Mieterbund: Abschiebung von Hartz IV Beziehern

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Deutscher Mieterbund: Hartz IV Bezieher sollen "abgeschoben" werden.

(27.07.2010) Heftig kritisiert der Deutsche Mieterbund die neuerlichen Pläne der Bundesregierung bei Hartz IV. Der Mieterbund befürchtet eine systematische "Abschiebung" von Arbeitslosengeld II Bezieher in Billigst- und „Kleinstwohnungen“. Hintergrund der Kritik ist der Plan, den Kommunen perspektivisch selbst die Entscheidung zu überlassen, in welcher Wohnungsgröße und zu welchem Mietpreis Hartz IV Betroffen leben dürfen. Da die Kommunen zu meist hoch verschuldet sind, wird befürchtet, dass die Wohnungsgrößen extrem minimiert werden. So ist zu lesen, dass 25 Quadratmeter für einen Single ausreichen sollen. Derzeit werden 40 Quadratmeter in Regel als angemessen von den Argen angesehen. Das Sozialgericht Duisburg urteilte aktuell sogar, 50 Quadratmeter sind für einen Alleinstehenden angemessen (AZ: S3 AS 2022/10 ER).

So sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, Der Bund dürfe sich nicht "aus der Verantwortung stehlen". Viele Kommunen könnten sich durch finanziellen Druck und der Schuldenlast gezwungen sehen, die gesetzlichen Bestimmungen sehr eng auszulegen. Der Bund will nämlich zukünftig seinen Anteil bei den Kosten der Unterkunft reduzieren. Dafür sollen die Kommunen selbst bestimmen, wie viel sie noch zahlen wollen. Daher befürchtet der Mieterbund die "Abschiebung" hunderttausender Hartz-IV-Empfänger in Billig- und Kleinstwohnungen.

Bislang müssen ALG II Bezieher die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt werden, wenn diese bundeseinheitlich als "angemessen" angesehen werden. Sind die Wohnungen zu teuer, kann zu einem zwangsweisen Umzug aufgefordert werden. Bestimmen die Kommunen zukünftig die Kosten der Unterkunft, wird es massenweise zu Zwangsumzügen kommen. (sb)

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