Berlinpass soll Hartz IV Empfängern helfen

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Der Berliner Senat verteilt Rabatt-Karten für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II Empfänger.

Berlin. Der Berliner Senat verteilt Rabatt-Karten für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger. Ähnlich wie in den Städten Köln und Leipzig können Erwerbslose nun zu vergünstigten Tarifen Sport- und Kulturveranstaltungen besuchen. Zahlreiche Veranstaltungen, Museen, Biblotheken und Mitgliedschaften in Vereinen sollen sogar kostenlos sein. Der Berlinpass wird ab dem 1. Januar 2009 ausgegeben. Berechtigt sollen rund 700.000 Berliner und Berlinerinnen sein. Anspruch auf den Berlinpass haben alle, dessen Grundsicherung gerade einmal am Existenzminimum liegt. So sind nicht nur Hartz IV Betroffene berechtigt, sondern auch Bürger, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Sozialhilfe beziehen oder einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Bislang waren es auch ohne den Berlinpass möglich, bei kulturellen Veranstaltungen einen vergünstigten Eintritt zu erhalten. Hartz IV Betroffene mussten dazu aber immer eine aktuelle Bescheinigung vom Jobcenter dabei haben. Der Sinn der Berlincard soll nun sein, dass Verfahren zu vereinfachen und zusätzliche kulturelle Angebote zu schaffen. Zudem "wollen wir viele kulturelle Angebote für die Betroffenen diskriminierungsfrei zugänglich machen", so eine Sprecherin der Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Die Linke) zu "WELT ONLINE".

Hier nun alles auf einen Blick:

Wer bekommt den "Berlinpass"?
Den "berlinpass" bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:

-Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
-Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)

Wie lange gilt der "Berlinpass"?
Der "berlinpass" ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.

Wo bekommen Sie den "Berlinpass"?
Den "berlinpass" erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Bezirksämter. Wenn Sie Asylbewerberin oder -bewerber sind, erhalten Sie den Pass in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Berlinpass?
Zur Ausstellung des "berlinpass" benötigen Sie den Bescheid vom JobCenter bzw. vom Sozialamt über die Bewilligung von Leistungen und ein Passfoto. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Asylbewerberinnen oder -bewerber legen ihre Aufenthaltsgestattung vor.

Gibt es das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn jetzt nicht mehr?
Doch. Das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn gibt es auch zukünftig. Mit dem "Berlinpass" bekommen Sie dieses Ticket an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.

Wichtig:
Wenn Sie schon eine Trägerkarte für das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn haben, können Sie es bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter benutzen. Erst dann wird der neue "Berlinpass“ ausgestellt. Mit dem Berlin-Ticket S können Sie bis dahin dieselben Vergünstigungen bekommen wie mit dem "Berlinpass". (15.12.2008)