Neue Minijob-Grenze 2024 kann Verlust der Krankenversicherung verursachen

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Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 minimal von 12โ‚ฌ/Std auf 12,41โ‚ฌ/Std gestiegen. Dadurch hat sich auch die an den Mindestlohn gekoppelte Geringfรผgigkeitsgrenze auf 538โ‚ฌ erhรถht. Aber Vorsicht: Fรผr einige Minijobber fรผhrt dies zum Verlust der Krankenversicherung!

Hรถhe der Geringfรผgigkeitsgrenze

Die Hรถhe der Geringfรผgigkeitsgrenze ist in ยง8 Abs1a SGB IV geregelt.

Sie berechnet sich folgendermaรŸen:
12,41โ‚ฌ Mindestlohn x 130 / 3 = 537,77โ‚ฌ
Dieser Wert wird aufgerundet auf den nรคchsten vollen Euro.
Es ergeben sich 538โ‚ฌ Geringfรผgigkeitsgrenze.

Die Geringfรผgigkeitsgrenze im Sinne desSozialgesetzbuchs bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach ยง1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des S 11 Absatz r Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Die Geringfรผgigkeitsgrenze wird jeweils vom Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Screenshot von buzer.de
ยง8 Abs1a SGB IV – Screenshot von https://www.buzer.de/8_SGB_IV.htm
Bild
Screenshot aus dem Bundesanzeiger vom 7.12.2023

Grund fรผr die Erhรถhung

Dadurch wird sichergestellt, dass Minijobber, die 2023 bei Mindestlohn 520โ‚ฌ verdient haben, weiterhin die gleiche Stundenzahl arbeiten kรถnnen.

Ohne diese ร„nderung hรคtte sich sonst entweder ein VerstoรŸ gegen den Mindestlohn oder eine Sozialversicherungspflicht ergeben.

Problem fรผr bisher knapp Sozialversicherte

Wer 2023 sozialversichert im Bereich von 520โ‚ฌ bis 538โ‚ฌ verdient hat und einen Lohn รผber 12,41โ‚ฌ erhรคlt, der jetzt nicht gestiegen ist, ist seit 1.1. zum Minijobber ohne Sozialversicherung geworden. Die Krankenversicherung ist fรผr diese Betroffenen mangels รœbergangsregelung weggefallen!

Wegfall der “alten” รœbergangsregelung fรผr SV unter 520โ‚ฌ

AuรŸerdem ist die “alte” befristete รœbergangsregelung weggefallen, die es ermรถglicht hat, Sozialversicherungspflichtige, die bereits vor der Erhรถhung der Minijob-Grenze von 450โ‚ฌ auf 520โ‚ฌ in diesem Bereich gearbeitet haben, weiterhin als Sozialversicherte zu behandeln.

Wer also zB als “รคlterer” Student ohne Familienversicherung und ohne Zugang zur studentischen Krankenversicherung auch aus diesem Grund gearbeitet hat, muss nun รผber 538โ‚ฌ/Monat kommen um weiterhin nicht die Beitrรคge zur Krankenversicherung selbst zahlen zu mรผssen.

Weitere Betroffene Gruppen:

  • รผber 25jรคhrige, die aufgrund hohen Einkommens von haushaltsangehรถrigen Verwandten keinen Anspruch auf Bรผrgergeld haben.
  • ehemalige Selbstรคndige im Rentenalter ohne Rentenanspruch zB. im Wohngeld

Fazit

Die eigentlich sehr zu begrรผรŸende und bei weitem nicht ausreichende Erhรถhung des Mindestlohns hat fรผr einige auch Schattenseiten und fรผhrt dazu, dass sie dringend reagieren mรผssen.