Wer Krankengeld bezieht, muss bestimmte Spielregeln beachten. Besonders wichtig: rechtzeitig den richtigen Facharzt aufsuchen. Ansonsten droht Ärger – bis hin zur Einstellung der Zahlungen.
Druck von der Krankenkasse: Was Betroffene erleben
In Nordrhein-Westfalen schilderte eine Patientin eine alarmierende Situation: Wegen psychischer Beschwerden erhielt sie Krankengeld, ihr Arbeitsverhältnis bestand weiterhin. Doch plötzlich forderte ihre Krankenkasse sie auf, binnen zwei Wochen einen Psychologen aufzusuchen – andernfalls drohe die sofortige Einstellung des Krankengeldes.
Dieser Vorfall wirft eine wichtige Frage auf: Dürfen Krankenkassen solche Ultimaten setzen?
Gesetzliche Lage: Facharztbesuch dringend empfohlen
Rechtlich gesehen müssen Patienten, die Krankengeld beziehen, aktiv an ihrer Genesung mitwirken. Dazu gehört in vielen Fällen die Behandlung durch einen Facharzt. Wer etwa Rückenschmerzen hat, sollte einen Orthopäden konsultieren; bei Herzproblemen ist der Kardiologe zuständig, bei psychischen Leiden der Psychiater oder Psychologe.
Zwar bleibt der Hausarzt zentraler Ansprechpartner, doch bei längerer Arbeitsunfähigkeit verlangen die Krankenkassen meist einen Nachweis über spezialisierte Behandlung. Das Ziel: sicherzustellen, dass alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Üblicher Ablauf: Keine Fristen, aber wachsender Druck
Normalerweise läuft die Kommunikation diskreter ab. Statt direkt den Patienten unter Druck zu setzen, kontaktieren die Krankenkassen in der Regel den Hausarzt. Über den Medizinischen Dienst (MD) wird dann nach Therapieverlauf und Genesungsaussichten gefragt.
Dieser Prozess beginnt meist etwa drei bis sechs Monate nach Beginn der Krankmeldung. Stehen bisher keine fachärztlichen Befunde zur Verfügung, können die Kassen skeptisch werden. Dann droht die kritische Nachfrage: Was wurde unternommen, warum dauert die Heilung so lange?
Wichtig: Sobald die Krankenkasse oder der MD Informationen über bisherige Behandlungen einfordert, sollte man vorbereitet sein.
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Risiken für Patienten: Wenn die Alarmglocken schrillen
Wer keinen Facharzt eingeschaltet hat und dann Post von der Kasse erhält, läuft Gefahr, dass das Krankengeld gekürzt oder gestrichen wird. Auch Hausärzte geraten in dieser Phase unter Druck und könnten sich weigern, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.
Gerade bei chronischen oder langwierigen Erkrankungen verschärft sich die Situation ohne spezialärztliche Begleitung deutlich.
Praxisbeispiel:
Ein Patient mit anhaltenden Rückenschmerzen wird über Monate vom Hausarzt behandelt. Ohne Bericht eines Orthopäden wird ihm schließlich die Zahlung des Krankengeldes verweigert – mit der Begründung, die Behandlung sei nicht ausreichend zielgerichtet.
Strategien zur Absicherung: So bleiben Sie auf der sicheren Seite
Wer Krankengeld bezieht, sollte frühzeitig handeln:
- Facharzt aufsuchen: Möglichst zeitnah nach der ersten Krankschreibung.
- Therapie dokumentieren: Den Arzt um ausführliche Befundberichte bitten.
- Reaktion auf Post: Kommt ein Brief der Kasse, sofort ärztlichen Rat einholen und an die Arbeitsagentur wenden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Konkreter Tipp:
Fordern Sie beim Arzt einen Bericht an, der klar dokumentiert, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Das kann im Streitfall entscheidend sein.
Warum schnelles Handeln so wichtig ist
Neben der medizinischen Versorgung hängt auch Ihre finanzielle Absicherung von einem gut dokumentierten Behandlungsverlauf ab. Wer erst nach Aufforderung einen Facharzt aufsucht, riskiert Verzögerungen, Nachfragen und möglicherweise die Einstellung des Krankengeldes.
Die Erfahrung zeigt: Frühzeitige Facharztbesuche erhöhen die Heilungschancen und stärken gleichzeitig die eigene Position gegenüber der Krankenkasse.