Wer viele Diagnosen hat, liest im Bescheid des Versorgungsamts oft den gleichen Satz: Die meisten Leiden seien „leicht“ und würden den Gesamt-GdB nicht erhöhen. Das Ergebnis: GdB 30 oder 40, kein Schwerbehindertenausweis, keine besonderen Renten- und Kündigungsschutzrechte. Entscheidend ist deshalb, wie die Summe der Einschränkungen dargestellt wird – nicht, wie lang die Diagnoseliste ist.
Inhaltsverzeichnis
Was der GdB wirklich misst
Der Grad der Behinderung richtet sich nach § 152 SGB IX und der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Bewertet wird nicht die Schwere einer Diagnose, sondern die Auswirkung auf die Teilhabe: Wie stark sind Mobilität, Belastbarkeit, Selbstversorgung, Kommunikation und soziale Kontakte eingeschränkt?
Vom Einzel-GdB zum Gesamt-GdB
Bei mehreren Erkrankungen werden zunächst alle Leiden den jeweiligen Funktionssystemen zugeordnet und mit Einzel-GdB bewertet. Ausgehend von der schwersten Beeinträchtigung wird dann „wertend“ ein Gesamt-GdB gebildet. Eine Addition von Einzelwerten ist ausdrücklich ausgeschlossen – entscheidend ist die Gesamtwirkung im Alltag.
Einzel-GdB 10: „leichte“ Zusatzleiden
Leiden mit einem Einzel-GdB von 10 gelten als leichte Beeinträchtigungen. Nach der VersMedV erhöhen sie den Gesamt-GdB normalerweise nicht, auch dann nicht, wenn mehrere GdB 10 nebeneinanderstehen. Sie tauchen im Bescheid dann bestenfalls als „leichte Zusatzleiden“ auf.
Einzel-GdB 20: Nur wirksam bei echter Zusatzbelastung
Einzel-GdB von 20 wiegen zwar schwerer, führen aber ebenfalls nicht automatisch zu einem höheren Gesamt-GdB. Sie wirken nur dann erhöhend, wenn sie die Folgen des Hauptleidens sichtbar verstärken. Ein zusätzliches Leiden, das nichts an Gehstrecke, Belastbarkeit oder Selbstständigkeit ändert, bleibt für den Gesamt-GdB häufig ohne Konsequenzen.
Typischer Fehler in Bescheiden
Genau hier liegt das Problem vieler Bescheide: Diagnosen werden aufgelistet, aber die funktionelle Mehrbelastung durch ihre Kombination wird nicht oder nur pauschal gewürdigt.
Wann mehrere „leichte“ Erkrankungen trotzdem GdB 50 ergeben können
Mehrere scheinbar „leichte“ Gesundheitsstörungen können in der Summe eine Schwerbehinderung begründen, wenn sie gemeinsam ein oder mehrere Funktionssysteme deutlich kippen.
Beispiel: Orthopädie, Schmerzen und Psyche
Typisch ist die Kombination aus orthopädischen, schmerzbedingten und psychischen Leiden. Ein Bandscheibenleiden mit GdB 30, eine Knie- oder Hüftarthrose mit GdB 20 und eine chronische Schmerzstörung oder Depression mit GdB 30 wirken zusammen viel schwerer als jede Diagnose für sich.
Wenn die Gehstrecke auf etwa 100 bis 150 Meter begrenzt ist, Treppen nur mit Geländer und Pausen möglich sind, Schlafstörungen zu dauerhafter Erschöpfung führen und Betroffene soziale Kontakte deutlich reduzieren, entsteht ein Gesamtbild, das einen GdB von 50 rechtfertigen kann.
Beispiel: Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Ähnlich wirkt die Kombination aus Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ein insulinpflichtiger Diabetes mit Neuropathie, eine periphere Durchblutungsstörung und eine Herzschwäche liegen häufig im Bereich von 20 bis 40.
Wenn Betroffene deshalb nur noch kurze Wege schaffen, unter Schwindel und Sturzgefahr leiden und alltägliche Besorgungen ohne Begleitung nicht mehr hinbekommen, ist die Einschränkung der Mobilität und Selbstständigkeit erheblich – auch wenn keine Diagnose einzeln extrem hoch bewertet ist.
Beispiel: Herz, Lunge und Adipositas
Ein weiterer Klassiker ist der „Belastbarkeits-Teufelskreis“ bei Atemwegs- und Herzkrankheiten in Verbindung mit Adipositas. Leicht bis mittelgradiges Asthma oder eine beginnende COPD, eine Herzinsuffizienz und starkes Übergewicht führen dazu, dass schon eine Etage Treppen zur Herausforderung wird, regelmäßige Pausen nötig sind und einfache Hausarbeiten zu Überforderung werden.
Die Ausdauer ist massiv eingeschränkt, obwohl die Einzelwerte nicht zwingend dramatisch wirken.
Beispiel: Sinnes- und Gleichgewichtsstörungen
Auch bei Sinnes- und Gleichgewichtsstörungen gilt das Prinzip der Gesamtwirkung. Hörverlust, vestibuläre Störungen und Seheinschränkungen führen in Kombination zu hoher Unsicherheit beim Gehen, Problemen in Gesprächen, Meiden von Menschenmengen und Rückzug aus öffentlichen Situationen.
Wer deswegen nur noch eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ist in der Teilhabe deutlich behindert – unabhängig davon, ob einzelne Leiden „nur“ mit 20 oder 30 bewertet wurden.
Funktionssysteme im Blick: Wie Versorgungsämter denken
Die VersMedV sieht vor, dass bei mehreren Leiden zunächst pro Funktionssystem ein Gesamtwert gebildet wird. Alle orthopädischen Diagnosen fließen in die Bewertung von Haltung und Bewegungsfähigkeit ein, Herz- und Lungenerkrankungen in die Leistungsfähigkeit von Kreislauf und Atmung, psychische und neurologische Störungen in die seelische Belastbarkeit.
Chance für Betroffene: Schnittmengen sichtbar machen
Erst aus diesen Systemwerten entsteht der Gesamt-GdB. Für Betroffene heißt das: Entscheidend ist, ob sich zeigen lässt, dass ein Funktionssystem durch mehrere Leiden zusammen deutlich stärker beeinträchtigt ist als es eine Diagnose alleine erklären würde. Wer diese „Schnittmenge“ sichtbar macht, hat deutlich bessere Chancen auf einen realistischen Gesamt-GdB.
Antrag mit Plan: Alltag statt Diagnosenliste schildern
Ein häufiger Fehler in Anträgen besteht darin, Diagnosen schlicht aufzuzählen: Bandscheibenvorfall, Arthrose, Diabetes, Adipositas, Depression. Damit kann das Amt wenig anfangen – es sortiert jede Diagnose in eine Spalte und vergibt Einzel-GdB, ohne die Alltagssituation wirklich zu erfassen.
Bessere Strategie: Von der Alltagsgrenze aus denken
Besser ist ein Antrag, der von den Folgen ausgeht. Statt nur Diagnosen zu nennen, sollte beschrieben werden, wie sich deren Kombination konkret auswirkt. Etwa so: Nach 100 bis 150 Metern Gehen treten starke Schmerzen und Luftnot auf, Treppen können nur mit Geländer und mehrfachen Pausen bewältigt werden, schwerere Einkäufe sind alleine nicht mehr möglich, mehrstündige Unternehmungen werden aus Angst vor Überlastung gemieden.
Dazu kommt, dass Schlafstörungen und anhaltende Schmerzen die Konzentration beeinträchtigen und Termine regelmäßig abgesagt werden müssen.
Wechselwirkungen klar herausarbeiten
Wichtig ist außerdem, Wechselwirkungen klar zu benennen. Wenn Übergewicht die Gelenk- und Rückenschmerzen verstärkt, diese Schmerzen wiederum jede Bewegung zur Qual machen und dadurch das Gewicht weiter steigt, entsteht ein Kreislauf, der die Mobilität weit stärker einschränkt als das Übergewicht oder die Arthrose allein.
Genau diese Verknüpfungen sind es, an denen sich ein höherer System-GdB und damit ein höherer Gesamt-GdB begründen lässt.
Die richtigen Lebensbereiche systematisch abklopfen
Für eine schlüssige Darstellung lohnt es, die Einschränkungen systematisch nach Lebensbereichen zu sortieren. Bei Bewegung und Haltung geht es um Gehen, Stehen, Sitzen, Bücken, Heben und Treppensteigen. Bei Belastbarkeit und Ausdauer ist entscheidend, wie lange körperliche oder geistige Tätigkeiten ohne Pause möglich sind und wie lange die Erholung danach dauert.
Selbstversorgung und Haushaltsführung
Die Selbstversorgung umfasst Körperpflege, Ankleiden, Zubereitung von Mahlzeiten, Haushalt und Einkaufen. Wer hier konkret beschreibt, welche Tätigkeiten nur noch unter Schmerzen, mit Hilfsmitteln oder gar nicht mehr möglich sind, macht deutlich, wie stark die Summe der Erkrankungen den Alltag bestimmt.
Sinnesfunktionen und Kommunikation
Im Bereich Sinnesfunktionen und Kommunikation geht es um Hören, Sehen, Gleichgewicht und die Fähigkeit, in Gesprächen und Lärmsituationen zurechtzukommen. Probleme beim Verstehen von Sprache, ständige Unsicherheit beim Gehen oder Schwindelattacken in Menschenmengen sind Beispiele für Einschränkungen, die klar beschrieben werden sollten.
Soziale Teilhabe und Außenkontakte
Schließlich spielt die soziale Teilhabe eine Rolle: Teilnahme an Vereinsleben, Familienfeiern, Kulturveranstaltungen oder Reisen, aber auch der Besuch von Ärzten oder Behörden. Wer darlegt, welche Aktivitäten aus gesundheitlichen Gründen reduziert oder ganz aufgegeben werden mussten, zeigt, wie weitreichend die Behinderung tatsächlich ist.
Belege, die die Schilderungen stützen
Die beste Alltagsschilderung nutzt wenig, wenn sie sich durch Unterlagen nicht ansatzweise wiederfindet. Hilfreich sind vor allem Berichte, die funktionelle Grenzen benennen: Reha-Entlassungsberichte mit Aussagen zur Belastbarkeit, ärztliche Befunde zur Gehstrecke, Lungenfunktionswerte, Belastungs-EKGs, neurologische Tests oder HNO-Gutachten zu Hörverlust und Gleichgewicht.
Pflegegutachten und andere Sozialleistungen
Pflegegutachten können ebenfalls wichtig sein. Wenn dort dokumentiert ist, dass bei Transfers, Körperpflege oder Ankleiden regelmäßig Hilfe benötigt wird, stützt das die Darstellung einer eingeschränkten Selbstversorgung.
Auch Rentenbescheide wegen Erwerbsminderung oder Berichte aus beruflichen Reha-Maßnahmen zeigen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen bereits an anderer Stelle als erheblich anerkannt wurden.
Wenn das Amt kleinrechnet: Widerspruch mit Fokus auf die Gesamtwirkung
Viele Bescheide bleiben bei einem pauschalen Gesamt-GdB von 30 oder 40 und der Floskel „weit überwiegend leichte Gesundheitsstörungen“. Dann lohnt sich ein genauer Blick in die Begründung. Wurden alle relevanten Leiden überhaupt berücksichtigt?
Sind die System-GdB (zum Beispiel für Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf, Psyche) nachvollziehbar? Wird erklärt, warum die Kombination der Leiden angeblich keine stärkere Teilhabeeinschränkung bewirkt?
Aufbau eines starken Widerspruchs
Ein guter Widerspruch setzt genau hier an. Er benennt, welche Funktionssysteme nach Auffassung der Betroffenen zu niedrig bewertet wurden, beschreibt die konkreten Grenzen im Alltag erneut kompakt und verweist auf Befunde, die die Wechselwirkung der Erkrankungen belegen.
Gerade wenn mehrere Einzel-GdB von 20 oder 30 vergeben wurden, lässt sich oft argumentieren, dass diese in der Gesamtwirkung ein deutlich schwereres Bild ergeben, als es der Gesamt-GdB widerspiegelt.
Sozialgericht als nächste Instanz
Bleibt das Amt dabei, kann eine Klage vor dem Sozialgericht sinnvoll sein. Die Gerichte prüfen, ob die VersMedV korrekt angewendet wurde und ob der Gesamt-GdB unter Berücksichtigung aller Einschränkungen schlüssig ist. In der Praxis wurden in vielen Fällen GdB-Bewertungen nach oben korrigiert, wenn mehrere mittelgradige Beeinträchtigungen den Alltag gemeinsam massiv einengten.
Neufeststellung mit Vorsicht: Wenn ein hoher GdB schon da ist
Wer bereits einen GdB von 50 oder mehr hat, hofft mit einer Neufeststellung oft auf zusätzliche Nachteilsausgleiche. Dabei wird leicht übersehen, dass der gesamte Status erneut geprüft wird. Wenn sich Gesundheitszustand und Behandlungssituation verändert haben oder neue versorgungsärztliche Maßstäbe angelegt werden, kann am Ende auch eine Herabstufung stehen.
Besonders kritisch kurz vor der Altersrente
Besonders riskant ist das für Menschen, die kurz vor der Altersrente für schwerbehinderte Menschen stehen oder deren Arbeitsplatz über den besonderen Kündigungsschutz abgesichert ist. In diesen Fällen sollte eine Neubewertung nur gut vorbereitet und im Idealfall nach Beratung durch Sozialverbände oder fachkundige Rechtsberatung erfolgen.




