Leiharbeiter proftieren nicht von Reform

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DGB: Neue gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit werden die meisten Leiharbeiter nicht erreichen

27.07.2014

Nach den aktuellen Plänen des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll für Leiharbeiter zukünftig ab dem neunten Monat im Entleihbetrieb der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber der Stammbelegschaft gelten. Bislang ist dies erst ab dem 13. Monat der Fall. Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jedoch ergeben, dass nur knapp jeder vierte Leiharbeiter von der neuen Regelung profitieren würde. Denn nur ein geringer Teil der Leiharbeiter ist länger als neun Monate im Entleihbetrieb beschäftigt.

Leiharbeiter sollen ab dem neunten Monat im Entleihbetrieb genauso wie Stammbelegschaft behandelt werden
Das einst sehr strenge Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurde seit 1985 immer weiter geöffnet. 2002 wurde die Arbeitnehmerüberlassung von zwölf auf 24 Monate verlängert und zudem beschlossen, dass Zeitarbeitskräfte erst ab dem 13. Monat im Entleihbetrieb Anspruch auf Gleichbehandlung und -bezahlung gegenüber der Stammbelegschaft haben. 2012 wurde ein Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eingeführt, um die durch die neuen Regelungen zum Teil sehr prekären Arbeitsbedingen etwas einzudämmen.

Das Bundesarbeitsministerium plant nun eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, welches Leiharbeiter ab dem neunten Monat im Entleihbetrieb die Gleichbehandlung gegenüber der Stammbelegschaft zusichert. Darüber hinaus soll der Leiharbeitseinsatz auf eine maximale Dauer von 18 Monaten begrenzt werden. Doch von dieser auf den ersten Blick möglicherweise positiv erscheinenden Regelung profitiert kaum ein Leiharbeiter. Das ergab eine Untersuchung des IAB. Demnach betrifft die Reform nur knapp jeden vierten Leiharbeiter. Denn lediglich 27,6 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten arbeiten länger als neun Monate im Entleihbetrieb. Nur 14 Prozent sind länger als 18 Monate im selben Betrieb beschäftigt. Das mache deutlich, dass die geplanten neuen Regelungen „nur einen kleinen Teil der Leiharbeitnehmer betreffen" würden, betonen die IAB-Forscher. Von der bisherigen Regelung, der Gleichstellung ab dem 13. Monat, profitieren auch lediglich 20,6 Prozent der Leiharbeiter.

DGB fordert Gleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft ab dem ersten Tag
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert deshalb eine gesetzlich verankerte Gleichbehandlung ab dem ersten Tag der Beschäftigung. „Die Studie führt nochmals klar vor Augen, dass die von der Großen Koalition geplante Gleichstellung beim Arbeitsentgelt nach neun Monaten einen Großteil der Leiharbeitsbeschäftigten nicht erfassen wird. Wirksame Änderungen sehen anders aus und die brauchen wir, um gegen Auswüchse prekärer Arbeit anzugehen", sagte Bernd Günther, der Geschäftsführer der DGB-Region Leipzig-Nordsachsen, auf einem Sommer-Forum seiner Organisation. „Der DGB fordert daher, dass Leiharbeitsbeschäftigte bereits ab dem ersten Tag nicht nur beim Entgelt, sondern auch bei den sonstigen Arbeitsbedingungen gleichbehandelt werden. Das System ‚Beschäftigter 2. Klasse‘ sollte nicht aufrecht erhalten bleiben." (ag)

Bild: Guedo / pixelio.de