
5 Fragen und Antworten zum EU-Behindertenausweis
1. Was ist der neue EU-Behindertenausweis überhaupt?
Der Europäische Behindertenausweis ist ein neuer, einheitlicher Nachweis, mit dem Menschen mit anerkannter Behinderung ihren Status bei Kurzaufenthalten in anderen EU-Staaten leichter belegen können. Er soll den Zugang zu Vergünstigungen, Unterstützung und bevorzugten Bedingungen erleichtern.
2. Ersetzt der EU-Behindertenausweis den deutschen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Der europäische Ausweis soll den nationalen Ausweis nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Feststellung der Behinderung bleibt weiterhin Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.
3. Welche Vorteile soll man mit dem Ausweis im Ausland bekommen?
Je nach Angebot im jeweiligen Land kann es um freien oder ermäßigten Eintritt, bevorzugten Zugang, Assistenzleistungen, Hilfen bei der Mobilität oder weitere Sonderbedingungen gehen. Die Karte schafft also keinen einheitlichen Leistungskatalog, erleichtert aber die Anerkennung vorhandener Vorteile.
4. Startet der EU-Behindertenausweis schon 2026?
Nicht als flächendeckend nutzbarer Alltagsausweis. 2026 ist nach heutigem Stand vor allem die Phase der nationalen Umsetzung. Die praktische Anwendung der neuen Karten wird nach dem EU-Zeitplan erst später erwartet, voraussichtlich ab 2028.
5. Wird es den Ausweis nur als Plastikkarte geben?
Nein. Nach den EU-Vorgaben sollen die Mitgliedstaaten den Europäischen Behindertenausweis in physischer und digitaler Form in einem barrierefreien Format ausgeben. Das soll die Nutzung flexibler und zugänglicher machen.
Fazit: 2026 ist ein Jahr der Vorbereitung, der Anpassung und der allmählichen praktischen Wirkung
Wer das Thema Schwerbehinderung im Jahr 2026 auf eine einzige Überschrift reduzieren will, greift zu kurz. Der EU-Behindertenausweis ist ohne Zweifel ein bedeutendes Vorhaben. Doch 2026 ist nicht das Jahr seines flächendeckenden Einsatzes, sondern das Jahr der Umsetzungsschritte auf nationaler Ebene.
Im Alltag vieler Betroffener dürften andere Entwicklungen zunächst unmittelbarer spürbar sein: die schon geltenden Vorgaben zur Barrierefreiheit im privaten Wirtschaftsleben, die erstmals zahlungswirksame Erhöhung der Ausgleichsabgabe und das laufende Reformvorhaben zum Behindertengleichstellungsgesetz.
Das Schwerbehindertenrecht bleibt damit in Bewegung, aber nicht in Form eines vollständigen Neustarts. Vielmehr entsteht ein Bild aus Kontinuität und Veränderung. Die bekannten Schutzrechte bestehen fort. Neue Instrumente kommen hinzu.
Und manche Reformen, die bereits beschlossen sind, benötigen noch Zeit, bis sie tatsächlich im Alltag ankommen. Gerade deshalb lohnt 2026 ein nüchterner Blick auf den rechtlichen Stand. Nicht jede Ankündigung bedeutet sofortige Wirkung. Aber einige der Weichen, die jetzt gestellt werden, dürften die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den kommenden Jahren deutlich prägen.
Quellen
Consilium der Europäischen Union, „Europäischer Behindertenausweis“: Der Rat verweist darauf, dass die Richtlinien im Oktober 2024 verabschiedet wurden und die Mitgliedstaaten 2,5 Jahre für die nationale Anpassung sowie 3,5 Jahre für die Anwendung haben.




