Justizsenatorin: Hartz IV ist nicht praxistauglich

Lesedauer < 1 Minute

Die Berliner SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue kritisiert die Hartz IV Gesetzgebungen als nicht praxistauglich

Die Berliner SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue kritisiert die Hartz IV Gesetzgebungen als nicht praxistauglich. Anhand der extremen Klageflut an den Sozialgerichten, die nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit anhält, macht die Justizsenatorin diese Kritik fest. Letztes Jahr in Berlin waren beispielsweise von den 33.000 Klagen an den Sozialgerichten, 60 Prozent wegen Hartz IV eingereicht worden.

So sagte von der Aue gegenüber Deutschen Presse-Agentur (dpa): Hartz IV sei so "vermurkst, so dass es bundesweit zu einer enormen Klageflut an den Sozialgerichten gekommen ist, die nicht abebbt". Die Senatorin verlangt hierbei aber keineswegs die Abschaffung von Hartz IV, sondern eher eine "Präzisierungen der abstrakten Rechtsbegriffe". Sie hält die Reformen nach wie vor für sinnvoll, möchte aber dass die Gesetzeslage konkretisiert wird. Viele Begriffe seien zu ungenau. Deshlab sieht von der Aue die Gerichte nicht als "Reparaturbetrieb für schlechte Gesetze". Die Senatorin verlangt nun schnelle Abhilfe vom Bund, die die Gesetzgebungen konreter und genauer gestalten sollen. Um es klar fest zu halten, der Senatorin geht es bei ihrer Kritik nicht um die teilweise heftige Ungerechtigkeit von Hartz IV, sondern um die teilweise ungenauen Gesetzesvorgaben. Dass die Gerichte auch wegen der Not der Menschen überlastet sind, darin sieht die SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue whl keinen Zusammenhang. (11.01.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...