Klage gegen Bedarfsanteilsmethode beim ALG II

Lesedauer < 1 Minute

Hartz IV: Klage gegen die Bedarfsanteilsmethode beim ALG II

Der Landkreis Schweinfurt verklagt den Bund auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II. Das hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen und darüber in einer Pressemeldung informiert.

Im SGB II besteht eine gesetzliche Zweiteilung für die einzelnen Leistungen an Hartz-IV-Empfänger. Der Bund ist für die Finanzierung der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II sowie die Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit zuständig, während die Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie sozialintegrative Leistungen, wie z. B. die Schuldnerberatung, bezahlen.

Gemäß § 9 Abs. 2 SGB II wird bei der Berechnung der Ansprüche das Einkommen, welches in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft erzielt wird, auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt, unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich verdient hat. Das ist die so genannte horizontale Einkommensverteilung bzw. Bedarfsanteilsmethode, eine auch für die Kommunen nachteilige Berechnung, da dabei eine Anrechnung des Einkommens auf die Unterkunftskosten erst zu allerletzt vorgenommen wird. D.h. der Bund spart, während die Kommuen noch zahlen müssen.

Der Landkreis Schweinfurt vertritt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum ehemaligen Bundessozialhilfegesetz die Auffassung, dass – wie früher im Sozialhilferecht – Einkommen zunächst bei der Person anzurechnen ist, welche die Einkünfte auch tatsächlich erzielt hat. Nur das nach der Bedarfsdeckung verbleibende überschüssige Einkommen darf dann innerhalb der Bedarfsgemeinschaft weiter verteilt werden: zuerst auf den Partner und dann auf die Kinder. Das ist die so genannte vertikale Einkommensverteilung.
Basis dafür ist die auch im SGB II vertretene Rechtsgrundlage, dass es sich auch bei den Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II um individuelle Ansprüche eines jeden einzelnen handelt.

Die Methode des Bundes hat darüber hinaus zur Folge, dass Personen, die selbst genug Einkünfte haben, um ihren Bedarf zu decken, zu Hilfebedürftigen gemacht werden und dann auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind. Das verstößt gegen die Menschenwürde, so das Bundesverwaltungsgericht. (13.12.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...