Kinderfreizeitbonus nicht nur bei Hartz IV

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Beim sog. Kinderfreizeitbonus handelt es sich um eine Einmalzahlung in Hรถhe von 100 Euro fรผr minderjรคhrige Kinder und Jugendliche aus Familien, fรผr die Kindergeld gezahlt wird und die zusรคtzlich eine staatliche Sozialleistung aus dem Bereich der Grundsicherung erhalten. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Kinderfreizeitbonus fรผr minderjรคhrige Kinder und Jugendliche im August 2021

Anspruch haben Kinder, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt waren und fรผr die Kindergeld gezahlt wird. Zusรคtzlich muss eine der folgenden weiteren Voraussetzungen erfรผllt sein. Fรผr das Kind wird im August 2021:

– Kinderzuschlag (KiZ),
– Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
– Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwรถlften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
– Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (auch wenn kein Kindergeld bezogen wird), oder
– Leistungen im Rahmen der Ergรคnzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschรคdigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gezahlt.

Wer die o.g. Voraussetzungen erfรผllt und dabei Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII bezieht, erhรคlt den Kinderfreizeitbonus nach ยง 6d Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im August 2021 automatisch von der Familienkasse ausgezahlt, dafรผr ist kein Antrag erforderlich. Dies gilt auch fรผr Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld/Grundsicherung nach SGB II erhalten.

Achtung: Diese Anspruchsberechtigten mรผssen einen Antrag stellen!

Anspruchsberechtigte, die ausschlieรŸlich Grundsicherung nach SGB II erhalten, mรผssen den Kinderfreizeitbonus ebenfalls nicht beantragen, dieser wird gemรครŸ ยง 71 Abs. 2 SGB II ebenfalls im August automatisch ausgezahlt.

Anspruchsberechtigte, die ausschlieรŸlich Wohngeld oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten, mรผssen den Kinderfreizeitbonus beantragen. Den Antrag erhalten Sie hier. (fm)